14.02.2020, 12:31
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass der Berliner Senat am Donnerstag, den 30. Januar 2020, das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ beschlossen hat. Das offizielle Gesetzestext wurde von RRG noch nicht veröffentlicht. Das ist meiner Meinung nach ein Indiz dafür, dass die Berliner Regierung hier ohne juristisches Fundament gehandelt hat.
Berlin hat in den letzten dreißig Jahren eine rasante Entwicklung genommen, die keiner vorhersehen konnte. Die Wohnqualität hat sich immens verbessert und Berlin hat sich zu einer der beliebtesten Städte der Welt entwickelt. Das hat man vor allem den Investitionen der Privatvermieter zu verdanken, die das Stadtbild zu dem gemacht haben, was es heute ist.
Die moderaten Privatvermieter, die den Großteil der Berliner Vermieter ausmachen, haben durch bestandsvolle Sanierungen einen immensen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität Berlins beigetragen. Diese Vermieter spekulieren nicht von Objekt zu Objekt, sondern behalten ihren Bestand und sind auf ein langjähriges vertrauensvolles Verhältnis mit ihren Mietern aus.
Nun aber sollen per „Mietendeckel“ die Mieten nicht nur von der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung und erst Recht von den Handwerker- und Baumaterialpreissteigerungen entkoppelt werden, darüber hinaus ist das Gesetz von der Berliner Regierung nicht nur ein Eingriff in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 I Grundgesetz (GG), sondern auch in die Vertragsfreiheit.
Bezüglich der wirtschaftlichen Folgen möchten ich Sie erneut auf die Studie „Volkwirtschaftliche Folgen des Berliner Mietendeckels“ des Instituts der deutschen Wirtschaft hinweisen (www.iwkoeln.de/studien/gutachten/beitrag/pekka-sagner-michael-voigtlaender-volkswirtschaftliche-folgen-des-berliner-mietendeckels.html). Sanierungsstau, Gebäudeverfall, Zunahme von Umwandlungen in Eigentumswohnungen und weniger Neubau, da Investoren und Baugenossenschaften an Planungssicherheit verlieren, um nur einige negative Auswirkungen zu nennen.
Zudem bereiten mir die jahrelangen Rechtsstreitigkeiten und Verunsicherungen, sowohl auf der Seite der Mieter, als auch der Vermieter, die durch das geplante Gesetz drohen, große Sorgen. Parteien und Juristen bereiten bereits Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Zudem halten das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die Justiziare des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags das Gesetz für verfassungswidrig. Berlin begibt sich hier auf juristisches Neuland, das nicht weniger als den sozialen Frieden der Stadt gefährdet.
Daher bitte ich Sie nochmals die Werbetrommel für die Petition zu rühren. Ich denke das Verständnis und das Bewusstsein der breiten Masse der negativen Folgen des Mietendeckels ist zum jetzigen Zeitpunkt etwas größer, da in der Presse die Auswirkungen besser beleuchtet wurden. Die Petition ist immernoch das schnellste Mittel sich zu engagieren. Die Klage vor dem BverfG ist richtig und wichtig, allerdings wird dieser Prozess noch einige Monate (+++) in Anspruch nehmen.
Ich bedanke mich für ihre Untersützung und Grüße,
Maximilian Erlhagen