Bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln ohne Aufzahlung sicherstellen!
Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
StS Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit
Stiftung Warentest – Test von Inkontinenzprodukten - Eine deutliche Klatsche für die Krankenkassen
In Augabe März der Zeitschrift „Test“ wurden saugende Inkontinenzhilfen getestet. Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass die meisten Kassenwindeln nicht dicht halten und zudem auch noch zu viel Feuchte abgeben. Die von Leistungserbringern abgegebenen Produkte halten so die Mindestanforderungen des aktuellen Hilfsmittelverzeichnis nicht ein.
Obwohl der Test nach den alten Regeln und Eingruppierungen des Hilfsmittelverzeichnisses gemacht wurde, zeigt sich deutlich, dass beliebte Kassenwindeln nicht den Mindestanforderungen des neuen Hilfsmittelverzeichnis genügen. Alle Hilfsmittel die den Übergang bis Mitte März nicht schaffen und keine neue Hilfsmittelnummer zugeteilt bekommen haben, werden dann gelöscht. Ab Mitte März gelten nur Hilfsmittel mit einer Hilfsmittelnummer 15.25.30.xxxx und 15.25.31.xxxx ohne weiteren Nachweis als zugelassen.
Betroffene fragen hierzu den Leistungserbringer nach der aktuellen Hilfsmittelpositionsnummer der „Windel“. Gibt dieser eine Positionsnummer mit 15.25.01.xxxx oder 15.25.03.xxxx an, sollte gesetzlich Versicherte der Abgabe des Hilfsmittels auf jeden Fall widersprechen und das Hilfsmittel ablehnen. Möchte ein Leistungserbringer trotzdem ein altes Produkt abgeben, dann hat dieser dem Betroffenen schriftlich zu bestätigen, dass Hilfsmittel in allen Punkten dem neuen Hilfsmittelverzeichnis entspricht. Der Leistungserbringer übernimmt in diesem Fall die volle Haftung gegenüber dem Versicherten und der Krankenkasse. Wird das Hilfsmittel vom Hersteller nicht oder nur verändert eingetragen, dann hat der Leistungserbringer zumindest die Pauschalen an die Krankenkassen zurück zu erstatten. Das von ihm abgegebene Hilfsmittel entsprach nachweislich dann doch nicht dem gültigen Hilfsmittelverzeichnis.
Viele Produkte der von Stiftung Warentest genannten Hersteller haben noch keine solche Nummer für ihre Produkte, dies betrifft auch Marken wie Tena, Euron oder Seni. Bei Billiganbietern wie Abena, Param, Unizell oder Nona könnten viele Produkte ohne technische Änderungen überhaupt nicht zugelassen werden. Viele Leistungserbringer sitzen daher ab März auf einem Berg unverkäuflicher alter Windeln die Mindestanforderungen zur Abgabe an gesetzlich Versicherte nicht erfüllen. Betroffene sollten aufpassen, dass ihnen nicht dieser „Müll“ untergeschoben wird.
Klar und deutlich erklärt Stiftung Warentest im Kapitel „Patienten nicht gefallen lassen müssen“ welche Rechte man gegenüber seiner Kasse und dem Leistungserbringer hat. Die individuell passende Versorgung ohne wirtschaftliche Aufzahlung, die Auswahl von geeigneten Produkten, und eine ausreichende Anzahl gehören eindeutig dazu. Auch fordert die Stiftung Warentest auf, man solle wirtschaftliche Aufzahlungen verweigern. Lediglich 10% der Pauschale habe man zu bezahlen.
In einem Teil des Artikels werden auch die Pauschalen angesprochen. Hier geben die Kassen an, dass trotz höher Mindestanforderungen die Pauschalen zunächst nicht steigen. Leistungserbringer haben sich also auch mit den bisherigen Pauschalen an das neue Hilfsmittelverzeichnis zu halten und das sowohl bei den individuell passenden Produkten, als auch bei der notwendigen Stückanzahl und den im Hilfsmittelverzeichnis geregelten Leistungen wie Beratung, Produktauswahl und Belieferung. Hier bleibt abzuwarten, ob eine verstärkte Anzahl von Kündigungen der Verträge auf Seiten der Leistungserbringer einen Anstieg der Pauschalen bringen wird.
