03.03.2016, 00:19
Sprachliche Änderungen und Korrektur des § zum Personenbeförderungsgesetz.
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Bildung muss für alle Jugendlichen frei zugänglich sein und darf nicht mit zusätzlichen Einschränkungen und mit oder Bedingungen verknüpft sein.
Wir sehen diesen Auftrag nur bedingt erfüllt. Der Besuch der Gymnasialen Oberstufe kann in Extrembeispielen bis zu 3.000€ kosten – allein durch die entstehenden Fahrtkosten zur Schule. Damit erzeugt der Schulweg bei vielen Jugendlichen die meisten Kosten im Schulalltag, welche die Familie bzw. im Extremfall Die Jugendlichen selbst zahlen müssen.
Einkommensschwachen Familien stünden zwar eine Finanzierung der Schulwege zu, diese setzt aber eine vollkommene Einsicht und Offenlegung der jeweiligen Einkommens- und Finanzsituation durch die Behörden voraus. Dadurch wird zwar im äußerstem Notfall der Schulbesuch abgesichert, eine Kostenfreiheit allerdings sieht anders aus. Ebenso finanziert der Freistaat Bayern Schulwege, wenn diese Im im Jahr mehr als 420€ 370€ kosten – diese Finanzierung ist jedoch an weitere Bedingungen geknüpft, die Kosten müssen von den Familien über ein Jahr ausgelegt werden und finanzielle Belastungen unter 370€ im Jahr werden nicht übernommen. Zudem wird nur die nächstgelegene Schule finanziert - eine weitere Einschränkung der Wahlfreiheit.
Zudem fallen auch hier immer wieder Einzelfälle durch das Raster. So verzichten bundesweit zwischen 3-4 Millionen Leistungsberechtigte in einer prekären Lebenssituation auf eine staatliche finanzielle Unterstützung. Ursachen sind Scham und ein nicht lohnenswerter Aufwand.
Die einzige Möglichkeit Bildung kostenfrei zu gestalten ist eine vollkommene Übernahme aller entstehenden Unkosten durch staatliche Institutionen – Lektüren, Schulbücher, Kopiergeld und Fahrtkosten eingeschlossen! Die vollkommene Kostenfreiheit muss in Bayern über eine Reform des § 54a 45a des Personenbeförderungsgesetzes bzw. über ein eigenes Landesgesetz eingerichtet werden.
werden, wie es in anderen Bundesländern existiert.
Um als Jugendlicher alle kulturellen und alltäglichen Angebote wahrnehmen zu können ist bezahlbare Mobilität unverzichtbar. eine Grundvoraussetzung. Vor allem in ländlichen Gebieten sind Bus und Bahn unverzichtbar.
Die Preise für den öffentlichen Personennahverkehr variieren jedoch stark. Kostet ein Monatsticket in Nürnberg 50,90 €, kostet es in Augsburg 45,90 €.
Zu hohe Preise stellen daher durchaus eine immense Benachteiligung von SchülerInnen mit finanziell schwachem Hintergrund dar. Natürlich haben Jugendliche die Möglichkeit sich Taschengeld als Ferienjobber zu verdienen. Hauptberufliche Schüler und Azubis dürfen jedoch nicht auf diese Arbeit angewiesen sein! Es muss Gewährleistet werden, dass neben dem schulischen Erfolg auch ein entsprechender Ausgleich in Form von Sport und Freizeit wahrgenommen werden kann.
Daher erachten wir es als Notwendig, den ÖPNV für Jugendliche von staatlicher Seite aus zu subventionieren bzw. für erschwingliche Preise zu sorgen! Das Schoko-Ticket in RNW zeigt, dass es möglich ist. Ein allgemeines Schülerticket darf nicht mehr als 15€ Kosten!
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