12.04.2021, 22:05
Liebe Unterstützer/innen,
Bitte seht Euch dieses Urteil an.
gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt/amtsgericht-weimar
Zur Begründung führte der Richter aus: „Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.” Der Richter kam zu dem Schluss, dass sich die Schulleitungen und Lehrkräfte nicht auf die landesrechtlichen Vorschriften berufen können, auf denen die Maßnahmen beruhen. Und zwar, weil diese Vorschriften verfassungswidrig und damit nichtig seien. Dies begründete der Richter damit, dass sie gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und damit das Rechtsstaatsprinzip verstießen.
Auch interessant:
reitschuster.de/post/hammer-gerichtsentscheid-in-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/
Das unterstreicht nochmals wie wichtig es ist, dass ein Landeselternbeirat auf der Seite der Kinder / Eltern ist. Das Kindeswohl muss Vorrang haben.
Viele Grüße und Danke für Eure Solidarität
Daniela