Erschienen am 22. Februar im Heft „Test“ Ausgabe März 2017 – Seite 82 bis Seite 91
Seit März gibt es das neue Hilfsmittelverzeichnis, lange gab es in den neuen Gruppen kein einziges Hilfsmittel. Hersteller und GKV-Spitzenverband haben sich sehr lange Zeit gelassen. Seit März ist eines der Mindestkriterien, dass „Inkontinenzwindelhosen und –unterhosen über eine feuchtigkeitsundurchlässige und zugleich atmungsaktive Außenschicht“ verfügen . So steht es im Hilfsmittelverzeichnis und trotzdem hat der GKV-Spitzenverband Windelhosen mit Plastikfolie eingetragen. PE-Folie ist definitiv nicht atmungsaktiv!
Bei folgenden Produkten ist die Anforderung bei den derzeit im Markt (im Verkauf) befindlichen Produkten nach Kenntnisstand des Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. nicht gegeben:
15.25.31.7001 - MoliCare Slip maxi, Gr. M, Art.-Nrn. 165 532
15.25.31.7005 - Attends Slip Active 9 Medium, Art.-Nr. 7332152 201503
15.25.31.7006 - Attends Slip Active 10 Medium, Art.-Nr. 7332152 201404
15.25.31.8011 - MoliCare Premium Slip maxi, Gr. L; Art.-Nrn.: 169 385, PZN 11346196
15.25.31.8012 - MoliCare Premium Slip maxi, Gr. XL, Art.-Nr. 169 485
15.25.31.8034 - Attends Slip Active 8 Large, Art.-Nr. 7332152 201329
15.25.31.8019 - Attends Slip Active 9 Large, Art.-Nr. 7332152 201381
15.25.31.8021 - iD Expert Slip Extra Plus Large, Art.-Nr. 561037028
15.25.31.8018 - Kolibri comslip plus XL, Art.-Nrn. 2119802, 2119803
Wir raten Betroffenen die Produkte zu prüfen und sollte sich Folie auf der Außenseite des Produktes befinden diese mit dem Hinweis auf das Hilfsmittelverzeichnis ablehnen. Es kann jedoch sein, dass die Hersteller in der Umstellung sind. Auf keinen Fall sollte man ab März Produkte annehmen die nicht atmungsaktiv sind.
Des weiteren haben wir den GKV-Spitzenverband aufgefordert, dass Sie darauf achten, dass die Hersteller unverzüglich die "feuchtigkeitsundurchlässige und zugleich atmungsaktive Außenschicht" belegen und mitteilen, dass sich nur diese Produkte ab spätestens März 2017 im Markt befinden oder der GKV – Spitzenverband muss die Produkte sofort wieder löschen. Er hat auch sicher zu stellen, dass keine unberechtigten Zuteilungen von Hilfsmittelnummern mehr erfolgen. Interessant ist, dass bei einigen Produkten die Zulassung erfolgt ist, obwohl die Unterlagen nicht vollständig waren und z.B. der ABL - Test fehlte. Wir haben ihn gebeten in Zukunft Hilfsmittel mit der ausreichenden Sorgfalt ins HMV einzutragen, damit solche eindeutigen Fehleintragungen nicht mehr passieren.
Seit 17. November sind im Hilfsmittelverzeichnis in den neuen Gruppen, mit der neuen Qualität auch die ersten Hilfsmittel verfügbar. Um die neue Qualität zu erhalten brauchen Sie jedoch ein neues Rezept das nach den Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie (HilfM-RL) des gemeinsamen Bundesausschuss ausgestellt wurde.
In einem ordentlichen Rezept haben Angaben wie nur Inkontinenzversorgung oder saugende Inkontinenzversorgung nicht zu suchen. Dies ist keine qualifizierte Verordnung des Arztes, auch wenn einige Krankenkassen die Verordnung gerne so ausgestellt haben möchten. Die Hilfsmittelrichtlinie schreibt dem Arzt eindeutig vor, dass dieser die Gruppenbezeichnung oder die 7 stellige Positionsnummer und Anzahl und Versorgungszeitraum angeben muss. Er kann auch ein Produkt namentlich verordnen (Tena Slip Plus Größe 2), jedoch muss er die Verordnung auf Anfrage begründen.
15.25.31.6 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Klebewindeln oder 5 Pants pro Tag aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben.
Rezeptvariante 2:
15.25.31.6 – Inkontinenzwindelhosen, erhöhte Saugleistung, Größe 3 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Klebewindeln pro Tag und keine Pants aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben.
Rezeptvariante 3:
15.25.31.6 – Inkontinenzunterhosen, erhöhte Saugleistung, Größe 3 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Pants pro Tag und keine Klebewindeln aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben. Achtung der Arzt muss begründen, warum Klebewindeln nicht geeigent sind.
Achtung bei Stückelungen, z.B. verschiedene Klebewindeln aus den normale, erhöhte und hohe Saugstärke (also z.B. 4 erhöhte und 1 hohe Saugstärke pro Tag), sind für jede Saugstärke ein eigenes Rezept nötig.
Leistungserbringer dürfen bei einem ordentlichen Rezept nur Hilfsmittel abgeben, welche in der Gruppe gelistet sind. Sie haben bei den neuen Gruppen auch sämtliche Dienstleistungen, wie z.B. mehrere aufzahlungsfreie Produkte anzubieten. Bei namentlicher Verordnung darf nur genau das verordnete Hilfsmittel abgeben werden. Für jegliche Änderung der Verordnung bedarf es einer Arztunterschrift mit Datum. Auch wenn nur die Stückanzahl oder die Größe geändert wird.
leider war in der ersten Email die PDF mit der Stellungnahme nicht angehängt. Daher versuche ich dies noch einmal. Ich bitte vielmals um Entschuldigung.
die Bundesregierung plant noch dieses Jahr ein neues Gesetz zu beschließen, welches die Versorgung Hilfsmitteln regelt. Hierbei hat man einige Probleme erkannt und versucht diese zu Regel. Im Entwurf des Gesetzes sind zum Beispiel die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnis, die Überwachungspflichten der Krankenkassen und die Pflichten der Versorger geregelt. Auch bei Hilfsmittelverträgen mindestens 40% andere Kriterien als der Preis vorgeschrieben, jedoch nur bei Ausschreibungsverträgen und ohne Angabe, was die Kriterien sein sollen. Leistungserbringer müssen die Beratung nun schriftlich dokumentieren und eine wirtschaftliche Aufzahlung mit Begründung an die Kasse melden. Auch hier sind richtige Ansätze aber nur auf dem Papier.
Wir möchten Sie bitten unsere Stellungnahme zu unterstützen. Da wir vom Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. der Meinung sind, dass die geplanten Regelungen nicht ausreichend helfen, dass die Versorgungsproblematik dauerhaft geregelt werden kann. Viele wichtige Probleme sind im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz, so wie es geplant ist überhaupt nicht angegangen worden. Dies betrifft unter Anderem die Definition von Mehrkosten (wirtschaftliche Aufzahlungen) und die Art und Weise wie ein Arzt eine Verordnung auszustellen hat.
AUGSBURG: Noch immer erreichen uns täglich etliche Hilferufe von ratlosen Patienten, die sich von ihrer Krankenkasse im Stich gelassen fühlen. Der Grund dafür sind die in den letzten Jahren sehr stark gesunkenen monatlichen Pauschalen für saugende Inkontinenzhilfen, welche die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Verträge mit den Leistungsbringern bezahlen. Inzwischen überschreiten diese in vielen Fällen kaum mehr die 10 Euro Grenze, dass da eine adäquate Versorgung des Versicherten mit den notwendigen Hilfsmitteln möglich ist, dürfte jeden klar sein. Selbst der Bundesrechnungshof hat kürzlich in einer Analyse festgestellt, dass die Pauschalen eigentlich je nach Ausprägung der Inkontinenz irgendwo zwischen 31,50 € und 52,50 € liegen müssten.
Da bis jetzt keine Umfrage zur Versorgungssituation mit saugenden Inkontinenzhilfen existiert, welche sowohl die Qualität der durch die Leistungsbringer gelieferten Hilfsmittel als auch die Zufriedenheit sowie die Beratungsqualität der Leistungsbringer bewertet, hat sich der Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. dazu entschlossen, eine bundesweite Umfrage zu starten. In der Umfrage werden außer den persönlichen Daten auch die Art der Inkontinenz, der verwendeten Hilfsmittel sowie die Krankenkasse erfasst. Weiterhin werden Fragen zum Leistungsbringer und der Zufriedenheit mit den gelieferten Hilfsmitteln und der Beratung gestellt. Auch die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung sowie der wirtschaftlichen Aufzahlung werden abgefragt. Die Daten werden Anonym erfasst, somit ist keine Zuordnung zu einzelnen Personen möglich.
Ziel der Umfrage ist es, zu erfahren wie die augenblickliche Versorgungssituation mit saugenden Inkontinenzhilfen tatsächlich ist, ob es geografische Unterschiede gibt, ob die Versorgungsqualität in Abhängigkeit der Art und Stärke der Inkontinenz steht, wie die Beratung der Versicherten aussieht und wie hoch die wirtschaftlichen Aufzahlungen sind. Die Ergebnisse werden dann dem Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann (CDU) sowie Herrn Gröhe (Gesundheitsministerium) überreicht. Die Umfrage soll zunächst bis zum 31.08.2016 laufen und ggf. verlängert werden.
Der Fragebogen ist ab sofort Online unter goo.gl/JFASJL verfügbar.
Bitte unterstützen Sie uns mit ihrer Teilnahme, es hilft uns allen, bessere Hilfsmittel ohne wirtschaftliche Aufzahlung zu bekommen.
aufgrund der aktuellen Entwicklungen möchten wir vom Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. Ihnen zu aktuellen Themen unsere Einschätzung geben.
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1. Techniker Krankenkasse (TK) neue Verträge bei aufsaugenden Hilfsmitteln seit 1. Februar
Namhafte Leistungserbringer stellen seit 1. Februar eine qualitätsorientierte Versorgung ohne wirtschaftliche Aufzahlung sicher, so die Werbeaussage der Techniker Krankenkasse. Die Wirklichkeit sieht anders aus, für die 18,45 Euro pro Monat gibt es bei einer schweren Inkontinenz keine ausreichende und zweckmäßige Versorgung. Alle Leistungserbringer verlangen unberechtigte wirtschaftliche Aufzahlungen. Die Paul Hartmann AG sperrt sogar Produkte für die Versicherten der TK, der Leistungserbringer Attends möchte zuerst ein SEPA – Lastschriftmandat auch von Versicherten die von der Zuzahlung befreit sind, ohne dass man Aussagen darüber macht, was man da einziehen möchte. Der Leistungserbringer Abena sperrt erst mal die Kundenkonten von Betroffenen, die sich weigern das „Schutzgeld“ zu zahlen. Und was macht das Hilfsmittelzentrum der TK. Die Duisburger Sachbearbeiter rufen Versicherte an und versuchen diese mit Unwahrheiten und teilweise massiven psychischen Druck zu bearbeiten. Wer diesem unverschämten Anruf widersteht bekommt eine nichts sagende Ablehnung seiner Versorgung. Legt man hierauf Widerspruch ein, wird der Widerspruch nicht innerhalb gesetzlicher Frist bearbeitet.
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2. Auch bei der DAK bleiben die alten Probleme.
Die DAK - Versicherten sind seit Januar 2016 doppelt bestraft. Zum Einen sind nicht gerade bei einer Krankenkasse die preiswerte Beiträge hat, zum Anderen ist die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln ihren Preis nicht wert. Auch die Leistungserbringer der DAK versuchen von den Versicherten unberechtigte Aufzahlungen zu erlangen. Auch das Hilfsmittelzentrum der DAK stellt den Versicherten keine Hilfe bei Problemen mit Leistungserbringern zur Verfügung und bearbeitet Widersprüche und Anfragen nur sehr schleppend und teilweise sehr unqualifiziert.
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3. Das Hilfsmittelverzeichnis wird verarbeitet, aber …
Qualifizierte Vorschläge des Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. führten dazu, dass der GKV – Spitzenverband im Dezember 2015 einen Vorschlag für ein überarbeitetes Hilfsmittelverzeichnis vorgestellt hat. Leider war der Vorschlag des GKV – Spitzenverband bereits unterhalb der Toleranzgrenze für Versicherte was die Qualität und Struktur angeht. Der GKV – Spitzenverband erhielt darauf einen von uns geänderten Vorschlag, was nach unserer Meinung der Minimalkonsens ist. Jedoch hatte der Industrieverband BVmed ebenfalls einen Vorschlag abgegeben. Bei diesem Vorschlag wurde deutlich, dass der BVmed kein Interesse an einer ordentlichen Versorgung ohne Aufzahlung hat. So wurde zum GKV – Vorschlag die Aufsauggeschwindigkeit deutlich reduziert, die Nachtversorgung mit Slips und die Hilfsmittelgruppe der Inkontinenzhosen (Pants) ersatzlos gestrichen. Auch die Mindestsaugstärken bei Inkontinenz(Klebe)slips wurde deutlich runter gesetzt. Außerdem wurde vorgeschlagen die Beratung, nicht wie vom GKV gefordert Marken neutral, sondern nur auf Marken die der Leistungserbringer im Sortiment hat zu begrenzen. Hersteller müssten dann nur Ihre Produkte zeigen. Der Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. ist hier kampfbereit und bereitet sich im Moment vor das Thema für den Bundestagswahlkampf 2017 aufzubereiten.
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4. Auch der Gesetzgeber wird nun aktiv.
Trotz und gerade weil Probleme mit der Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnis auftauchen hat sich der Gesetzgeber entschieden die Versorgung und die Vertragsgestaltung mit Hilfsmitteln im SGBV klarer zu Regel. Wichtig sind dem Gesetzgeber, dass das Hilfsmittelverzeichnis dauerhaft fortgeschrieben wird und dass die unberechtigten Forderungen von Leistungsbringern an Versicherte unterbunden werden. Auch müssen Krankenkassen nach Meinung der Politik die Versorgung überwachen und prüfen. Wir vom Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. fordern, dass man folgende Informationen jährlich veröffentlicht: Wie sieht die ausreichende und zweckmäßige Versorgung aus? Mussten Versicherte eine Aufzahlung leisten, wenn ja warum und wie viel? Wie zufrieden ist die Beratung der einzelnen Leistungsbringer? Der Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. möchte auch verbieten, dass Leitungserbringer die wirtschaftliche Aufzahlung einziehen, dies dürften zukünftig nur Krankenkassen, wenn Sie nachweisen, dass die gewählte Versorgung eine über das notwendige Maß hinaus gehende Versorgung darstellt.
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TIPP 1 – Umgang mit der Krankenkasse
- Bestehen Sie auf Ihr Recht einer ausreichenden, für Sie zweckmäßigen Versorgung ohne wirtschaftliche Aufzahlung.
- Wenden Sie sich immer schriftlich an die Krankenkasse und untersagen Sie der Kasse, Sie anzurufen.
- Sollte Sie kein Leistungserbringer ohne Aufzahlung versorgen wollen, dann fordern Sie die Krankenkasse schriftlich mit kurzer Frist zur Sicherstellung der Versorgung auf.
- Sollte die Krankenkasse Ihnen Ihre Versorgung ablegen, legen Sie sofort schriftlich Widerspruch ein.
- Sollten Sie nicht sicher sein, lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht helfen.
- Fordern Sie immer einen klagefähigen Bescheid und nutzen Sie die Chance einer Klage.
- Während des Rechtsstreits rechnen Sie die benötigten Hilfsmittel über den §13 SGBV in Höhe des GKV – Festbetrags mit Ihrer Kasse ab. Sie müssen die Hilfsmittel nicht bei einem Leistungserbringer der Kasse kaufen. Sie können günstige Anbieter im Internet suchen, z.B. auf Medizinfuchs.de.
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TIPP 2 – Umgang mit dem Leistungserbringer Ihrer Krankenkasse
- Auch hier bestehen Sie auf Ihr Recht einer ausreichenden, für Sie zweckmäßigen Versorgung ohne wirtschaftliche Aufzahlung.
- Stellen Sie klar das sie auf keinen Fall eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten werden. Sollten Sie bereits wirtschaftliche Aufzahlung leisten, stellen Sie diese Zahlung sofort ein. Widerrufen Sie schriftlich dem Leistungserbringer getroffene Vereinbarungen und fordern Sie zu unrecht gezahlte Aufzahlungen zurück.
- Unterschreiben sie keinerlei Vereinbarung, der Leistungserbringer hat dann keine vertragliche Beziehung mit Ihnen, sondern nur mit Ihrer Kasse.
- Unterschreiben Sie niemals SEPA – Lastschriftmandate, auch wenn der Leistungserbringer sagt dies wäre nur zum Einzug der gesetzlichen Zuzahlung. Lassen Sie sich immer eine Rechnung schicken und überweisen Sie.
- Sollten Sie eine namentliche Verordnung nach der Hilfsmittelrichtlinie haben und Ihr Arzt „Aut Idem“ gekreuzt haben, dann darf der Leistungserbringer nur dieses Hilfsmittel in der angegeben Menge abgeben. Sollte er dies nicht tun, verweigern Sie die Belieferung und fordern die Krankenkasse schriftlich zu Unterstützung auf. Auch hier können Sie sich nach §13 SGBV mit Hilfsmitteln versorgen.
die ePetition im Bundestag läuft aus, nutzen Sie Ihre Chance noch bis 11. November und zeichnen Sie diese Petition ebenfalls mit.
--- Letzte Chance - Die ePetition im Bundestag läuft nur noch bis 11.11.2015 ---
Die ePetition wirkt auf viele etwas umständlich. Man muss sich erst registrieren , dann kann man die Petition mitzeichnen. Doch es sollte jeder unterschreiben, der auch die OpenPetition mit unterzeichnet hat. Wir haben hier aktuell leider nur rund 850 Unterzeichner und nur noch wenige Stunden Zeit.
--- Ihre Unterschrift aus der OpenPetion beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung ---
Am Freitag 6. November war es endlich soweit, Ihre Unterschrift aus dieser OpenPetition ist in Berlin persönlich an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann übergeben worden. Bei einem Gespräch haben wir als Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. nochmals den Standpunkt der Betroffenen und Angehörigen vertreten und auch verteidigt. Karl-Josef Laumann musste hierbei nicht von der Dringlichkeit des Problems überzeugt werden. Um Krankenkassen mit den Qualitätsdaten der von Leistungserbringern gelieferten Windeln konfrontieren zu können, möchte er zum Beispiel die Qualität der Kassenwindeln von einem unabhängigen Institut testen lassen.
--- Kassenwindeln der Größe Medium werden getestet ---
Wir würden Sie dringend Bitten, sollten Sie in die zu der Gruppe passen auch am Test teilzunehmen. Leider ist uns bekannt, dass die allermeisten von Ihnen bereits für brauchbare Versorgung aufzahlen. Ihre Windeln können dann leider nicht getestet werden. Vielleicht schreiben Sie Frau Reck eine Email und teilen Ihr mit was Sie von der Kasse bekommen hätten und warum Sie diesen Slip nicht gewählt haben.
Welche Inkontinenzsilps werden gesucht und welcher Nutzer darf teilnehmen?
• SLIPS: Je eine Originaltüte saugende Inkontinenzslips der Größe Medium (Größe 2).
• INKONTINENZSTÄRKE: Nutzer musss schwere oder sehr schwere Inkontinenz haben.
• KOSTEN: Das Hilfsmittel muss vom Leistungserbringer ohne Mehrkosten geliefert worden sein,
• TEILNEHMER: Es dürfen nur Versicherte der AOK Hessen, DAK, Barmer GEK, KKH. .teilnehmen
• EINSENDUNG: Bevor die Packungen auf die Reise gehen, müssen sich die Teilnehmer beim Büro, am Besten per E-Mail anmelden. Es wird zwei Anlagen und ein Paketaufkleber zugesandt.
Sollten Sie teilnehmen wollen, so melden Sie sich am Besten per E-Mail an das Büro des Patientenbeauftragen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Plätze in Ihrer Region bereits vergeben sind. Für Teilnehmer die am Test teilgenommen haben gibt es eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro.
ANMELDESCHLUSS: 22. November
ANMELDEEMAIL: pflege-patientenrechte@bmg.bund.de
--- Wir bleiben weiter am Ball für Sie - helfen Sie uns auch? ---
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig. Daher würden wir uns freuen, wenn wir den Einen oder die Andere als Mitglied in unserem Verein begrüßen könnten. Für Betroffene oder deren Angehörige kostet die Mitgliedschaft nur 20 Euro im Jahr. Für Selbsthilfegruppen ist die Mitgliedschaft kostenlos (Gruppenleiter muss Mitglied - 20 Euro - sein) und wenn Sie in Ihrer Gruppe die Mehrzahl der Gruppentreffen besucht haben und Ihr Gruppenleiter dies bestätigt, dann zahlen Sie nur 5 Euro pro Jahr. Natürlich freuen wir uns besonders auf "arbeitswütige" Mitglieder, denn wir können nie genug helfende Hände haben.
wir vom Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. möchten Ihnen eine kurze Zwischenmeldung abgeben.
