18.05.2020, 16:19
Änderungen im Text
**Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung.**
**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland. In Deutschland besteht die Möglichkeit, per Antrag Bildungspflicht genehmigt zu bekommen, jedoch ist eine Genehmigung nicht erreichbar. Auch die Gründung von Privatschulen ist in Deutschland nur unter erschwerten Bedingungen möglich.**
**Für alle diese Missstände würde eine Bildungspflicht Abhilfe schaffen. Diese wird in fast allen europäischen und englischsprachigen Ländern erfolgreich praktiziert.**
**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Die Wahl der Metho
Neue Begründung: **Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung.**
**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland. An unseren heutigen staatlichen Schulen läuft vieles falsch. Dies zeigt auch der gerade erschienene Doku-Film "Alphabet". In Deutschland besteht die Möglichkeit, per Antrag Bildungspflicht genehmigt zu bekommen, jedoch ist eine Genehmigung nicht erreichbar. Auch die Gründung von Privatschulen ist in Deutschland nur unter erschwerten Bedingungen möglich.**
**Für alle diese Missstände würde eine Bildungspflicht Abhilfe schaffen. Diese wird in fast allen europäischen und englischsprachigen Ländern erfolgreich praktiziert.**
**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Die Wahl der Methode und des Ortes bleibt frei. Die Eltern können wählen, ob das Kind durch Unterrichtung gebildet wird, oder ob es beispielsweise durch selbstbestimmte Lernformen zu seiner Bildung gelangt. und bei einer Bildungspflicht müssen Kinder ab dem 5. Lebensjahr mindestens zweimal im Schuljahr entsprechende Leistungsnachweise erbringen. In welchem Rahmen, ob in einer Privatschule, im Familienunterricht oder konventionell in einer staatlichen Schule das zu erbringende Wissen vermittelt wird, obliegt der freien Entscheidung der Eltern. Bei Nichterbringung des Leistungsnachweises setzt zum Beginn des nächsten Schuljahres die Schulpflicht ein.**
**Selbstverständlich besteht bei einer Bildungspflicht weiterhin die Möglichkeit, unentgeltlich an einer staatlichen Schule zu lernen.**
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 95 (22 in Hessen)