Erfolg
Soziales

Berliner Mietendeckel stoppen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Berliner Abgeordnetenhaus & Deutscher Bundestag

9.065 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

9.065 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

16.04.2021, 10:50

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Sie haben es mit Sicherheit der Presse bereits entnommen: Das Bundesverfassungsgericht hat gestern den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Das Landesgesetz ist verfassungswidrig und verstößt gegen das Grundgesetz, da der Bund das Mietpreisrecht abschließend geregelt hat (Verweis auf Mietpreisbremse). Zudem liegt die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich beim Bund. Die Entscheidung der Richterinnen und Richter des höchsten Gerichts in Deutschland ging einstimmig, also acht zu null aus. Man kann also sagen, dass die Entscheidung eindeutig war und keinen Ermessensspielraum gelassen hat. Umso größer lässt es mich fragend zurück, wie die rot-rot-grüne Regierung in Berlin, das höchst umstrittene Gesetz umsetzen konnte und sehenden Auges in den Rechtsbruch gesteuert ist. Im Vorhinein gab es unüberhöhrbare Kritik und rechtliche Bedenken, selbst aus den eigenen Parteien des linken Spektrums. Die Frage nach politischen Konsequenzen muss, meiner Meinung nach, zwingend gestellt werden. Die Bilanz des Berliner Mietendeckels? Massive Unsicherheit auf den Wohnungsmärkten, Investitionen wurden ausgebremst und eingestellt, er hat keine keine einzige Wohnunh geschaffen und das Mietangebot in Berlin ist im Jahr 2020 um circa 30% gesunken. Nun kommen auf viele Mieterinnen und Mieter Nachzahlungen zu. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hatte die Berliner ja "netterweise" darauf hingewiesen, dass Mieterinnen und Mieter wieder die eigentliche Miete zahlen müssen, sollte der Mietendeckel gekippt werden. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Ein Gestez ohne juristisches Fundament war geboren und nun stehen viele vor großen Problemen, die das Geld nicht zurückgelegt haben. Für mich ist völlig klar, dass keine Mieterin und kein Mieter aufgrund des Politikversagens der Berliner Regierung seine Wohnung verlieren darf. Hier muss eine Lösung gefunden werden, die vor allem für die Steuerzahler teuer werden dürfte. Vonovia hat bereits angekündigt, dass sie "keine Miete zurückfordern werden". Dieses Zugeständnis muss das Weltbild von der rot-rot-grünen Regierung zumindest einmal durchrütteln. Auch viele Kleinvermieter sind weiterhin im engen Austausch mit ihren Mietparteien und versuchen kompatible Lösungen zu finden, oftmals hat das finanzielle Einbußen für moderate Kleinvermieter zur Folge. Das wird in den Medien zu selten erwähnt. Worauf ichnnoch einen Blick werfen möchte, sind die vielen moderaten Kleinvermieter, die nicht unbedingt die finanziellen Mittel haben, auf die ausgebliebene Miete zu verzichten. Es ist ihr gutes Recht, die Forderung der Nachzahlung zu stellen, zu Vertrauensverlusten und "Greul" wird es in vielen Fällen dennoch führen. RRG hat dem gesamten Berliner Wohnungsmarkt einen maximalen Bärendienst erwiesen. Im Nachgang der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kam es allerdings nicht zu Einsicht, sondern es wurde reflexartig der Ruf eines bundesweiten Mietendeckels lauter. Willkommen im Wahlkampf 2021 - Nicht nur der Bundestag wird am 26. September gewählt, sondern auch das Abgeordnetenhaus von Berlin. Was bedeutet das für uns? Wir sollten weiter viele Menschen dafür sensibiliseren, dass die ideologie-getriebene Politik von RRG schädlich für den Wohnungsmarkt ist und viele langjährige Vertrauensverhältnisse zwischen Mietern und Vermietern zerstört.

Zum Abschluss möchte ich mich nochmals bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken.

