Gesundheit

Bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln ohne Aufzahlung sicherstellen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
StS Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit

15.912 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

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Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

18.11.2016, 13:38

Seit 17. November sind im Hilfsmittelverzeichnis in den neuen Gruppen, mit der neuen Qualität auch die ersten Hilfsmittel verfügbar. Um die neue Qualität zu erhalten brauchen Sie jedoch ein neues Rezept das nach den Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie (HilfM-RL) des gemeinsamen Bundesausschuss ausgestellt wurde.

In einem ordentlichen Rezept haben Angaben wie nur Inkontinenzversorgung oder saugende Inkontinenzversorgung nicht zu suchen. Dies ist keine qualifizierte Verordnung des Arztes, auch wenn einige Krankenkassen die Verordnung gerne so ausgestellt haben möchten. Die Hilfsmittelrichtlinie schreibt dem Arzt eindeutig vor, dass dieser die Gruppenbezeichnung oder die 7 stellige Positionsnummer und Anzahl und Versorgungszeitraum angeben muss. Er kann auch ein Produkt namentlich verordnen (Tena Slip Plus Größe 2), jedoch muss er die Verordnung auf Anfrage begründen.

Beispiel:

15.25.31.6 = Inkontinenzwindelhosen/Inkontinenzunterhosen, erhöhte Saugleistung, Größe 3

Rezeptvariante 1:

15.25.31.6 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Klebewindeln oder 5 Pants pro Tag aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben.

Rezeptvariante 2:

15.25.31.6 – Inkontinenzwindelhosen, erhöhte Saugleistung, Größe 3 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Klebewindeln pro Tag und keine Pants aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben.

Rezeptvariante 3:

15.25.31.6 – Inkontinenzunterhosen, erhöhte Saugleistung, Größe 3 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Pants pro Tag und keine Klebewindeln aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben. Achtung der Arzt muss begründen, warum Klebewindeln nicht geeigent sind.

Achtung bei Stückelungen, z.B. verschiedene Klebewindeln aus den normale, erhöhte und hohe Saugstärke (also z.B. 4 erhöhte und 1 hohe Saugstärke pro Tag), sind für jede Saugstärke ein eigenes Rezept nötig.

Leistungserbringer dürfen bei einem ordentlichen Rezept nur Hilfsmittel abgeben, welche in der Gruppe gelistet sind. Sie haben bei den neuen Gruppen auch sämtliche Dienstleistungen, wie z.B. mehrere aufzahlungsfreie Produkte anzubieten. Bei namentlicher Verordnung darf nur genau das verordnete Hilfsmittel abgeben werden. Für jegliche Änderung der Verordnung bedarf es einer Arztunterschrift mit Datum. Auch wenn nur die Stückanzahl oder die Größe geändert wird.

Weitere Informationen gibt es direkt im Hilfsmittelverzeichnis:
hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de


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