27.08.2013, 17:28
In der Begründung wurde "Beispielsweise in einem Schulverbund mit einer Schule gleichen Typs" ersetzt durch "Beispielsweise in einer Verbundschule"
Neue Begründung: Das Schuldezernat der Stadt Kassel hat offensichtlich in enger Zusammenarbeit mit dem
Staatlichen Schulamt - wohl auf dem Wege der Amtshilfe - kurz nach Sommerferienbeginn
2013 Weisung erteilt, die Joseph-von-Eichendorff-Schule zu schließen.
Der für die Schule verantwortliche Vorgesetzte hat daraufhin versucht, öffentliche Aktionen,
die zum Erhalt der Schule geplant waren, zu verhindern. Er will auftragsgemäß unmittelbar
nach den Sommerferien das Kollegium veranlassen, das Aus der Schule hinzunehmen.
Dieses Verwaltungshandeln widerspricht jedoch sämtlichen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung, auch dem gemeinsamen Votum aller Fraktionen im Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung vom 03.07.2013 und 01.08.2013.
Auch das Kultusministerium gibt der Schule in seinem Erlass vom 02.07.2013
noch Zeit bis zum 31.10.2014, um eine Lösung zum Erhalt des Schulstandortes zu erarbeiten und in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes festzuschreiben und beim Hessischen Kultusministeriums vorzulegen. Beispielsweise in einem Schulverbund mit
einer Schule gleichen Typs. Verbundschule. Das jetzt praktizierte bedeckt-administrative Vorgehen soll zur unumkehrbaren Schließung führen, indem Fakten geschaffen werden, die dem Volkssouverän - der Stadtverordnetenversammlung - jede Möglichkeit zum Erhalt des Schulstandortes nehmen. Man will die normative Kraft des Faktischen gegen das verbriefte Recht und gegen den bisherigen Willen der Stadtverordneten setzen, um ihnen die freie Entscheidung unmöglich zu machen. Schon über einen längeren Zeitraum hin hat man aus dem Magistrat, aus dem Schulverwaltungsamt
und aus dem Staatlichen Schulamt heraus sich konträr zum Willen der
Stadtverordnetenversammlung verhalten.
1) Eine Unterschriftenaktion im September 2011 von 5340 Bürgern der Stadt wurde als
kontraproduktiv in Bezug auf den Erhalt der Schule abgewiesen und Stillhalten als den
besseren Weg ausgegeben.
2) Mit gezielten Informationen an die Presse, das Schulgebäude sei „marode", (Anlage 7)
wurden die Eltern verunsichert, die den knappen Kassen der Stadt nicht mehr zutrauten,
die Schule erhalten zu können. Dies steht ebenfalls den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung
entgegen „Bleibt die Schule erhalten, wird sie saniert".
(Anlage 3) Im gleichen Zeitraum wurden andere sanierungsbedürftige Schulstandorte
nicht über die Presse genannt.
3) Durch amtliche Schreiben wurden die Eltern bereits in der der Joseph-von-
Eichendorff-Schule angemeldeten Kinder völlig verunsichert, indem ihnen dann auch
noch mitgeteilt wurde, dass möglicherweise in zwei Jahren kein Unterricht mehr in der
7. Klasse aufgenommen werden kann. Dies sollten sie bei ihrer Schulwahl nochmals
berücksichtigen. (Anlagen 8 und 9)
4) Die Schule selbst wurde in den Jahren 2011 und 2012 mit Aufnahmestopps auch für
Quereinsteiger belegt, sodass sie gewollt wegen der daraus logischerweise knappen
Anmeldezahlen dann keine Zwei- oder Mehrzügigkeit durch Quereinsteiger mehr bilden
konnte.
5) Ungleiche Behandlung war zulasten der Joseph-von-Eichendorff-Schule dann dadurch
gegeben, dass die Abwanderung der verunsicherten Eltern in den Landkreis in der
Stärke einer kompletten Klasse kommentarios hingenommen wurde.
Im Gegensatz dazu wurde durch entsprechende Verhandlungen mit dem Landkreis im
Norden der Stadt erreicht, dass die Sek I-Schulen des Kreises zugunsten der Hegelsbergschule keine Anmeldungen mehr aus der Stadt annahmen.
6) Durch ständiges Wiederholen der Behauptung, dass wegen des „demographischen
Wandels" im Kasseler Osten sich dort keine Sek I-Schule mehr trage, wurde in der
Öffentlichkeit der Glaube an die Notwendigkeit der Schließung verstärkt. Dieses steht
jedoch nicht in Übereinstimmung mit den Übergangsprognosen des beschlossenen
Schulentwicklungsplanes, da dort von mehreren Lösungen zum Erhalt des Standortes
ausgegangen wird, die auf Anmeldezahlen basieren, die bis ins Jahr 2016 von einer
stabilen Mehrzügigkeit (50-60 Schüler) ausgehen.
7) Das Hessische Kultusministerium bemängelt in seinem Schreiben vom 02.07.2013
gegenüber dem Schulelternbeirat der Joseph-von-Eichendorff-Schule:
„Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Stadt im Rahmen des Verfahrens gemäß
§28 HVwVfG keine Einwände gegen den ihr bereits Ende Januar 2013 zur Anhörung
vorgelegten Erlass-Entwurf vorgetragen hat. Vielmehr blieb jegliche Reaktion der Verantwortlichen
aus".