Bleiben Sie gesund,
ME


04.08.2020, 15:40

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher ist am Sonntagabend zurückgetreten. Es sei zu Fehlern bei der Abrechnung ihrer Bezüge aus Verwaltungsrats- und Aufsichtsratstätigkeiten gekommen, schrieb die Linken-Politikerin in einer Mitteilung. Sie habe es über Jahre versäumt, Vergütungen für Aufsichtsratsposten in landeseigenen Unternehmen wie vorgeschrieben an die Landeskasse zurückzuzahlen. Es geht um einen Fehlbetrag von 7000 Euro.

Katrin Lompscher gilt als eine der entschiedensten Verfechterinnen des Berliner Mietendeckels und ihre Bilanz als Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen ist eher dürftig:
- sinkende Genehmigungen an Wohnungsneubauten -> Die Zahl der genehmigten Wohnungsneubauten sank von 24 743 im Jahr 2016 auf 22 524 im vergangenen Jahr
- teure Rückkäufe
- Abschrecken von Investoren -> Schon vor dem Beschluss Mietendeckels Ende Januar kündigten Genossenschaften und andere Bauträger an, keine Wohnbauten in Berlin mehr errichten zu wollen, weil diese nicht mehr wirtschaftlich erstellt werden könnten. Der schwedische Wohnbaukonzern Akelius erklärte etwa, geplante Investitionen im Volumen von 500 Millionen Euro in Berlin nicht mehr zu tätigen.
- Verknappung des Angebots
-Steigerung des Angebots an Eigentumswohnungen

Wenn man all das liest, kann man gespannt sein, wer als Nachfolger*in das Amt besetzen wird. Allerdings stellt sich hier auch die Frage nach einer Verantwortung, wenn das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel einkassieren sollte.

Dahingehend gibt es auch das nächste Gerichtsurteil hinsichtlich des Berliner Mietendeckels: Das Landgericht Berlin hält die Stichtagsregelung für unwirksam. Damit sind Mieterhöhungen bis zum 23. Februar, als das Gesetz in Kraft trat, rechtens. Die Stichtagsregelung hatte Mieterhöhungen rückwirkend bis zum 18.06.2019 verboten. www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/07/mietendeckel-berlin-gericht-urteil-verfassungsgemaess.html

Weiterhin bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht bald zu einem Urteil kommt. Am 06. Mai hatten ja die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP eine Normenkontrollklage eingereicht.

Am 25. Mai wurde zudem beim Berliner Verfassungsgerichtshof Klage eingereicht: Die Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus gehen davon aus, dass der Mietendeckel unvereinbar mit der Verfassung ist und setzen auf eine Klärung auch auf Landesebene.

Es bleibt also spannend und an dieser Stelle bitte ich Sie nochmals die Petition weiterhin zu promoten, um weitere Unterstützer gewinnen zu können.

Herzliche Grüße!


06.05.2020, 16:42

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Berliner Mietendeckel kommt vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben ihre Normenkontroll-Klage gegen das Gesetz des Landes Berlin fertig gestellt. Am Mittwoch früh bestätigte das oberste Gericht, dass der Antrag zur Entscheidung vorliege.
Das BverfG wird, hoffentlich zeitnah, Rechtssicherheit schaffen und meines Erachtens den Berliner Mietendeckel einkassieren.
Der Berliner Senat hat mit dem Mietendeckel viele Unsicherheiten und Vertrauensverluste geschaffen und muss sich die Frage nach Konsequenzen, bei einer Verfassungswidrigkeit, gefallen lassen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit in dieser außergewöhnlichen Zeit,
Maximilian Erlhagen


04.05.2020, 12:14

Aufgrund der aktuellen Lage rund um die COVID19-Pandemie wird diese Petition vorerst um fünf Monate verlängert, da sich das Thema zurzeit nicht auf der politischen Agenda befindet.


