16.11.2018, 09:00
Das Gericht hat in diesem Fall umfassend entschieden, dass der Landkreis Offenbach ohne Wenn und Aber verpflichtet ist, die Teilhabeassistenz für Malak zu zahlen.
Das Markanteste daran war die Erläuterung der Richterin, dass es nach geltendem Recht offensichtlich ist und auf der Hand liegt, dass die Zuständigkeit, wenn sie einmal beim Kreis ist, auch dort verbleibt und nicht durch irgendwelche Umdeutungen einfach abgegeben werden kann.