Region: Hessen
Bildung

Die Einführung der Bildungs- und Unterrichtsfreiheit im Bundesland Hessen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischen Landtag

101 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

101 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

26.05.2020, 09:48

Änderungen im Text

**Grundzüge für ein freiheitliches Bildungssystem**

**Wir fordern nicht nur eine Digitalisierung der Schulen, sondern auch die Akzeptanz verschiedener und für die Kinder individueller Schul/Lernsysteme in Deutschland.**

**Statt der Schulpflicht und des Schulzwangs müssen Kinder und Jugendliche ein Recht auf Bildung haben, auf selbstbestimmte Bildung. Dieses Recht muß individuell einklagbar und im Zweifelsfall auch gegenüber den Eltern durchsetzbar sein.**

**Der Staat richtet Schulen ein, die durch eine Schulversammlung von Schülern und Mitarbeitern in direktdemokratischer Weise nach dem Prinzip „Ein Mensch – eine Stimme“ geleitet werden. In diesen Schulen werden Schüler nicht zum Lernen gezwungen oder gedrängt. Die Schüler werden nicht gegen ihren Willen durch Zensuren oder ähnliches bewertet.**

**Für diejenigen Schüler, die die heutige Schule so toll finden, können genügend viele Exemplare traditioneller Schulen so erhalten bleiben, wie sie sind. Kein


Neue Begründung: **Grundzüge für ein freiheitliches Bildungssystem**
**Wir fordern nicht nur eine Digitalisierung der Schulen, sondern auch die Akzeptanz verschiedener und für die Kinder individueller Schul/Lernsysteme in Deutschland.**
**Statt der Schulpflicht und des Schulzwangs müssen Kinder und Jugendliche ein Recht auf Bildung haben, auf selbstbestimmte Bildung. Dieses Recht muß individuell einklagbar und im Zweifelsfall auch gegenüber den Eltern durchsetzbar sein.**
**Der Staat richtet Schulen ein, die durch eine Schulversammlung von Schülern und Mitarbeitern in direktdemokratischer Weise nach dem Prinzip „Ein Mensch – eine Stimme“ geleitet werden. In diesen Schulen werden Schüler nicht zum Lernen gezwungen oder gedrängt. Die Schüler werden nicht gegen ihren Willen durch Zensuren oder ähnliches bewertet.**
**Für diejenigen Schüler, die die heutige Schule so toll finden, können genügend viele Exemplare traditioneller Schulen so erhalten bleiben, wie sie sind. Keinem Schüler soll etwas weggenommen, es sollen nur weitere Möglichkeiten hinzufügt werden: Neben demokratisierten Staatsschulen und traditionell bleibenden Schulen kann eine Vielzahl anderer nicht vom Staat organisierter Schulen bestehen, die den unterschiedlichsten Konzepten folgen. Das derzeitige faktische staatliche Schulmonopol weicht damit einer pluralistischen Bildungslandschaft, die auch nichtschulische Bildungsformen wie Homeschooling und Unschooling anerkennt. Der Staat finanziert nicht-staatliche Schulen genauso bedarfsgerecht wie seine eigenen, so daß kein Schüler Schulgeld zahlen muß.**
**Kinder und Eltern sollen gemeinsam über den Besuch oder Nichtbesuch einer Schule entscheiden. Die Anmeldung an einer Schule oder einem sonstigen Bildungsprogramm kann sowohl auf die Kinder als auch auf ihre Eltern zurückgehen. Beide haben ein Einspruchsrecht gegen Entscheidungen durch den anderen. Die Kinder können ihren Eltern in dieser Angelegenheit das Vertrauen entziehen und andere Personen ihres Vertrauens mit der Regelung ihrer Schulbesuchs-Angelegenheiten beauftragen. Jeder Inhaber eines solches Schulregelungs-Mandats muß seine Zustimmung geben, wenn das Kind sich bei einer Schule neu anmelden oder künftig ohne Schule leben will. Bei ihren Entscheidungen werden die Kinder bzw. Jugendlichen von dem einzurichtenden Amt für Freie Wahl der Bildung unterstützt. Die letztendliche Entscheidung treffen durch diese Regelung die Kinder und Jugendlichen jeweils selbst.**
**Die Eltern werden verpflichtet, die Kinder über ihre Möglichkeiten im Bildungssystem zu informieren. Alle Eltern und Kinder müssen einmal im Jahr einen Berater des Amts für freie Wahl der Bildung aufzusuchen – zur Vermeidung von Unwissenheit bzw. Machtmißbrauch seitens der Eltern, so daß Kinder in jedem Fall um Alternativen wissen.**
**Die bisherigen Abschlußprüfungen könnten durch Aufnahme- oder Zugangsprüfungen an den nachfolgenden Institutionen wie z.B. Hochschulen ersetzt werden. Wer sich z.B. detailliert mit Physik beschäftigen will, sollte von den benötigten mathematischen Grundlagen schon etwas Ahnung haben. Und wer Gasinstallateur werden will, sollte auch weiterhin eine entsprechende Kenntnisse dafür nachweisen müssen. Wann, wo, wie und von wem er sich geeignete Grundlagen aneignet, muß jeder selber entscheiden dürfen.**
**Schulpflicht und Lernzwang stehen im Widerspruch zu einer Reihe von Grund- und Menschenrechten. Aus lerntheoretischer Sicht sind sie nicht nur vollkommen überflüssig, sondern richten sogar großen Schaden an. Weder die Umwandlung in eine Bildungspflicht noch die bloße Liberalisierung der Schulpflicht schaffen im nötigen Maß Abhilfe. Die Schulpflicht kann und muß überwunden werden!**
**Bei der Bildungsfreiheit haben die Eltern die Freiheit, die Art und den Ort der Bildung ihrer Kinder zu bestimmen. Im Allgemeinen ist meist diese Auslegung gemeint. Die Kinder haben die Freiheit, die Art und den Ort ihrer eigenen Bildung unabhängig von den Eltern selbst zu bestimmen. Für diese engere Definition prägte der Philosoph Bertrand Stern den Begriff: ‚Das Recht, sich selbst zu bilden‘.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 101 (23 in Hessen)


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