Neues Zeichnungsende: 06.10.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8844


13.03.2020, 12:40

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

auch in Zeiten des allumfassenden Corona-Virus fällen Gerichte Urteile. Das Landgericht Berlin ist gestern, 12.03.2020, zu dem Urteil gekommen, dass dem Senat der Stadt Berlin die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Ich empfehle Ihnen dazu folgende Artikel: www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/03/berlin-landgericht-mietendeckel-verfassungswidrig.html ; www.tagesspiegel.de/berlin/schlappe-fuer-rot-rot-gruen-berliner-landgericht-haelt-mietendeckel-fuer-verfassungswidrig/25638422.html
Das ist für mich ein weiteres Indiz dafür, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Mietendeckel") keinen Bestand vor dem BverfG haben wird. Wann es zu einem Urteil des BverfG kommen wird, ist aber weiterhin unklar. Daher nochmals meine Bitte an Sie alle: gehen Sie auf ihre Kollegen/Nachbarn/Freunde zu und erläutern Sie die weitreichenden negativen Folgen des Mietendeckels. Die Petition ist und bleibt das schnellstmögliche Instrument sich gegen den Irrsinn zu engagieren und meiner Einschätzung nach, sollte eine Argumentation mit einem Gerichtsurteil -als Ass im Ärmel- einschlägiger sein.

Vielen Dank für ihre Unterstützung und ihren Einsatz, es liegt an uns allen gegen eine Politik voller Rechtsunsicherheiten vorzugehen.

Ich wünsche Ihnen ein gesundes Wochenende,
Maximilian Erlhagen


27.02.2020, 17:54

der Stand des Gesetzes wurde aktualisiert


Neuer Petitionstext: Das Gesetz Der Berliner Senat am Donnerstag, den 30. Januar 2020, das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) liegt derzeit nur im Entwurf vor. Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ beschlossen. Doch nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hält den Mietendeckel in Berlin bereits für rechtlich fragwürdig (www.tagesschau.de/inland/mietendeckel-107.html). Die Berliner Wirtschaftsjuristen Dr. Benedikt Wolfers und Dr. Kai-Uwe Opper von der Kanzlei „Posser, Spieth, Wolfers & Partners“ halten den Berliner Mietendeckel gar für verfassungswidrig (www.morgenpost.de/berlin/article227065599/Der-Berliner-Mietendeckel-ist-verfassungswidrig.html). Darüber hinaus äußert auch das Bundesinnenministerium Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat seine Zweifel an der Vereinbarkeit des Berliner Mietendeckels mit dem Grundgesetz (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/innenministerium-haelt-berliner-mietendeckel-fuer-verfassungswidrig-16488837.html).
Das Vorhaben von R2G ist nicht nur ein Eingriff in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 I Grundgesetz (GG), der Vertragsfreiheit, darüber hinaus ist es mangels Eignung unverhältnismäßig. Vor allem aber fehlt dem Abgeordnetenhaus schlicht die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, denn das Mietrecht ist Bundessache. Somit greift der Berliner Senat mit seinem Mietendeckel in abschließend geregelte Zuständigkeiten des Bundes ein.
Das einzig zielführende Instrument um die Wohnungsknappheit in Ballungsräumen zu lösen heißt bauen-bauen-bauen. Um für ausreichenden Wohnraum zu sorgen, muss vor allem schnell und günstig gebaut werden können. Derzeit gibt es rund 3300 Normen, die Bauherren in Deutschland beachten müssen, dazu kommen noch Auflagen der Landesbauordnungen und der Kommunen (www.focus.de/immobilien/experten/wohnungsbau-ueber-3000-vorschriften-verteuern-bei-uns-das-bauen-holland-zeigt-wie-es-besser-geht_id_9636351.html). Das macht das Bauen immer komplizierter und teurer. Daher wäre es zielführend das Baurecht zu vereinfachen und Bauland schneller auszuweisen. Außerdem sollte man auf innovative und schnelle Lösungen wie serielle Bauformen, Nachverdichtungen und Dachausbau setzen.


