Region: Hannover
Bauen

Denkschrift Eine hannoversche Lösung für die Revitalisierung des Ihme-Zentrums

Petition richtet sich an
die Stadt Hannover
798 Unterstützende

Sammlung beendet

798 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 08.02.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

18.02.2023, 10:24

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Hier ein Sachstandsbericht zum Stand der Denkschrift (Stand 18.02.2023):
Bis heute haben 455 Personen unterschrieben! Wir haben unser Ziel der Unterschriften bis Ende April von 500 auf 1.000 angehoben! Also gebt bitte folgende Internetadressen an eure Freund*innen und Bekannte weiter:
Text der Denkschrift: www.ihmezentrum.info/denkschrift/
Unterschrift über: www.openpetition.de/!sgsbs

Presseberichterstattung und Stellungnahme der Stadt
HAZ, NP und BILD haben positiv über die Denkschrift berichtet. Beiliegend der HAZ-Artikel. Folgende Stellungnahme der Stadt in dem HAZ-Artikel ist bemerkenswert: „Die Stadt Hannover begrüßt die Überlegungen…. sagt der Stadtsprecher. Man prüfe, welcher Schritt der Beste für die Entwicklung des Ihmezentrums und des Stadtteils sei. Der Anstöße kommen deshalb zu einem guten Zeitpunkt“. Nach unserem Informationsstand will die Stadt bis Ende März über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.

Rechtliche Situation
Oberbürgermeister Onay hat uns jetzt das fünf Jahre lang geheim gehaltene Rechtsgutachten der Bauverwaltung zu den Möglichkeiten, ein Sanierungsgebiet auszuweisen, zur Verfügung gestellt hat. Unsere Auswertung hat ergeben, dass die bisherige Aussage der Verwaltung, ein Sanierungsgebietsverfahren gehe rechtlich nicht, falsch war. Das Gutachten von 2018 sagt eindeutig folgendes aus: Eine Neuordnung der Eigentümerstrukturen durch Maßnahmen im Rahmen eines Sanierungsgebietsverfahrens ist nicht ausgeschlossen, kann jedoch nur in sehr engen Grenzen durch eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme erfolgen. Dies setzt ein umfassendes städtebauliches Konzept der LHH (das haben wir mit der Denkschrift vorgelegt!) sowie ein hinreichendes Vorliegen erheblicher Missstände (die liegen ja eindeutig vor!), voraus. Darüber hinaus muss die LHH zuvor alle denkbaren milderen Mittel wie etwa den freihändigen Erwerb (was die PIZ ablehnt) oder den Abschluss von sonstigen städtebaulichen Verträgen (auch das lehnt die PIZ für das Gesamtobjekt ab), ausgeschöpft haben. Darüber hinaus ist eine öffentliche Widmung der Wegeverbindungen in den Sockelgeschossen möglich, da sie bereits in der Teilungserklärung von 1971 beschlossen wurde. Sie kann zwischen der Hausverwaltung und der Stadt vereinbart werden und einzelne Eigentümer können dies nicht verhindern. Wer sich tiefer für die Thematik interessiert, kann das Gutachten mit Kommentierung anfordern bei denkschrift@ihmezentrum.info

Kosten und Finanzierung einer Revitalisierung
Reaktionen nach der Veröffentlichung der Denkschrift zeigten, dass sich auch manche Interzeichner*innen nicht vorstellen können, dass es in heutigen Zeiten möglich sein soll, eine eventuell gewaltige Summe für eine Hannoversche Lösung für die Revitalisierung aufzubringen. Eine Unter-AG von Fachleuten, die die Denkschrift erarbeitet haben, ist daher tiefer in diese Thematik eingestiegen. Die AG schätzt die Kosten für die gesamte Revitalisierung auf 270 Mio. €.. Ca. 195 Mio. € können von privaten Investoren unter den wirtschaftlichen Bedingungen einer Vermietbarkeit finanziert werden. Für die übrigen ca. 75 Mio. € ist eine öffentliche Förderung erforderlich. Da Städtebauförderungsmittel zu je 1/3 von Bund, Land und Stadt finanziert würden, würde der Anteil der Stadt Hannover ca. 25 Mio. € betragen und weil sich die Baumaßnahmen über 5 Jahre erstrecken, sind das ca. 5,0 Mio. € jährlich. Das ist eine im Verhältnis zu den Gesamtausgaben der Stadt, zur Dringlichkeit des Problems und zu den Kosten in anderen Sanierungsgebieten sehr überschaubare Summe. Wer sich tiefer für die Thematik interessiert, kann die Kosten- und Finanzierungsschätzung anfordern bei denkschrift@ihmezentrum.info

Kosten für die Wohnungseigentümer*innen
Die Wohnungseigentümer*innen im IZ haben die Sorge, dass bei einem Sanierungsgebietsverfahren hohe Kosten auf sie zukommen: Diese Sorge ist unbegründet: Zum Abschluss eines Sanierungsgebietsverfahrens fallen für sie nur sogenannte „Ausgleichsbeiträge“ an. Diese richten sich nach dem durch die Sanierung gestiegenen Bodenrichtwert des Grundstückes. Pro Wohnung fällt eine Kostenbeteiligung von maximal 2.000 € an, was viel weniger ist als die Wertsteigerungen der Wohnungen durch die Revitalisierung des gesamten Gebäudekomplexes.

Stellungnahme der Ratsfraktionen
Wir haben die Denkschrift am 30.01.23 allen Ratsfraktionen zugesandt. Von GRÜNEN und SPD gibt es bisher keinerlei Reaktion. Die Bau-AG der CDU-Fraktion kommt demnächst zu einer Besichtigung des IZ und einem Gespräch über die Denkschrift.

Wir werden euch wieder informieren, wenn es etwas Neues zu berichten gibt!


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