22.06.2017, 23:38
Zitat:
"Bei der Annahme von 2,0 Einwohnern pro WE ist damit eine Einwohnerzahl von 64 für das Vorhaben anzusetzen (vgl. III. 3 Soziale Auswirkungen)."
"Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Kommunen die Träger von Wohnungsbauvorhaben im Rahmen von städtebaulichen Verträgen (Folgekostenvertrag) an den Investitionskosten für den Neubau von Kindertagesstätten (Kita) und Grundschulen beteiligen. Dazu muss u. a. die Voraussetzung gegeben sein, dass die bestehenden Kita- und Schulplätze im Bestand nicht ausreichen, um den durch die Baumaßnahme initiierten Bedarf zu berücksichtigen (Kausalität). Die Folgekosten von Infrastruktureinrichten verbleiben bei den Kommunen."
"Aktuell können die anfallenden Bedarfe durch die bestehenden Einrichtungen gedeckt werden."
Privatinvestor: keine Beteiligung an Infrastrukturaufbau notwendig.
OWG-Projekt "Kremmener Str.", bisher keine Anfrage nach Kita-Angebot durch die Stadt gestellt, soweit mir bekannt. Die Rückfrage der Petition danach als Alternative zur Kita Weisse Stadt Mitte (Julius-Leber-Str.) wurde bekanntlich von Stadtpolitik zurückgewiesen.