Neue Begründung: Politika, wie Mietpreisbremse, Mietendeckel und Enteignungsdisskussionen verschärfen die gesellschaftliche Debatte und sind eine Bedrohung für die gesamte Immobilien- und Handwerkswirtschaft. Investoren nehmen immer mehr Abstand in betroffenen Städten in Bauvorhaben zu investieren.
Berliner Baugenossenschaften wollen den Dialog mit der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher vorerst nicht mehr fortsetzen (www.tagesspiegel.de/berlin/beim-mietendeckel-maximale-beratungsresistenz-genossenschaften-brechen-gespraeche-mit-berliner-bausenatorin-ab/25238362.html) und haben angekündigt die fertigen Pläne für Wohnungen erstmal nicht zu verwirklichen. Daran kann man erkennen an was für einem aufgeheizten Punkt der Debatte wir in Berlin angekommen sind. Das wichtigste für Wohnungsbauunternehmen ist Planungssicherheit und Vertrauen in die Rahmenbedingungen der Politik. Dies gefährdet der Berliner Mietendeckel und ist somit eine Gefahr für das gesamte Stadtbild und Vielfalt Berlins.
Leidtragende sind nicht nur die privaten moderaten Vermieter, die ihre Altersvorsorge durch Vermietungen finanzieren, sondern schlussendlich die Mieter. Die Genossenschaften, die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und die vielen anderen moderaten Vermieter können dadurch keinen ausreichenden Beitrag mehr zum Erhalt und Neubau bezahlbarer Mietwohnungen leisten. Die Mietshäuser können nicht mehr saniert werden, da es wirtschaftlich nicht mehr zu machen ist, das ist vor allem auch eine Gefahr für das Ziel der Bundesregierung. dass der deutsche Wohnungsbestand bis 2050 klimaneutral sein soll. Durch solche Instrumente entsteht kein Quadratmeter Wohnraum und die Wohnungsknappheit in Ballungsräumen schreitet ebenso wie die Gentrifizierung (Beispiel San Francisco) voran.
Jahrelange Rechtsstreitigkeiten und Verunsicherungen sind ebenso vorprogrammiert, wie maximale Bürokratie. Die ganze Bundesrepublik Deutschland tut gut daran sich mit allen Vertretern an einen Tisch zu setzen und sachlich rational gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln, an statt sich ein mit heißer Nadel gestricktes Mietengesetz als Vorbild zu nehmen, welches in 20-30 Jahren noch größere Probleme (Sanierungsstau, Gebäudeverfall, Zunehmen an Eigentumswohnungen und fortschreitende Gentrifizierung) zur Folge haben wird. Die negativen Auswirkungen hat Prof. Dr. Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft in seinem Gutachten aufgeführt (www.iwkoeln.de/studien/gutachten/beitrag/pekka-sagner-michael-voigtlaender-volkswirtschaftliche-folgen-des-berliner-mietendeckels.html).
Des Weiteren wird es zu einer Chaotisierung des Marktes kommen. Wenn der Preis seine Leitfunktion verliert und tatsächlich wirksam würde, dass gute Altbauten mitten im Zentrum zu 6,45 EUR (möbliert...) angeboten werden, wird die (ohnehin hohe) Nachfrage (bei ohnehin zu wenig Angebot) explodieren. Mieter, die es sich leisten können, werden mehr Wohnfläche als bisher konsumieren. Neue Menschen werden magnetisch nach Berlin gezogen. Statt vier mal monatlich ins Hotel zu gehen, wird es billiger sein, eine Zweitwohnung zu mieten. Alles das werden diejenigen nutzen, die "starke Mieter" sind, also keine Kinder und viel Geld. Der "normale Mieter" wird dank gleichzeitig einbrechendem Angebot und gestoppter Sanierungstätigkeit auf Dauer keine ordentlichen Wohnungen mehr finden.
Hinzu kommt noch, dass solch ein Instrument das langjährig gewachsene Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter stört und dadurch Verunsicherungen auf beiden Seiten entstehen, die das Klima des Hauses und der gesamten Gesellschaft nachträglich stört.
Machen Sie mit und unterstützen Sie die Petition: „Berliner Mietendeckel stoppen!“.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8474


