Region: Hessen
Bildung

Die Einführung der Bildungs- und Unterrichtsfreiheit im Bundesland Hessen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischen Landtag

101 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

101 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

26.05.2020, 09:43

Änderungen im Text

**Grundzüge für ein freiheitliches Bildungssystem**

**Statt der Schulpflicht müssen Kinder und Jugendliche ein Recht auf Bildung haben, auf selbstbestimmte Bildung. Dieses Recht muß individuell einklagbar und im Zweifelsfall auch gegenüber den Eltern durchsetzbar sein. **

**Der Staat richtet Schulen ein, die durch eine Schulversammlung von Schülern und Mitarbeitern in direktdemokratischer Weise nach dem Prinzip „Ein Mensch – eine Stimme“ geleitet werden. In diesen Schulen werden Schüler nicht zum Lernen gezwungen oder gedrängt. Die Schüler werden nicht gegen ihren Willen durch Zensuren oder ähnliches bewertet.**

**Für diejenigen Schüler, die die heutige Schule so toll finden, können genügend viele Exemplare traditioneller Schulen so erhalten bleiben, wie sie sind. Keinem Schüler soll etwas weggenommen, es sollen nur weitere Möglichkeiten hinzufügt werden: Neben demokratisierten Staatsschulen und traditionell bleibenden Schulen kann eine Vielzahl anderer n


Neuer Titel: Die Einführung einer Bildungspflicht von 6 bis 18 Jahre der Bildungs- und Unterrichtsfreiheit im Bundesland Hessen


Neuer Petitionstext: Der Hessische Landtag möge beschließen, die Abschaffung der Schulpflicht und des Schulzwangs sowie die Einführung einer allgemeinen Bildungspflicht von 6 bis 18 Jahre um den Schulzwang zu ersetzen eines Recht auf Selbstbestimmte Bildung und die Einführung der Bildungs- und Unterrichtsfreiheit in Hessen.
Wir fordern nicht nur eine Digitalisierung der Schulen, sondern auch die Akzeptanz verschiedener und für die Kinder individueller Schul/Lernsysteme in Deutschland.
In den meisten Ländern Europas besteht keine Schulpflicht und Schulzwang, jedoch eine Unterrichtspflicht beziehungsweise Bildungspflicht. Diese sieht zur Vermittlung von Wissen keine Bindung an den Besuch einer Schule vor.


Neue Begründung: **Jeder Mensch hat gemäß **Grundzüge für ein freiheitliches Bildungssystem**
**Statt
der UN-Menschenrechtserklärung das Schulpflicht müssen Kinder und Jugendliche ein Recht auf Bildung.**
**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die
Bildung haben, auf selbstbestimmte Bildung. Dieses Recht muß individuell einklagbar und im Zweifelsfall auch gegenüber den Eltern durchsetzbar sein. **
**Der Staat richtet Schulen ein, die durch eine Schulversammlung von Schülern und Mitarbeitern in direktdemokratischer Weise nach dem Prinzip „Ein Mensch – eine Stimme“ geleitet werden. In diesen Schulen werden Schüler nicht zum Lernen gezwungen oder gedrängt. Die Schüler werden nicht gegen ihren Willen durch Zensuren oder ähnliches bewertet.**
**Für diejenigen Schüler, die die heutige Schule so toll finden, können genügend viele Exemplare traditioneller Schulen so erhalten bleiben, wie sie sind. Keinem Schüler soll etwas weggenommen, es sollen nur weitere Möglichkeiten hinzufügt werden: Neben demokratisierten Staatsschulen und traditionell bleibenden Schulen kann eine Vielzahl anderer nicht vom Staat organisierter Schulen bestehen, die den unterschiedlichsten Konzepten folgen. Das derzeitige faktische staatliche Schulmonopol weicht damit einer pluralistischen Bildungslandschaft, die auch nichtschulische Bildungsformen wie Homeschooling und Unschooling anerkennt. Der Staat finanziert nicht-staatliche Schulen genauso bedarfsgerecht wie seine eigenen, so daß kein Schüler Schulgeld zahlen muß.**
**Kinder und Eltern sollen gemeinsam über den Besuch oder Nichtbesuch einer Schule entscheiden. Die Anmeldung an einer Schule oder einem sonstigen Bildungsprogramm kann sowohl auf die Kinder als auch auf ihre Eltern zurückgehen. Beide
haben ein vorrangiges Recht, Einspruchsrecht gegen Entscheidungen durch den anderen. Die Kinder können ihren Eltern in dieser Angelegenheit das Vertrauen entziehen und andere Personen ihres Vertrauens mit der Regelung ihrer Schulbesuchs-Angelegenheiten beauftragen. Jeder Inhaber eines solches Schulregelungs-Mandats muß seine Zustimmung geben, wenn das Kind sich bei einer Schule neu anmelden oder künftig ohne Schule leben will. Bei ihren Entscheidungen werden die Kinder bzw. Jugendlichen von dem einzurichtenden Amt für Freie Wahl der Bildung unterstützt. Die letztendliche Entscheidung treffen durch diese Regelung die Kinder und Jugendlichen jeweils selbst.**
**Die Eltern werden verpflichtet, die Kinder über ihre Möglichkeiten im Bildungssystem zu informieren. Alle Eltern und Kinder müssen einmal im Jahr einen Berater des Amts für freie Wahl der Bildung aufzusuchen – zur Vermeidung von Unwissenheit bzw. Machtmißbrauch seitens der Eltern, so daß Kinder in jedem Fall um Alternativen wissen.**
**Die bisherigen Abschlußprüfungen könnten durch Aufnahme- oder Zugangsprüfungen an den nachfolgenden Institutionen wie z.B. Hochschulen ersetzt werden. Wer sich z.B. detailliert mit Physik beschäftigen will, sollte von den benötigten mathematischen Grundlagen schon etwas Ahnung haben. Und wer Gasinstallateur werden will, sollte auch weiterhin eine entsprechende Kenntnisse dafür nachweisen müssen. Wann, wo, wie und von wem er sich geeignete Grundlagen aneignet, muß jeder selber entscheiden dürfen.**
**Bei der Bildungsfreiheit haben die Eltern die Freiheit,
die Art und den Ort der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland.**
**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige
Bildung ihrer Kinder zu sorgen. bestimmen. Im Allgemeinen ist meist diese Auslegung gemeint. Die Wahl Kinder haben die Freiheit, die Art und den Ort ihrer eigenen Bildung unabhängig von den Eltern selbst zu bestimmen. Für diese engere Definition prägte der Methode und des Ortes bleibt frei. Die Eltern können wählen, ob das Kind durch Unterrichtung gebildet wird, oder ob es beispielsweise durch selbstbestimmte Lernformen Philosoph Bertrand Stern den Begriff: ‚Das Recht, sich selbst zu seiner Bildung gelangt. und bei einer Bildungspflicht müssen Kinder ab dem 6. Lebensjahr am Ende eines jeden Schuljahres entsprechende Leistungsnachweise erbringen. In welchem Rahmen, ob in einer Privatschule, im Familienunterricht oder konventionell in einer staatlichen Schule das zu erbringende Wissen vermittelt wird, obliegt der freien Entscheidung der Eltern. Bei Nichterbringung des Leistungsnachweises setzt zum Beginn des nächsten Schuljahres die Schulpflicht ein.**
**Selbstverständlich besteht bei einer Bildungspflicht weiterhin die Möglichkeit, unentgeltlich an einer staatlichen Schule zu lernen.**
bilden‘.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 101 (23 in Hessen)


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