Region: Bayern
Minderheitenschutz

Bleiberecht für Leyla! Aufhebung des Ausweisungsbeschlusses gegen Sultan Karayigit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

2.377 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

2.377 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten


09.01.2013, 15:33

Das Asylbewerberheim heißt Rosenheim, ist aber in München. Sorry, war eine falsche Info, wurde korrigiert.
Neue Begründung: Die junge Kurdin Sultan Karayigit bekam zu ihrem 18. Geburtstag von der Stadt Nürnberg einen Ausweisungsbescheid.
Basierend auf § 54a des Ausländergesetzes wurde dies mit der Teilnahme an angemeldeten, legalen Veranstaltungen und Demonstrationen begründet, die „Frieden in Kurdistan, Freiheit für Öcalan“ als Ziel hatten. Auf diesen Veranstaltungen und Demonstrationen sollen auch in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Parolen gerufen worden sein.
Sultan Karayigit war zu diesem Zeitpunkt zwischen 14 und 16 Jahren alt.
Zudem werden ihr widerholte Besuche im kurdischen Verein Medya Volkshaus e.V. Nürnberg angelastet, der u.a. seit mehreren Jahren regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Kulturamt der Stadt Nürnberg kurdische Kulturtage ausrichtet.
Die Ausweisung wurde im Eilverfahren vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt, eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Leyla war aufgrund des positiven Asylbescheides für ihre Mutter 2003 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und wohnt seitdem in Nürnberg.
Tatsache ist, dass ihre Mutter, die aufgrund einer versäumten Einspruchsfrist wegen eines Propagandadelikts rechtkräftig verurteilt wurde, wegen einer Asylanerkennung aufgrund mehrjähriger Haft und Folter in der Türkei nicht abgeschoben werden kann. Sie hatte bis 1999 für die damals noch legale kurdische Partei HADEP gearbeitet.

Frau Roza Karayigit hat Asyl, ihre Tochter aber kein eigenständiges. Um der Druck auf die Familie zu erhöhen, bekam nun die Tochter Sultan zum 18. Geburtstag die Ausweisung, obwohl sie sich keinerlei strafbare Handlungen oder Verurteilungen hat zuschulden kommen lassen. Sie hat eine Ausbildung im medizinischen Bereich begonnen, spricht gut deutsch, ist gut integriert und hatte im Verein Nachhilfe gegeben.

Aufgrund der Meldeauflagen und Aufenthaltsbeschränkungen - sie durfte die Stadt Nürnberg nicht verlassen – musste sie ihre Ausbildung abbrechen. Trotzdem versuchte sie sich durch den Besuch im Abendgymnasium weiterzubilden.
Inzwischen hat sie Asyl beantragt und wohnt momentan ist in einer Gemeinschaftsunterkunft einem Asylbewerberheim in Rosenheim, München untergebracht, mit allen Auflagen, die Asylantragsteller haben. Hier soll ihre Sympathie für die kurdische Bewegung als Grundlage genommen werden, das Leben einer hoffnungsvollen, jungen Frau zu zerstören.
Sie sollte nach dem Willen der Behörden in eine Land abgeschoben werden, in dem sie keine Verwandten mehr hat, in dem ihre Mutter schwer gefoltert wurde, und das durch die Berichterstattung in türkischen/kurdischen Medien über den Fall nun auf sie aufmerksam geworden ist.
Das Bündnis „Bleiberecht für Leyla“ hält dies einer demokratischen Gesellschaft für unwürdig und fordert die Rücknahme des Ausweisungsbeschlusses.


09.01.2013, 13:55

Zuviel Text
Neuer Titel: Bleiberecht für Leyla! Aufhebung des Ausweisungsbeschlusses der Stadt Nürnberg gegen Sultan Karayigi Karayigit


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern