Bildung

Die Wiederaufnahme der Semestertickets für berufsbegleitende und Teilzeitstudierende in NRW

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsauschuß des Landtags

5.293 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

5.293 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

04.08.2014, 21:01

Nachtrag (04.08.2014)
Neue Begründung: Bis zum Wintersemester 12/13 hat der VRS Semestertickets an alle Studierenden ausgegeben.

Über die Gründe, über die wir vom Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA) der Hochschule Fresenius in Köln nur spekulieren können, setzt der VRS eine Regelung des Solidarmodells von 1993 nun strikt durch. Demnach sind nur "ordentlich Studierende" bezugsberechtigt für ein verbilligtes Semesterticket.

Gemäß einer Stellungnahme des VRS gilt als ordentlich Studierender:
"Ein ordentliches Studium liegt vor, wenn ein Student während der Vorlesungszeit unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts an nicht mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt ist. Studenten, die neben ihrem Studium eine Beschäftigung oder mehrere Beschäftigungen ausüben und hierfür insgesamt mehr als 20 Wochenstunden aufwenden, gehören ihrem Erscheinungsbild nach zu den Arbeitnehmern."

Gemäß der uns vorliegenden Stellungnahme des VRS, wird davon ausgegangen, dass jeder Studierende, der einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, über genügend eigene finanzielle Mittel verfolgt, diese Kosten selbst zu tragen.

Wir vom AStA der HS Fresenius in Köln halten diese Begründung für weltfremd, realitätsfern und absolut nicht mehr zeitgemäß und daher für einen fatalen Fehler!

Die Ausgabe von Semestertickets an berufsbegleitend Studierende wurde an Universitäten und Hochschulen, unseren Recherchen nach, im Land NRW bisher immer gebilligt.

Die Ausgabe von Semestertickets an berufsbegleitend Studierende wird nicht in der gesamten Bundesrepublik so umgesetzt: Nach Gesprächen der Studierendenvertreter des Landes Hessen mit dem örtlichen Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) verzichtet der RMV auf eine solche Maßnahme, wodurch auch weiterhin alle Studierenden bezugsberechtigt sein werden.

Eine Durchsetzung der Regelung bedeutet für die betreffenden Studierenden:

- Verzicht auf verbilligte Semestertickets i.H.v. 156,70 €. Ein entsprechend vergleichbares Ticket in NRW entspricht einer Belastung von EUR 1.441,20 €.

- Daraus folgt eine Mehrbelastung im Semester von EUR 1284,50 € für jeden berufsbegleitend Studierenden in NRW.

- Eine deutliche Verschlechterung des Studienstandorts NRW.

- Die Umsetzung einer nicht zeitgemäßen Regelung.

Wir sehen uns hier in der großen Verantwortung, eine Wiederaufnahme und Fortführung der Semestertickets für alle Studierenden zu fordern. Daher möchten wir Sie gerne bitten, uns in unserem Bestreben der Wiedereinführung der gewohnten Bedingungen für ein Studium neben einer Berufstätigkeit, mit Ihrer Zustimmung zu unterstützen.


Nachtrag (14.06.2014):

Der VRS hat im ersten Schritt eingelenkt und eine Fortführung der Semestertickets für alle (Stand Heute) immatrikulierten Studenten bis zum Ende ihres Studiums bewilligt! Wir begrüßen diesen Schritt sehr.

Eine Regelung für zukünftige Studierende ist noch offen.



Nachtrag (18.06.2014):

In gemeinsamen Gesprächen wurden wir durch den VRS darüber informiert, dass für die Zukunft eine Lösung gefunden werden soll, um die Studierenden im Sektor des VRS für die Ausgabe eines Tickets klassifizieren zu können. Dieser Regelung müssen sich alle Studierenden einordnen - gleich ob Vollzeit- oder berufsbegleitendem Studiengang. Der VRS hat noch keine Lösungsalternativen. Bis zu einer effektiven Umsetzung der noch auszustehenden Regelung hat sich der VRS eine Frist bis zum 30.09.14 gesetzt - der Start des Wintersemesters 14/15.

Nachtrag (27.06.14):

Gemäß einer Berichterstattung des Kölner Stadtanzeiger hat der VRS am 27.06.14 beschlossen, in Zukunft für nicht-ordentliche Studenten ein verteuertes Semesterticket für 49,50 EUR pro Monat auszugeben. Bei ca. 300 EUR im Semester entspricht dies einer Verdopplung des vorherigen Semestertickets für ordentliche Studenten. Die Regelung soll ab dem Wintersemester 14/15 in Kraft treten.

Nachtrag (10.07.14):

Gemäß der Pressemitteilung des VRS vom 28.06.14 beinhaltet das verteuerte Semesterticket (An die Konditionen des JobTickets angepasst) nur ein Ticket für das VRS-Gebiet. Das NRW Ticket ist für nicht-ordentlich Studierende somit ausgeschlossen worden. Dies bedeutet eine Preissteigerung von (Vollzeitler-Ticket) 112,70 € auf 297 € im Semester. Link zur VRS Pressemitteilung:

www.vrsinfo.de/nc/presse/presseartikel/presse/vrs-findet-loesung-fuer-studierende-berufsbegleitender-studiengaenge.html

Aufgrund der aktuellen Klausurphase wurde die Petition um 30 Tage verlängert.


Nachtrag (04.08.2014):

Der VRS hat die neuen Vertragskonditionen und Tarifbestimmungen an die Hochschulen und Universitäten verschickt. Gemäß den Tarifbestimmungen für berufsbegleitend Studierende ist es Studierenden, die ein berufsbegleitendes Studium ausüben, ihrem Erscheinungsbild aber zu den "ordentlich Studierenden" (weniger als 20 Std. Arbeitszeit in der Woche - Nachweis erfol Neuer Sammlungszeitraum: 3 Monate


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