15.05.2024, 20:03
Verehrte Unterstützerinnen,
verehrte Unterstützer,
das Bundeskabinett hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs umstrittenes Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz verabschiedet. Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben fordert im Rahmen einer Pressemitteilung zum aktiven Widerstand auf:
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Pressemitteilung
Bundesländer können Lauterbachs systematisches Kliniksterben verhindern
Appell an bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach
Himmelkron, 15.05.2024
Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern ist besorgt über die Verabschiedung des „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes“ im Bundeskabinett. Schon im Februar 2023 hat die Aktionsgruppe im Rahmen einer Fachstudien die gravierenden Auswirkungen der geplanten Krankenhausreform simuliert und allen Bundesländern zur Verfügung gestellt: Bis zu 657 der 1.893 bundesdeutschen und 143 der 353 bayerischen Krankenhäuser ohne Basisnotfallversorgung könnten in den kommenden Jahren schließen.
Klaus Emmerich, Klinikvorstand im Ruhestand: „Erschütternd ist die Tatsache, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seine Regierungskommission permanent von zu vielen Krankenhäusern reden. Haben wir eigentlich Corona mit der Überlastung bundesdeutscher Krankenhäuser vergessen? Haben wir auch die Zusage des Bundesministeriums vergessen, dass die Krankenhäuser – angesichts der Corona-Krise – gestärkt und ausreichend finanziert werden?“
Willi Dürr, KAB Regensburg: „Bayern wird mit einem hohen Anteil an kleinen ländlichen Krankenhäusern von systematischen Klinikschließungen und radikalen Leistungskürzungen besonders betroffen sein.“
Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern fordert die bayerische Gesundheitsministerin Frau Judith Gerlach auf::
• Bleiben Sie im Bundesrat bei Ihrem „Nein“ zu Lauterbachs Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz.
• Klagen Sie notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht, so wie in der Pressemitteilung PM 92/GP vom 15.05.2024 angedroht. Im Gegensatz zur angekündigten Verfassungswidrigkeit des Krankenhaustransparenzgesetzes sollte es nicht bei einer Drohung bleiben, die dann nicht umgesetzt wurde.
• Sichern Sie dadurch die flächendeckende klinische Versorgung einschließlich klinischer Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten in allen bayerischen Regionen.
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