--- Abgabe aller Unterschriften an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung---
Nächste Woche Freitag ist es endlich soweit, wir übergeben alle Unterschriften aus dieser OpenPetition in Berlin persönlich an den Patientenbeauftragten, Staatssekretär Karl-Josef Laumann der Bundesregierung.
--- Die ePetition im Bundestag läuft nur noch 14 Tage ---
Die ePetition wirkt auf viele etwas umständlich. Man muss sich erst registrieren , dann kann man die Petition mitzeichnen. Doch es sollte jeder unterschreiben, der auch die OpenPetition mit unterzeichnet hat. Wir haben hier aktuell leider nur 500 Unterzeichner und nur noch wenige Tage Zeit. Es wäre schön wenn wir wieder an die 15 000 Unterschriften zusammen bekommen würden.
--- Kassenwindeln der Größe Medium werden getestet ---
Das Büro des Patientenbeauftragen des Bundesregierung sucht von Versicherten bestimmter Krankenkassen Inkontinenzslips der Größe Medium, welche vom Leistungserbringer Krankenkasse ohne wirtschaftliche Aufzahlung ausgeliefert werden. Wer teilnehmen möchte sollte in die Nachrichten auf unserer Homepage schauen, da ist beschrieben wie man teilnehmen kann. Die Windeln vorher beim Büro angemeldet werden und bis 15.11. eingegangen sein.n, auch wenn wir keine 120 000 Unterschriften zusammen bekommen haben.
--- Wir bleiben weiter am Ball für Sie - helfen Sie uns auch? ---
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig. Daher würden wir uns freuen, wenn wir den Einen oder die Andere als Mitglied in unserem Verein begrüßen könnten. Für Betroffene oder deren Angehörige kostet die Mitgliedschaft nur 20 Euro im Jahr. Für Selbsthilfegruppen ist die Mitgliedschaft kostenlos (Gruppenleiter muss Mitglied - 20 Euro - sein) und wenn Sie in Ihrer Gruppe die Mehrzahl der Gruppentreffen besucht haben und Ihr Gruppenleiter dies bestätigt, dann zahlen Sie nur 5 Euro pro Jahr. Natürlich freuen wir uns besonders auf "arbeitswütige" Mitglieder, denn wir können nie genug helfende Hände haben.
Aufgrund der breiten Zustimmung für unser Anliegen haben wir uns entschlossen eine Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen. Dabei ist die Petition im Bundestag Teil eines formalen Gesetzgebungsverfahrens. Wenn wir ähnlich viele Unterschriften sammeln können, wie bei dieser Petition, muss die Bundesregierung unseren Forderungen nachgehen.
Daher bitten wir Sie, uns noch einmal mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen!
8 Schritte zur Mitzeichnung
1. Besuchen Sie die Petitionsseite des Deutschen Bundestages über den folgenden Link: www.svi-online-petition.de
2. Es wird die Petition „Hilfsmittel/Heilmittel - Berücksichtigung persönlicher Belange bei Ausschreibungen/Beitrittsverträgen für Inkontinenzhilfsmittel“ aufgeführt.
3. Unter dem Text der Petition sowie der Begründung findet sich der Hinweis „Petition mitzeichnen“. Folgen Sie dem Hinweis.
4. Sie werden nun gefragt, ob Sie bereits auf der Petitionsseite des Bundestages registriert sind oder sich neu anmelden wollen. Wählen Sie das jeweilige Feld an: „Ich bin neu hier“/„Ich bin bereits registriert“.
5. Sollten Sie „neu“ sein, füllen Sie bitte die mit einem * gekennzeichneten Felder aus.
6. Nachdem Sie alle Angaben ausgefüllt haben, klicken sie unten rechts auf das Feld „Jetzt mitzeichnen“.
7. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail mit einem Link und Angaben zur Bestätigung des Vorgangs. Folgen Sie dem Link.
8. Ihre Anmeldung sowie Unterschrift werden nun bestätigt.
An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für Ihr Engagement!