12.03.2019, 13:33
**Und Ganztagsgrundschulen sind doch Kindertagesstätten**
Rein rechtlich werden auch in Niedersachsen Ganztagsgrundschulen nicht als Kindertagesstätten gemäß §22 SGB VIII eingestuft. Damit unterliegen sie in Niedersachsen auch nicht dem KiTa-G [1]. Die Konsequenz daraus ist, dass zum Nachteil der betreuten Kinder unter anderem die pädagogische Qualifizierung des Personals, die Raumsituation an den Grundschulen und der Betreuungsschlüssel deutlich schlechter ausfallen als an den Horten, die dem KiTaG unterliegen. Die Nichtanwendung des KiTaGs wirkt sich außerdem negativ auf die Arbeitsbedingungen der angestellten MitarbeiterInnen an den Ganztagsschulen aus.
Am **VGH München** erging am 21.12.2015 ein Urteil, dass die schulische Nachmittagsbetreuung als Kindertageseinrichtung gemäß SGB VIII einzustufen ist [2].
In **Schleswig**-Holstein sieht der **Petitionsausschuss** Regelungsbedarf bei „Betreuten Grundschulen“ und teilt damit die Rechtsauffassung von Juleka Schulte-Ostermann und den „Hortrettern“ [3]. Frau Schulte-Ostermann stellte 2017 den Antrag, dass der Landtag Schleswig-Holstein rechtlich prüft, inwieweit die verschiedenen Formen der Betreuten Grundschulen als **Kindertageseinrichtungen gemäß SGBVIII** einzustufen sind und das Kindertagesstättengesetz sowie die Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung des Landes Schleswig-Holstein Anwendung finden müssen. **Der Petitionsausschuss „sieht keine sachlichen Argumente, welche eine Ungleichbehandlung rechtfertigen“**, heißt es in dem Beschluss vom 30.10.2018 und empfiehlt gesetzliche Änderungen auf Landesebene [4].
- [1] www.schure.de/2113003/kitag.htm
- [2] www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-40296?AspxAutoDetectCookieSupport=1
- [3] www.hortretter.de
- [4] www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl19/aussch/petition/niederschrift/2018/19-026_10-18.pdf