13.07.2024, 08:00
Petitionsnachrichten
Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,
die dramatische Entwicklung in der bayerischen Krankenhauslandschaft setzt sich fort.
Lindenberg - Rotkreuzklinik
Der Träger und die Presse haben die nun vollzogene Klinikschließungam Standort Lindenberg zum 08.07.2024 bestätigt:
schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/kliniken-in-not/klinikschlie%C3%9Fungen-ab-2021/rotkreuzklinik-lindenberg/
Nürnberg - Diakoneo
Das Sozialunternehmen Diakoneo plant eine Komplett- oder Teilveräußerung seiner Kliniken in Schwäbisch Hall unf Nürnberg aus finanziellen Gründen. Der Zieltermin Herbst 2024 ist eng gesetzt. Sollten die Übernahmeverhandlungen (z.B. mit dem Klinikum Nürnberg) scheitern, sind zwei Kliniken in Nürnberg akut gefährdet. Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern drängt die Kommunen zur Übernahme der Krankenhäuser:
schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/kliniken-in-not/sonstige-bedrohungen/diakoneo-n%C3%BCrnberg/
Oberfranken - Regiomed
Aufgrund des bereits halbjährigen Insolvenzverfahrens wird schlimmstenfalls ein "AUS" der Kliniken in Coburg, Lichtenfels und Neustadt/Coburg. Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern drängt ebenfalls die Kommunen zur Übernahme der Krankenhäuser:
schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/kliniken-in-not/sonstige-bedrohungen/regiomed-coburg-neustadt/
Serien-Mail an alle bayerischen Klinikleiter
Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern verschickte eine Serien-Mail an alle bayerischen Klinikleiter. Die Ziele:
- Bekanntmachung der Aktionsgruppe
- Erkunden eines Interesses an einem verstärkten Widerstand gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Krankenhausreform.
schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/aktionen/serien-mail-an-bayerische-klinikleiter/
Offizielle Ablehnung der Petition "Erhalt des Krankenhauses Wegscheid als Allgemeinkrankenhaus mit stationärer Notfallversorgung"
Wir haben die offizielle Begründung der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach erhalten, weshalb sie für die Ablehnung der Petition "Erhalt des Krankenhauses Wegscheid als Allgemeinkrankenhaus mit stationärer Notfallversorgung" im bayerischen Gesundheitsausschuss plädierte (Auszug):
"Zu beachten ist, dass Krankenhäuser keine nachgeordneten Behörden des staates sind und somit auch keinen weisungen hinsichilich ihres Betriebsablaufs unterliegen. Nach Art. 51 Abs. 3 der Bayerischen Landekreisordnung (LKrO) obliegt die Pflicht zur Sicherstellung der stationären somatischen Versorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten. Somit wird damit unter maßgeblicher Mitwirkung der kommunalen Gebietskörperschaften die stationäre Versorgung der Bürgerinnen und Bürger insbesondere auch auf dem Land sichergestellt. ... Das Konzept für das Kreiskrankenhaus Wegscheid sieht eine FortentwickIung in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung (vormals sog. ,,Level-1 i-Krankenhaus") vor. lm fortbestehenden Krankenhaus soll eine stationäre internistische und chirurgische Basisversorgung mit ca. 20 bis 25
Betten vorgehalten werden; hinzu kommen ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), das eine ambulante internistische und chirurgische Versorgung sowie eine erweiterte ambulante Notfallversorgung 24/7 mit angeschlossenen lntensivbetten und Lotsenfunktion ohne Anfahrt durch den Rettungsdienst (112) vorsieht. ... Gegen die Planungen des Krankenhausträgers bestehen keine Bedenken
des SIMGP. lnsbesondere die äußerst geringe Zahl an Notfallpatienten und vor allem die Tatsache, dass leistungsfähige organisatorische Strukturen zur raschen Weiterverlegung von Notfallpatienten an andere Krankenhäuser vorgesehen sind, lassen das vorhaben auch unter diesem wichtigen Aspekt als angemessen erscheinen."
Hierzu stellen wir fest:
1. Die Krankenhausplanung des Freistaats Bayern reduziert sich damit auf die schriftliche Fixierung der Entscheidungen der Klinikträger.
2. Die Tatsache, dass mehr als 20.000 EinwohnerInnen von einer stationären klinischen Notfallversorgung abgeschnitten werden, scheint gegenüber finanziellen Erwägungen und der gemessenen stationären Patienten nachrangig.
3. Entscheidend ist aber, ob bei lebensbedrohenden Erkrankungen EinwohnerInnen zeitnah ein Krankenhaus erreichen.
Ihre Petitionsleitung