31.01.2023, 18:50
Liebe Mit-Petenten,
vom Vorzimmer des Petitionsausschusses kam heute eine Absage, gegen die man Einspruch erheben kann, was ich sofort getan habe.
Der Grund für die Absage war, dass das Bestattungsrecht Ländersache sei. Der zweite Grund, dass die Regelung deshalb Landesrecht sei, weil bei Bestattungen eine Gefährdung der Allgemeinheit erfolgen könne..
Mein Widerspruch geht dahin, dass in der Petition steht, dass der Bundestag die Länder zur Überprüfung der Bestattungspflicht auffordert, nicht dass er ein Gesetz erlässt. Das kann und darf der Bundestag.
Außerdem ist das Argument lächerlich, dass von der Asche eine Gefährdung ausgehen könnte. Die Asche ist kein Leichnam!
Den Text des Widerspruchs finden Sie im Anhang als PDF-Dokument.
Leider haben bislang nur 106 Menschen unsere Petition unterstützt. Sollten Sie andere Leute kennen, die ebenfalls der Meinung sind, dass ein Bestattungszwang für Asche unsinnig ist, so geben Sie den Link für die Petition bitte weiter.
Viele Grüße aus Pfinztal
Peter Hakenjos