21.03.2022, 21:20
Die Schule in Schwanebeck, nicht Blumberg ist nicht mit dem BBG Fahrplan einverstanden.
Neuer Petitionstext:
Der Landrat wird aufgefordert, die Optimierungspläne der Barnimer Busgesellschaft (BBG) auf das übernächste Schuljahr zu verschieben und mit den betroffenen Schulen das Einvernehmen herzustellen.
Hintergrund:
Den Schulen des südlichen Barnim wurde ein - nicht abgestimmter - Entwurf eines neuen Busfahrplans vorgelegt. Nach jetziger Aussage der Verantwortlichen im Landkreis und der BBG gibt es zu diesem Fahrplan angeblich keine Alternativen. Der Fahrplan soll bereits ab August gelten.
Die in diesem Entwurf aufgeführten Fahrpläne bedingen zu großen Teilen eine Änderung der Unterrichtszeiten für den südlichen Barnim:
- Dabei dürfen sieben Schulstandorte zu einer gemeinsamen Unterrichtszeit starten und nur einer dieser Schulstandorte muss den Unterrichtsbeginn um mehr als 15 Minuten verschieben.
- Sieben weitere Schulstandorte, darunter
Blumberg,Schwanebeck, Basdorf und Klosterfelde, müssen ihren Schulbeginn auf zwei Zeiten planen und verschieben dabei alle die Anfangszeiten des Unterrichts ummehr als 15 Minuten vom Status Quo. - Drei Schulstandorte, darunter auch Wandlitz, müssen ihren Schulbeginn auf drei Anfangszeiten staffeln.
Für die Schulen in Blumberg,Schwanebeck, Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz funktioniert dieser Entwurf des Busfahrplans nicht!
Dem bereits im Februar - und seitdem mehrfach - geäußerten Wunsch nach einer Kompromisslösung wurde bislang weder nachgekommen noch zeigten in verschiedenen Gesprächen die Vertreter des Landkreises und der BBG - auch nach Vortragen der unten genannten Gründe - eine solche auf. Vielmehr wurde vermittelt, dass es keine Alternativen gibt. Und genau dieser Umgang mit unseren Kindern, die in der Corona-Pandemie ohnehin keine Lobby hatten, lässt alle Beteiligten - Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen - erstaunt, bestürzt, verärgert und fassungslos zurück, denn es gibt immer mehrere Möglichkeiten!
Die gesetzliche Aufgabe des Landkreises ist es, unsere SchülerInnen auf möglichst kurzen Wegen zur Schule bringen (ÖPNV-Gesetz) und als Träger der Schülerbeförderung mit der Schulkonferenz ein Einvernehmen herzustellen (VV-Schulbetrieb). Die Aufgabe ist es nicht, Schulanfangszeiten festzulegen!
Sehr geehrter Herr Landrat Kurth, den Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen ist sehr wohl bewusst, dass ein Kompromiss ein aufeinander Zugehen beider Seiten bedeutet. Aber eben beider Seiten! Wir fordern Sie daher auf, den neuen Busfahrplan der BBG auf das übernächste Schuljahr zu verschieben, in der Zwischenzeit gemeinsam funktionierende Lösungen zu erarbeiten und mit den betroffenen Schulen das gesetzlich erforderliche Einvernehmen herzustellen!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 238 (218 in Landkreis Barnim)