24.10.2019, 13:07
Am 21.10. um 19:20 Uhr erschien in der Online-Ausgabe der Saarbrücker Zeitung ein Artikel, in dem darauf hingewiesen wurde, wie geschädigte Kunden der saarländischen Verkehrsunternehmen, die unter dem über dreiwöchigen Streik zu leiden hatten, ihre Ansprüche geltend machen können. Zitat:
Unzufriedene Kunden sollten sich mit ihrem Anliegen dennoch schriftlich an das Verkehrsunternehmen wenden, rät Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Erhielten sie innerhalb von rund vier Wochen keine Antwort oder seien sie mit dieser nicht zufrieden, könnten sie sich an die SÖP wenden und einen Schlichtungsantrag stellen. „Letztendlich werden aber wohl auch Kulanzaspekte zu berücksichtigen sein, ob die Unternehmen die entstandene Unzufriedenheit vieler Kunden wieder in eine Kundenzufriedenheit umwandeln können“, sagt Klewe. Kontakt: www.soep-online.de
In einem Artikel, der am 10. Oktober in der Saarbrücker Zeitung abgedruckt war, wurde ebenfalls auf diese Möglichkeit hingewiesen. Wer also seine Chance auf eine Entschädigungszahlung wahren möchte, sollte in den nächsten Tagen sein zuständiges Verkehrsunternehmen anschreiben.
Hier der Link zum vollständigen Artikel der Online-Ausgabe vom 21.10.: www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saar-wirtschaft/entschaedigung-fuer-zeitkartenbesitzer-nach-busfahrerstreik-im-saarland_aid-46654131
So erreichen Sie Ihren Verkehrsbetrieb:
- in Saarbrücken:
Saarbahn Service Center
Nassauer Str. 2-4
66111 Saarbrücken
www.saarbahn.de
- in Völklingen und Umgebung:
Kundenzentrum vvb
Rathausstraße 55
66333 Völklingen
vvb.swvk.de
- in Saarlouis und Umgebung:
KVS-Zentrale am Omnibusbahnhof Kleiner Markt
Kaiser-Friedrich-Ring
66740 Saarlouis
kvs.de/
- in Neunkirchen und Umgebung:
Neunkircher Verkehrs GmbH
Lindenallee 2
66538 Neunkirchen
www.nvg-neunkirchen.de/