14.02.2020, 12:31

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass der Berliner Senat am Donnerstag, den 30. Januar 2020, das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ beschlossen hat. Das offizielle Gesetzestext wurde von RRG noch nicht veröffentlicht. Das ist meiner Meinung nach ein Indiz dafür, dass die Berliner Regierung hier ohne juristisches Fundament gehandelt hat.
Berlin hat in den letzten dreißig Jahren eine rasante Entwicklung genommen, die keiner vorhersehen konnte. Die Wohnqualität hat sich immens verbessert und Berlin hat sich zu einer der beliebtesten Städte der Welt entwickelt. Das hat man vor allem den Investitionen der Privatvermieter zu verdanken, die das Stadtbild zu dem gemacht haben, was es heute ist.
Die moderaten Privatvermieter, die den Großteil der Berliner Vermieter ausmachen, haben durch bestandsvolle Sanierungen einen immensen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität Berlins beigetragen. Diese Vermieter spekulieren nicht von Objekt zu Objekt, sondern behalten ihren Bestand und sind auf ein langjähriges vertrauensvolles Verhältnis mit ihren Mietern aus.
Nun aber sollen per „Mietendeckel“ die Mieten nicht nur von der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung und erst Recht von den Handwerker- und Baumaterialpreissteigerungen entkoppelt werden, darüber hinaus ist das Gesetz von der Berliner Regierung nicht nur ein Eingriff in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 I Grundgesetz (GG), sondern auch in die Vertragsfreiheit.
Bezüglich der wirtschaftlichen Folgen möchten ich Sie erneut auf die Studie „Volkwirtschaftliche Folgen des Berliner Mietendeckels“ des Instituts der deutschen Wirtschaft hinweisen (www.iwkoeln.de/studien/gutachten/beitrag/pekka-sagner-michael-voigtlaender-volkswirtschaftliche-folgen-des-berliner-mietendeckels.html). Sanierungsstau, Gebäudeverfall, Zunahme von Umwandlungen in Eigentumswohnungen und weniger Neubau, da Investoren und Baugenossenschaften an Planungssicherheit verlieren, um nur einige negative Auswirkungen zu nennen.

Zudem bereiten mir die jahrelangen Rechtsstreitigkeiten und Verunsicherungen, sowohl auf der Seite der Mieter, als auch der Vermieter, die durch das geplante Gesetz drohen, große Sorgen. Parteien und Juristen bereiten bereits Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Zudem halten das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die Justiziare des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags das Gesetz für verfassungswidrig. Berlin begibt sich hier auf juristisches Neuland, das nicht weniger als den sozialen Frieden der Stadt gefährdet.

Daher bitte ich Sie nochmals die Werbetrommel für die Petition zu rühren. Ich denke das Verständnis und das Bewusstsein der breiten Masse der negativen Folgen des Mietendeckels ist zum jetzigen Zeitpunkt etwas größer, da in der Presse die Auswirkungen besser beleuchtet wurden. Die Petition ist immernoch das schnellste Mittel sich zu engagieren. Die Klage vor dem BverfG ist richtig und wichtig, allerdings wird dieser Prozess noch einige Monate (+++) in Anspruch nehmen.

