09.04.2021, 14:04
Guten Morgen, Frau Beck! (Bcc an den Vorstand des LEB)
Sie können jegliche „Meinung“ vertreten.
Wenn Sie allerdings Falschaussagen verbreiten, begeben Sie sich in den Bereich des Strafrechtes.
Ich könnte Ihnen jetzt eine Reihe dieser Falschaussagen, die – Ihnen zu gute haltend – vermutlich nur aus Unkenntnis des Schulgesetzes entstanden sind – aus Ihrem öffentlichen Petitionstext zitieren, das ist mir jetzt jedoch zu mühsam.
Ich mache es kurz: Ich gebe Ihnen freundlicherweise 24h, diese Texte zu entfernen und die Verleumdung zu beenden, ansonsten werde ich schlicht Strafanzeige erstatten.
Hierzu müsste ich Ihnen eigentlich gar keine Frist setzen; ich tue das lediglich, da ich momentan jedem seine emotionale Gereiztheit bis zu einem gewissen Punkt zugestehe – dieser ist hier deutlich überschritten.
Parallel hierzu habe ich openpetition angeschrieben.
Da Sie in der Verbreitung auch via Mail sehr „kreativ“ sind, auch hier der Hinweis: Mit diesen Unwahrheiten hetzen Sie Menschen auf. Auch dieser Punkt wird – wenn es nicht unmittelbar aufhört – zur Strafanzeige gebracht.
Gleichzeitig erwarte ich Ihrerseits eine öffentliche Richtigstellung des Sachverhaltes, d.h. insbesondere, dass Sie den von Ihnen angestachelten Eltern erklären, dass der LEB eben NICHT jedes Elternteil vertritt, sondern lediglich ein gewähltes Beratungsgremium lt. Schulgesetz ist. Somit befragt eben der LEB NICHT die Eltern – in welcher Form auch immer – nach ihrer Meinung. Eine öffentliche Entschuldigung ist hier mehr als angebracht.
Herzlichen Gruß,
Michael Mittelstaedt
Vorsitzender des Landeselternbeirats Baden-Württemberg
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