22.03.2024, 19:15
Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,
der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestag hat unsere Petition behandelt, eine unzureichende Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums eingeholt und die Petition für abgeschlossen erklärt.
Das Schreiben vom 7.3.2024 erreichte uns erst heute und liegt dieser Nachricht bei. Wir haben umgehend taggleich per Mail reagiert.
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Petition Nr. 2-20-15-8275-026691 "Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform"
Unzureichende Behandlung
Sehr geehrte Frau Martina Stamm-Fibich,
sehr geehrter Leiter der Abteilung 2 des BGM Herr Michael Weller,
ich protestiere ausdrücklich gegen den Abschluss der Petition "Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform".
Das o.g. Ressort hat lediglich die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission geplante Krankenhausreform rezitiert und die Entwicklung von der Dritten Stellungnahme der Regierungskommission bis zur Einreichung des Krankenhaustransparenzgesetzes in den Bundesrat erläutert. Auf unsere Kritik ist das Bundesgesundheitsministerium in keiner Weise eingegangen, namentlich:
"Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission vorgeschlagene Krankenhausreform 2023 wird einen massiven Krankenhauskahlschlag in Deutschland und Bayern nach sich ziehen. Insbesondere gefährdet sind kleine wohnortnahe Krankenhäuser der Allgemeinversorgung. Betroffen sind überwiegend ländliche Regionen. ...
• Setzen Sie sich dafür ein, dass die geplante bundesweit einheitliche Zuteilung der Leistungsgruppen nicht zustande kommt – das wäre verheerend für die Landeskrankenhausplanung in Bayern. Alle Bundesländer haben unterschiedliche Vorsorgungsbedarfe.
• Kämpfen Sie ggf. für landesspezifische Öffnungsklauseln. Kämpfen Sie für den Erhalt der Krankenhäuser des angedachten Level 1i – sie dürfen nicht geschlossen und zu ambulanten Gesundheitszentren umgewandelt werden. Level 1i sind keine Krankenhäuser!
• Kämpfen Sie für eine deutliche Ausweitung der Krankenhausleistungen in den geplanten Level 1n Kliniken. Die vorhandenen hochwertigen klinischen Leistungsangebote in Bayern dürfen nicht unnötig zerschlagen werden. (Diese Forderung hat sich durch Streichen der Level im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz überholt.)
• Setzen Sie sich dafür ein, dass die klinische Notfallversorgung, auch die Geburtsstationen, in maximal 30 Minuten erhalten bleiben.
• Sagen Sie NEIN zur geplanten Modifizierung der DRG-Fallpauschalen, diese fördern Privatkliniken und medizinische Angebote, die sich nicht nach dem Versorgungsbedarf der Einwohner sondern nach ökonomischen Gewinnzielen orientieren. Fordern Sie die Selbstkostendeckung der Krankenhäuser.
Als Herausgeber etlicher Fachexpertisen zur Krankenhausreform benötigen wir keine Belehrung sondern ein Eingehen auf unsere Forderungen.
Deshalb bitte ich um eine erneute Behandlung der Petition im Gesundheitsausschuss des Bundestags, jetzt mit gezielter Behandlung unserer Kritik am vorgesehenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz.
Den Bayerischen Gesundheitsausschuss haben wir auf den Verteiler gesetzt. Die Petition wird dort unter AZ GP.1112.18 behandelt.
Freundliche Grüße
Klaus Emmerich