Umwelt

Bäume statt Beton! Schutz der 100jährigen Linden in Freiburg-Herdern!

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Martin Horn; Frank Uekermann, Leitung Garten- und Tiefbauamt; Dr. Klaus von Zahn, Leitung Umweltschutzamt; Holger Ratzel, Leitung Baurechtsamt; Bürgermeisterin Christine Buchheit; Bürgermeister Prof. Dr. Martin Haag; Roland Jerusalem, Leiter des Stadtplanungsamts Freiburg

1.633 Unterschriften

1.234 von 2.000 für Quorum in Freiburg im Breisgau Freiburg im Breisgau

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  1. Gestartet 06.11.2024
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Neuigkeiten

18.12.2024, 22:22

www.badische-zeitung.de/im-streit-um-zwei-linden-in-freiburg-herdern-meldet-sich-der-bauunternehmer-zu-wort

Liebe alle!
Die BZ hat erneut über das geplante Bauvorhaben in der Längenhardstraße berichtet. Leider ist der Artikel unausgewogen und weitgehend eine Wiedergabe der Sichtweises des Investors.

Deshalb möchte ich die Mail veröffentlichen, die ich vorab an den Redakteur Manuel Fritsch geschickt hatte. Er hatte nach einem Telefonat mit Hr. Ernst um eine Stellungnahme gebeten. Hr. Ernst sei unglücklich über das entstandene Bild, so Fritsch. Die Linden seien „falsch gepflanzt“ worden, so Ernst. Wenn sie anders gepflanzt- und die Tiefgarage auf dem Nachbargrundstück nicht gebaut worden wäre, könnten die Bäume heute stehen bleiben. Hr. Fritsch schrieb, er könne die Argumentation nachvollziehen, er habe sich die entsprechenden Passagen im Nachbarrechtsgesetz angeschaut, wonach der Abstand der Linden zum Nachbargrundstück zu klein sei.

Mein Antwortschreiben folgt hier. Leider hat Hr. Fritsch keinen der Punkte in seinen Artikel mit aufgenommen.

"Sehr geehrter Herr Fritsch,

gern gehe ich auf Ihre Punkte ein. Ich wohne im Übrigen nicht im Nachbarhaus und es ist nicht „meine" Tiefgarage, auf die Sie Bezug nehmen. Das ist mir vorab wichtig, richtig zu stellen.

Die Bezugnahme auf das Nachbarrechtsgesetz ist hinfällig. Zum Zeitpunkt als die Linden gepflanzt wurden, war weder das Nachbarrechtsgesetz in der Fassung von 1996 in Kraft, auf das sich Hr. Ernst bezieht, noch eine analoge Fassung. D.h. die Pflanzungen waren rechtmäßig. Von den Bäumen in der bisherigen Form geht zudem keine Gefährdung aus, sondern ausschließlich von dem Bauvorhaben.

Selbst wenn das Nachbarrechtsgesetz Anwendung finden sollte und falls die Bäume zu nah an dem angrenzenden Grundstück gepflanzt worden wären, so wären alle Beseitigungsansprüche nach § 26 Abs.1 Nachbarrechtsgesetz in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 5 Nachbarrechtsgesetz verjährt.

(...) Es geht nicht darum, ob die Bäume vor über 100 Jahren eventuell „falsch gepflanzt" wurden. Wichtig ist, dass diese Bäume nun da sind, groß, stark, gesund und wertvoll- gerade in Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise. Und wichtig ist, dass wir sie erhalten! Das ist durchaus möglich, auch wenn gebaut wird.

Das Argument, wäre die Tiefgarage der L8a nicht, könnten die Bäume ja stehen bleiben, finde ich wenig zielführend. Wir sind froh, dass die Bäume den Bau und die Wurzeleinkürzungen damals so gut überstanden haben! Das war und ist im Übrigen auch den intensiven, aufwändigen und teuren Pflegemaßnahmen zu verdanken, die damals durchgeführt wurden.

(…)Zu sagen: „Damals wurde ja auch keine Rücksicht auf die Bäume genommen, deshalb nehmen wir heute auch keine Rücksicht" bringt uns nicht weiter. Und ist auch nicht korrekt, denn damals wurden im Gegensatz zu heute (wie
erläutert) große Anstrengungen unternommen, um die Linden zu erhalten.

(…)Für die 11 großen, alten Bäume, die Hr. Ernst fällen will, sollten als Ersatz 4 Laubbäume gepflanzt werden. Davon abgesehen, dass 4 Jungbäume kein adäquater Ersatz für die Baumriesen sind, hat Hr. Ernst gegen diese Auflage Widerspruch eingelegt. Seine Begründung: dafür wäre kein Platz (…)Zudem fordert er, dass er die zweite Linde noch stärker einkürzen kann(und das auf Kosten der Eigentümer), was ein Überleben noch unwahrscheinlicher macht.

Schließlich: Hr. Ernst setzte den Eigentümern bereits zwei Fristen, die Linden auf eigene Kosten zu fällen bzw. einzukürzen. Dabei steht es ihm gar nicht zu, Fällaufforderungen für das Nachbargrundstück zu erteilen und Fristen zu setzen.

Noch ein Hinweis (…)zur L8a:
Das Haus L8a wurde damals deutlich nach hinten versetzt. Zum Vergleich:
Wir sprechen von 6 Wohneinheiten und 8 TG Plätzen auf 3 Etagen.
Herr Ernst hingegen plant 12 Wohnungen mit 16 TG Plätzen auf 6 Etagen. Er will das Haus direkt an die Straße setzen.(…)

Das Bild, über das Hr. Ernst unglücklich ist, wie Sie schreiben, hat eine Ursache: Hr. Ernst selbst und sein Agieren.

(…)Wie wäre es einfach mit einer Nummer kleiner? Weg vom Maximum, umweltversträglicher und sozialverträglicher? Rendite ist nicht alles.
Unser Grundgesetz verleiht dem Eigentümer nicht nur Rechte, sondern fordert auch eine Verantwortung der Gesellschaft gegenüber. Der Gebrauch des Eigentums hat dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen (Art. 14 Abs. 2 GG).(…)

[Es]drängt sich die Frage auf, warum es die Stadt Freiburg bislang nicht geschafft hat, einen Bebauungsplan für das Gebiet Längenhardstr./ Immentalstr./ Wintererstr./ Hansastr. in Herdern vorzulegen. Zu diesem Zweck wurde zunächst eine 1jährige Veränderungssperre verhängt, die um ein weiteres Jahr verlängert wurde und um noch ein weiteres Jahr hätte verlängert werden können. Nach zwei Jahren scheint der Bebauungsplan jedoch vom Tisch zu sein, stattdessen liegt die Baugenehmigung vor (…)"

So enttäuschend die BZ-Berichterstattung auch ist, sie zeigt: Wir haben ganz schön Wind gemacht und wir machen weiter!

Herzliche Grüße


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