09.04.2021, 00:10
Neuer Artikel in den Badischen Neuen Nachrichten
Neue Begründung:
Der Verband der Kinder- und Jugendärzte hatte Schnelltests an den Schulen abgelehnt und auch Kinderpsychologen sehen das für die seelische Gesundheit der Kinder kritisch.
Die Maskenpflicht ist frei von jeder Evidenz und steht im Verdacht mehr zu schaden als zu nutzen. Unbedenklichkeitsstudien wurden nicht durchgeführt. Kinder klagen über Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen und Schwindel.
Siehe auch:
Pathologie-des-Maskentragens-Prof.-Dr.-A.-Burkhardt-Reutlingen.pdf (epochtimes.de)
Prof. Dr. Christof Kuhbandner: Thesenpapier zu den Nebenwirkungen und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen - MWGFD
Kinderärzte warnen vor Corona-Massentests an Schulen (faz.net)
Corona-Massentests in Schulen: „Das darf man den Kindern nicht antun” | Nordkurier.de
Dr. Sven Armbrust - Chefarzt Kinder & Jugendmedizin Neubrandenburg spricht Klartext
aktuell: Badische Neue Nachrichten: "Verärgert äußerte sich Michael Mittelstädt, der Vorsitzende des LEB. Zwei Pflichttests pro Woche und auch nur in "Hotspots" seien zu wenig. "Das bringt voraussichtlich nichts", sagte er und sprach von "Organisationsversagen".
Dass an Grundschulen die Schulleitungen entscheiden können, ob die Kinder zu Hause getestet werden oder in der Schule, nannte Mittelstädt "vollkommen unzureichend", zumal noch nicht klar ist, wie Heim-Tests belegt werden. Mittelstädt berichtete, den LEB ERREICHTEN "HUNDERTE MAILS" VON ELTERN; DIE SICH GEGEN TESTUNG IHRER KINDER AUSSPRÄCHEN: AUSSPRÄCHEN.
LEB fordert Ausrüstung für KLassenzimmer: Klassenzimmer:
Der LEB hatte zuletzt tägliche verpflichtende Tests als Zugangsvoraussetzung zu Präsenzunterricht gefordert......"
- Der Landeselternbeirat ist kein Epidemiologe sondern Elternvertreter.
Da die Haltung des Landeselternbeirats dem konträr steht was Eltern wollen und Kinderärzte empfehlen und er durch seine Falschbehauptungen zur Kindeswohlgefährdung beiträgt, können wir ihm nicht mehr vertrauen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.106