Ich bedanke mich für ihre Untersützung und Grüße,
Maximilian Erlhagen


13.12.2019, 12:46

weitere Verlinkungen und Fakten eingefügt


Neuer Petitionstext: Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) liegt derzeit nur im Entwurf vor. Doch nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hält den Mietendeckel in Berlin bereits für rechtlich fragwürdig (www.tagesschau.de/inland/mietendeckel-107.html). Die Berliner Wirtschaftsjuristen Dr. Benedikt Wolfers und Dr. Kai-Uwe Opper von der Kanzlei „Posser, Spieth, Wolfers & Partners“ halten den Berliner Mietendeckel gar für verfassungswidrig (www.morgenpost.de/berlin/article227065599/Der-Berliner-Mietendeckel-ist-verfassungswidrig.html).
Darüber hinaus äußert auch das Bundesinnenministerium seine Zweifel an der Vereinbarkeit des Berliner Mietendeckels mit dem Grundgesetz (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/innenministerium-haelt-berliner-mietendeckel-fuer-verfassungswidrig-16488837.html).
Das Vorhaben von R2G ist nicht nur ein Eingriff in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 I Grundgesetz (GG), darüber hinaus ist es mangels Eignung unverhältnismäßig. Vor allem aber fehlt dem Abgeordnetenhaus schlicht die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, denn das Mietrecht ist Bundessache. Somit greift der Berliner Senat mit seinem Mietendeckel in abschließend geregelte Zuständigkeiten des Bundes ein.
Das einzig zielführende Instrument um die Wohnungsknappheit in Ballungsräumen zu lösen heißt bauen-bauen-bauen. Um für ausreichenden Wohnraum zu sorgen, muss vor allem schnell und günstig gebaut werden können. Derzeit gibt es rund 3300 Normen, die Bauherren in Deutschland beachten müssen, dazu kommen noch Auflagen der Landesbauordnungen und der Kommunen (www.focus.de/immobilien/experten/wohnungsbau-ueber-3000-vorschriften-verteuern-bei-uns-das-bauen-holland-zeigt-wie-es-besser-geht_id_9636351.html). Das macht das Bauen immer komplizierter und teurer. Daher wäre es zielführend das Baurecht zu vereinfachen und Bauland schneller auszuweisen. Außerdem sollte man auf innovative und schnelle Lösungen wie serielle Bauformen, Nachverdichtungen und Dachausbau setzen.


