04.12.2020, 17:26
Dank Eurer großartigen Unterstützung wurde das Sammelziel auf 2000 Stimmen erhöht!
Unterschreibt und teilt unsere Petition weiterhin fleißig, damit auch dieses Ziel erreicht wird!
- Banu Dalmis aus Hamburg
Neue Begründung: Wir fordern die Nachqualifizierung aus folgenden Gründen (für eine ausführliche Auflistung der Gründe siehe **Positionspapier:** [https://fsrpsychologie.files.wordpress.com/2020/11/nachqualifizierung-positionspapier-fsr-psychologie-uhh.pdf](fsrpsychologie.files.wordpress.com/2020/11/nachqualifizierung-positionspapier-fsr-psychologie-uhh.pdf)
und Veranschaulichung der Fristproblematik siehe **Grafik:** [https://fsrpsychologie.files.wordpress.com/2020/11/nq\_grafik.jpg](fsrpsychologie.files.wordpress.com/2020/11/nq_grafik.jpg) **)**:
1. **Einer Vielzahl von Studierenden wird es nicht möglich sein, die Therapieausbildung bis zum Fristablauf (2032/35) abzuschließen.** Im unrealistischen Idealfall erfordern Psychologiestudium und Therapieausbildung derzeit 8-10 Jahre (Bachelor 3 Jahre, Master 2 Jahre, Ausbildung 3-5 Jahre). Der Großteil der Studierenden, insbesondere benachteiligte Studierendengruppen, benötigt jedoch deutlich mehr Zeit. Weitere Gründe für Studienverzögerungen Studienverzögerungen sind strukturelle Hürden, die Corona-Pandemie und unvorhergesehene Lebensereignisse.
2. **Die enge Befristung greift massiv in die individuelle Berufs- und Lebensplanung ein.** Die vorrangig weiblichen Studierenden (ca. 80 %) werden gezwungen, zwischen dem Abschluss ihrer Therapieausbildung und einem Kinderwunsch zu entscheiden, was unzeitgemäß und nicht hinnehmbar ist. Außerdem bleibt keine Zeit für eine angemessene berufliche Orientierung, Auslandsaufenthalte, Promotion oder Ehrenamt.
3. **Ausreichende Master-/Ausbildungsplätze Master-/Ausbildungsplätze des alten Systems sind nicht bis 2032/35 gesichert.** Studierende sind auf “alte Masterstudiengänge” Masterstudiengänge” mit ausreichend klinischen Studieninhalten angewiesen, bei denen unklar ist, wie lange diese noch angeboten werden. Hamburger Ausbildungsinstitute rechnen zudem mit einem Rückgang der Ausbildungskapazitäten Ausbildungskapazitäten bereits ab 2023/24 und empfehlen daher dringend, eine Nachqualifizierung in Anspruch zu nehmen.
4. **Wegen der beispiellosen Mehrfachbelastung durch hohe Kosten, Zeitdruck und struktureller Unsicherheit werden zu wenige Therapeut\*innen aus den betroffenen Kohorten hervorgehen.** Diese Studierende sind durch die knappe Frist noch deutlich härter getroffen als ihre Vorgänger\*innen, die auch im alten System ausgebildet wurden. Betroffene müssen sich u.U. hoch verschulden und ein enormes finanzielles Risiko eingehen, um einen Qualifikationsweg zu beschreiten, der bis zuletzt unwiderruflich scheitern kann. Dies wird viele von der therapeutischen Laufbahn abhalten.
5. **Benachteiligte Studierendengruppen werden systematisch von der therapeutischen Laufbahn ausgeschlossen. Die Härtefallregelung Härtefallregelung bis 2035 schafft keine Lösung,** da die Fristverlängerung unzureichend geregelt und der Fortbestand der Ausbildungsstrukturen nicht gesichert ist. Ein systematischer Ausschluss ist hochproblematisch, da Psychotherapeut\*innen aus allen Bevölkerungsgruppen stammen sollten, um die ohnehin schon bestehende soziale Kluft zwischen Psychotherapeut\*innen und Patient\*innen zu schließen.
6. **Weitere Berufschancen sind im Vergleich zu früheren und folgenden Kohorten verringert,** da in wenigen Jahren die approbationskonformen Studiengänge der neue Standard für Berufsanfänger\*innen sein werden. Der Ausschluss von der Approbation ist zudem folgenschwer, da schon heutzutage viele Unternehmen approbierte Therapeut\*innen gegenüber Bewerber\*innen ohne Therapieausbildung bevorzugen - selbst wenn diese Qualifikation formal nicht erforderlich ist.
7. **Die Aufnahme des Psychologie-Bachelorstudiums vor 2020 wurde von allen Seiten empfohlen – die dramatischen Konsequenzen waren vor Antritt des Studiums nicht absehbar.** Die Befristung des alten Systems wurde erst Ende 2019 vom Gesetzgeber beschlossen und damit **nach** dem Immatrikulationszeitpunkt aller betroffenen Kohorten.
8. **Die Nachqualifizierung ist das einzige Mittel zur Abwendung der drastischen Konsequenzen für Bachelorstudierende.** Der alte und der angepasste Psychologie-Studiengang gelten als so gleich, dass die Bedingungen für einen Studiengangwechsel oder eine Neubewerbung auf den angepassten Studiengang nicht erfüllt sind. Dementsprechend sind Nachqualifizierungsmöglichkeiten unerlässlich! **Die Fakultät für Psychologie der UHH ist zur Umsetzung der Nachqualifizierung bereit, sobald die benötigten Ressourcen hierfür zur Verfügung gestellt werden.**
Die aktuelle Situation schließt daher nicht nur bedauerliche Einzelfälle vom Berufsziel Psychotherapeut\*in aus, sondern führt zur systematischen Benachteiligung ganzer Gruppen. Dies ist auch im Hinblick auf die Diversität der zukünftigen Psychotherapeut\*innen und somit für die Patient\*innenversorgung äußerst problematisch. **Um diese Versorgung zu gewährleisten, braucht Hamburg die Nachqualifizierung!**
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 967