15.06.2017, 17:59
Ich hatte mich via
maerker.brandenburg.de/bb/oranienburg?_id=43686+
an das Strassenbauamt gewandt, mit der Bitte, die Bauplanung an der Julius-Leber-Str. nicht ohne Erweiterung der Strasse selbst vor zu nehmen. Die Beantwortung fand ich ärgerlich. Somit habe ich nun noch einmal im Maerker erklärt, worauf das Strassenbauamt achten sollte, um der Stadt und ihren Bürgern gute Dienste zu leisten:
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Zukunftssichere Planung sowie Fertigstellung Julius-Leber-Str. zwischen Hausnummern 26-33
ID: 44539
Ort: Oranienburg
Straße und Hausnummer: Julius-Leber-Straße 26
Beschreibung:
Unter Bezugnahme auf ID 43686 und deren unbefriedigende Beantwortung.
Von Fehlverhalten irgendwelcher Verkehrsteilnehmer war meinerseits nie die Rede, tatsächlich begrüsse ich die Nutzung als Schulweg sehr, da das Niveau und Verhalten der Schüler*innen einwandfrei ist.
Absehbar aufgrund der B-Plan 100 Umsetzung in den kommenden Jahren, inklusive des Kita-Baus auf dem an die KiC angrenzenden Grundstück, wird die Verkehrbelastung merklich zunehmen, unabhängig von der fortbestehenden Verhinderung der Durchfahrt für Pkw zwischen Am Wolfsbusch und Walther-Bothe-Str. Auch um einem Umgehungsverkehr durch die als Spielstrasse ausgewiesener Johannes-Rau-Str. entgegen zu wirken, muss das Strassenbauamt planerisch vorausschauend agieren, und in seiner Beteiligung am B-Plan 100 auf die ausstehenden Erweiterungen der Julius-Leber-Str. achten. Wendeverkehr z.B. auf der Kreuzung Julius-Leber/Johannes-Rau ist zu verhindern.
Das heisst
- getrennter Fußweg und ggf. Fahrradweg können nicht ohne vorausschauende Planung mehr geschaffen werden, weil die gegenwärtig asphaltierte Strassenbreite dies nicht hergibt, und keine ausreichende Bankette besteht. Ohne Klärung der Aufteilung Neuer Strassenraum vs. Bebaubarem Grundstück ist dies nicht befriedigend beantwortet. Man betrachte die Hildburghausener Str. und Artur-Becker-Str. mit mindestens Fusswegen, mit welcher Begründung verweigert sich das Strassenbauamt einer Planung für die Verlängerung der Tangente Richtung Norden durch die Julius-Leber-Str. in dieser Qualität?
- Der Strassenbelag besteht aus Asphalt, einer für 30km/h Anwohnerstrassen nicht angemessenen Oberfläche, insbesondere aus Gründen der Haltbarkeit (eher Jahre als Jahrzehnte). Die Straßenbäume (Ahorn) stehen derart nah am Asphalt, das absehbar das Wurzelwerk zu Straßenschäden führen wird, zudem ist der Anwohnerstraßencharakter nicht gegeben, Bauminseln sind angebracht.
- Anekdotisch wurde der Straßenbau durch "den Investor" erbracht. Die Straße ist jedoch nicht fertiggestellt, was jeder Beteiligte sofort an dem abweichenden Niveau Kanaldeckel-Asphalt erkannt hat. Wieso sollte hier Steuergeld aus dem Haushalt eingesetzt (verschwendet?) werden, wenn "der Investor" noch in der Pflicht steht? Bitte begründen. Bitte auch ermitteln und erläutern, in welcher Qualität und welcher Ausbauart (Bauminseln, Fussweg, etc.) die Leistung vom "Investor" zu erbringen war.
Sollte eine ausführliche Beschäftigung mit dem Thema dieses Forum sprengen, wäre eine verlässliche Zusage, dass eine engagierte inhaltliche Bearbeitung in den Stellungnahmen zum B-Plan 100 erfolgen wird, gerne gesehen.
Vielen Dank.
Datum/Zeit: 15.06.2017, 15:31 Uhr
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Ab dem 10.07.2017 wird der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt, eine erweiterte Form der Öffentlichkeitsbeteiligung haben einzelne Stadtverordnete in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Bürgerbeteiligung auch gefordert, vor dem 10.07. denke ich allerdings, wird dies terminlich nicht mehr zu bewerkstelligen sein, daher ist jeder gebeten, seinem Recht auf Einsichtnahme und Stellungnahme frei in Eigenplanung nach zu gehen. Ich werde noch klären, ob eine gemeinsame Einsichtnahme mit Begleitung durch Amtsmitarbeiter zur Erläuterung gewünscht und möglich ist, Information erfolgt dann an gewohnter Stelle - Hier.