Neue Begründung: Politika, wie Mietpreisbremse, Mietendeckel und Enteignungsdisskussionen verschärfen die gesellschaftliche Debatte und sind eine Bedrohung für die gesamte Immobilienwirtschaft. Immobilien- und Handwerkswirtschaft. Investoren nehmen immer mehr Abstand in betroffenen Städten in Bauvorhaben zu investieren. investieren.
Berliner Baugenossenschaften wollen den Dialog mit der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher vorerst nicht mehr fortsetzen (www.tagesspiegel.de/berlin/beim-mietendeckel-maximale-beratungsresistenz-genossenschaften-brechen-gespraeche-mit-berliner-bausenatorin-ab/25238362.html) und haben angekündigt die fertigen Pläne für Wohnungen erstmal nicht zu verwirklichen. Daran kann man erkennen an was für einem aufgeheizten Punkt der Debatte wir in Berlin angekommen sind. Das wichtigste für Wohnungsbauunternehmen ist Planungssicherheit und Vertrauen in die Rahmenbedingungen der Politik. Dies gefährdet der Berliner Mietendeckel und ist somit eine Gefahr für das gesamte Stadtbild und Vielfalt Berlins.
Leidtragende sind nicht nur die privaten Vermieter, die ihre Altersvorsorge durch Vermietungen finanzieren, sondern schlussendlich die Mieter. Die Genossenschaften, die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und die vielen anderen moderaten Vermieter können dadurch keinen ausreichenden Beitrag mehr zum Erhalt und Neubau bezahlbarer Mietwohnungen leisten. Die Mietshäuser können nicht mehr saniert werden, da es wirtschaftlich nicht mehr zu machen ist. ist, das ist vor allem auch eine Gefahr für das Ziel der Bundesregierung. dass der deutsche Wohnungsbestand bis 2050 klimaneutral sein soll. Durch solche Instrumente entsteht kein Quadratmeter Wohnraum und die Wohnungsknappheit in Ballungsräumen schreitet ebenso wie die Gentrifizierung (Beispiel San Francisco) voran.
Jahrelange Rechtsstreitigkeiten und Verunsicherungen sind ebenso vorprogrammiert, wie maximale Bürokratie. Die ganze Bundesrepublik Deutschland tut gut daran sich mit allen Vertretern an einen Tisch zu setzen und sachlich rational gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln, an statt sich ein mit heißer Nadel gestricktes Mietengesetz als Vorbild zu nehmen, welches in 20-30 Jahren noch größere Probleme (Sanierungsstau, Gebäudeverfall, Zunehmen an Eigentumswohnungen und fortschreitende Gentrifizierung) zur Folge haben wird.
wird. Die negativen Auswirkungen hat Prof. Dr. Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft in seinem Gutachten aufgeführt (www.iwkoeln.de/studien/gutachten/beitrag/pekka-sagner-michael-voigtlaender-volkswirtschaftliche-folgen-des-berliner-mietendeckels.html).
Des Weiteren wird es zu einer Chaotisierung des Marktes kommen. Wenn der Preis seine Leitfunktion verliert und tatsächlich wirksam würde, dass gute Altbauten mitten im Zentrum zu 6,45 EUR (möbliert...) angeboten werden, wird die (ohnehin hohe) Nachfrage (bei ohnehin zu wenig Angebot) explodieren. Mieter, die es sich leisten können, werden mehr Wohnfläche als bisher konsumieren. Neue Menschen werden magnetisch nach Berlin gezogen. Statt vier mal monatlich ins Hotel zu gehen, wird es billiger sein, eine Zweitwohnung zu mieten. Alles das werden diejenigen nutzen, die "starke Mieter" sind, also keine Kinder und viel Geld. Der "normale Mieter" wird dank gleichzeitig einbrechendem Angebot und gestoppter Sanierungstätigkeit auf Dauer keine ordentlichen Wohnungen mehr finden.
Hinzu kommt noch, dass solch ein Instrument das langjährig gewachsene Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter stört und dadurch Verunsicherungen auf beiden Seiten entstehen, die das Klima des Hauses und der gesamten Gesellschaft nachträglich stört.
Machen Sie mit und unterstützen Sie die Petition: „Berliner Mietendeckel stoppen!“.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6787



11.12.2019, 10:00

Sehr geehrte Damen und Herren,

es hat mich sehr gefreut einige von Ihnen auf der Kundgebung gegen den Mietendeckel vergangenen Montag (09. Dezember) anzutreffen. Meines Erachtens war es eine gute Veranstaltung und diese hat auch in der Presse viel Aufmerksamkeit erlangen können.

Auch unsere Petition: Berliner Mietendeckel stoppen! hat den nächsten Anklang im wallstreet-online gefunden (www.wallstreet-online.de/nachricht/11953940-handeln-mietendeckel-stoppen-mit-online-petition-unterzeichnen-freiheit-wohlstand-erhalten).

Außerdem möchte ich Sie auf die Podcast-Folge im Immopreneur-Podcast aufmerksam machen (immopreneur.de/podcast/), in der ich die Chance hatte für unsere Petition zu werben und eine sachliche Diskussion zu führen. Sie können die Folge auch auf Spotify finden. Am kommenden Dienstag (17. Dezember) wird der zweite Teil veröffentlicht.
Die schlechte Tonqualität sei mir zu verweisen, da meine technische Ausstattung recht begrenzt ist.

Zu guter letzt möchte ich mich nochmal herzlich für Ihre Unterstützung bedanken und Sie bitten die Werbetrommel noch einmal anzukurbeln.

Mit den besten Grüßen,
Maximilian Erlhagen


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