Sicherheit

Datenschutz darf kein Täterschutz sein - 14 Tage IP-Adressenspeicherung = 84,5% Ermittlungserfolg

Petition richtet sich an
Marco Buschmann, Bundesjustizminister und Nancy Faeser, Bundesinnenministerin
11.311 Unterstützende 10.941 in Deutschland

Sammlung beendet

11.311 Unterstützende 10.941 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Juli 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

17.06.2024, 17:33

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Sehr verehrte liebe Unterstützerinnen & Unterstützer,
was für ein aufregendes Jahr mit unserer Petition "Datenschutz darf kein Täterschutz sein".
Nun ist die Sammelfrist abgelaufen und 11.311 Menschen haben uns national und international unterstützt.
Unser übergeordnetes Ziel war es, so viele Menschen, wie möglich, über die IP-Adressenspeicherung aufzuklären. Warum eine gesetzliche IP-Adressenspeicherung von mindestens 14 Tagen, bestenfalls 28 Tagen, von herausragend großer Bedeutung für von sexueller und pornografischer Ausbeutung betroffener Kinder ist. Wenn unbekannte Täterpersonen nicht identifiziert werden können, dann können auch die geschändeten Kinder nicht identifiziert und gerettet werden. Hierzu haben wir viele Informationen angeboten, wie z.B. den Link zur Ausschusssitzung „Evaluation der Programme zum Kinderschutz sowie der EU-Verordnung und IP-Adressspeicherung nach EuGH-Urteil mit Blick auf kinderschutzrechtliche Aspekte“. (21.06.2023)
Wir von Nein, lass das! e. V. haben viel Auswand betrieben, auch auf den sozialen Plattformen, vor allem auf Instagram, um über dieses komplexe, gleichermaßen wichtige Thema aufzuklären. Und immer wieder ist uns dabei aufgefallen, dass viele Menschen bedauerlicherweise keine sachliche Auseinandersetzung zu dieser Thematik führen, sondern vielmehr eine ideologische Angst vor unbefugten rechtstaatlichen Eingriff & Unwissenheit spielen hierbei sicher übergeordnete Rollen. Ich möchte ein Beispiel geben:
„Diese Petition spielt bewusst Anliegen gegeneinander aus - die Bedrohung durch digitale Überwachung ist real (auch angesichts rechter Wahlerfolge) und der Schutz vor Tätern aus Reihen der Polizei & Sicherheitsbehörden ebenfalls gerechtfertigt, wie vor kommerziellen oder Dubioser Ausnutzung der Datensammlung…“
Dieser Kommentar macht deutlich: Das Vertrauen in Polizei & Sicherheitsbehörden ist bei einigen Menschen offenbar stark beschädigt, weshalb sie unterstellen, dass eine gesetzliche IP-Adressenspeicherung für die Nutzung bzw. Erstellung von Internetprofilen oder Telekommunikationsverhalten „ausgespäht“ werden sollen. Stichwort Profile / Telekommunikationsverhalten kann man dann bilden, wenn Ermittlungsbehörden den Telekommunikationsanbieter anfragen würden, alle IP-Adressen zum Anschluss einer Person herauszugeben. Das worum es hier allerdings geht, ist der genau umgekehrte Ansatz. Die Ermittlungsbehörden wissen, was eine bis dato unbekannte Täterperson getan hat. Diese Täterperson hat sog. Missbrauchsabbildungen getauscht, hochgeladen oder runtergeladen, weshalb der Hinweis von NCMEC an das deutsche Bundeskriminalamt weitergegeben wurde. Es geht den Ermittlungsbehörden also nicht um die Erstellung von Profilen, sondern vielmehr um die Feststellung des Anschlusses, von dem aus dieses Verbrechen begangen wurde. So ist mit dieser Art von Überprüfung eine Erstellung von Profilen nicht möglich.
Wir werden weiter aufklären. Ihr wisst ja: Steter Tropfen höhlt den Stein.
Unsere Petition wurde nun beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.
Gerne berichten wir, wie es weitergeht.
Vielen Dank & herzliche Grüße aus Salach,
Josefine Barbaric
Vorständin
Nein, lass das! e. V.


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