12.10.2018, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
03.07.2014, 00:36
Liebe UnterzeichnerInnen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Pedition endet morgen am 03.07.. Über 1500 Unterschriften sind ein dankbares Ergebnis.
Ashraf, unser Freund aus dem Sudan ist im Kirchenasyl. Eine jüdische Gemeinde hat den Muslim spontan aufgenommen. Das ist toll!
Der Unterstützerkreis wird die menschenverachtende Politik und Rechtsprechung der Gerichte in Lüneburg nicht hinnehmen. Wir werden weiter kämpfen im Sinne unserer weiteren Bewohner aus dem Sudan, gegen Unmenschlichkeit, für eine gerechte Welt!
Noch einmal: Danke!
Heinz W. Bartels
26.06.2014, 15:52
Es ist wie ein Wunder - gleichzeitig eine politische Botschaft:
Ashraf ist in sicherem Kirchenasyl!
Ein Muslime wurde mit benedektinischem Segen in einer jüdische Gemeinde durch den unermüdlichen Einsatz von Atheisten gerettet!
Wir danken allen in seinem Namen für die große Unterstützung!
1500 Petitionsunterzeichnende
120 DemonstrantInnen
Gefühlte 100 Unterstützungsschreiben
Eine traumhafte Unterstützungsgruppe für Flüchtende in Heideruh
Und eine zu spontanen Entscheidungen fähige, politisch denkende jüdische Gemeinde
haben möglich gemacht, dass ein wunderbarer Mensch nun endlich die Gelegenheit hat in relativem Frieden zu leben!
Danke!
Mit solidarischen Grüssen
Heinz W. Bartels
Neuer Petitionstext: Stand heute am 25.06.
Ein erster Erfolg!
(Mehr in der Begründung)
Es wird sehr eng für A.!!!!
A. ist ein junger Sudanese, 34 Jahre alt. Aus seinem Heimatort ist er wegen politischer Verfolgung geflüchtet und über Ungarn nach Deutschland gekommen.
Gemäss der Dublin II und Dublin III Verordnung soll er nach Ungarn abgeschoben werden. Ungarn ist das EU Land, in dem er erstmals registriert wurde.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg haben die angeordnete Abschiebung als rechtlich zulässig bestätigt. Hiergegen wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, zusätzlich ein Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung bis zum Entscheid des Verfassungsgerichtes. Beide Rechtsmittel hemmen nicht die in Kürze vorgesehene Abschiebung.
Die BRD letztlich vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aussenstelle Oldenburg wird aufgefordert aus Gründen der Menschlichkeit die bevorstehende Abschiebung auszusetzen.
25.06.2014, 19:32
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Unterstützende,
erst einmal herzlichen Dank für Ihre/Eure Unterstützung für unseren Freund Ashraf,
Einen ersten Erfolg kann ich vermelden: Die für vergangene Nacht angesetzte Abholung konnte verhindert werden!
In der vergangenen Nacht versammelten sich 120 Menschen auf unserem Gelände zu einem friedlichen Protest und Blokade zur Verhinderung der Abholung unseres Freundes Ashraf, der nach Ungarn "überstellt" werden sollte.
Die Abholzeit war für die Zeit zwischen 02:00 und 2:30 Uhr angekündigt.
Bis 04:30 Uhr ist niemand gekommen! Richtig!: die Polizei ist nicht erschienen. Durch die blosse Ankündigung einer Demonstration in einem Vorgespräch mit der Polizei wurde eine Abschiebung - bislang - verhindert!
Allerdings mussten wir auf Umwegen erfahren, dass Ashraf nun als untergetaucht geführt wird. Welche Logik ist das? Ein Mensch wartet mehrere Stunden in der Nacht auf seine Abholung, die nicht erfolgt, und wird dann als untergetaucht zu
Neuer Petitionstext: Ein erster Erfolg!
(Mehr in der Begründung)
Es wird sehr eng für A.!!!!
A. ist ein junger Sudanese, 34 Jahre alt. Aus seinem Heimatort ist er wegen politischer Verfolgung geflüchtet und über Ungarn nach Deutschland gekommen.
Gemäss der Dublin II und Dublin III Verordnung soll er nach Ungarn abgeschoben werden. Ungarn ist das EU Land, in dem er erstmals registriert wurde.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg haben die angeordnete Abschiebung als rechtlich zulässig bestätigt. Hiergegen wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, zusätzlich ein Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung bis zum Entscheid des Verfassungsgerichtes. Beide Rechtsmittel hemmen nicht die in Kürze vorgesehene Abschiebung.
Die BRD letztlich vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aussenstelle Oldenburg wird aufgefordert aus Gründen der Menschlichkeit die bevorstehende Abschiebung auszusetzen.
17.06.2014, 03:13
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Knapp 1.400 Menschen haben die Petition bislang unterzeichnet. Herzlichen Dank dafür!
Die Situation hat sich dramatisch verschlechtert: A. wurde heute der Pass abgenommen und ihm wurde der Überstellungstermin nach Ungarn mitgeteilt. Am Mittwoch, den 25.6. soll er von Frankfurt nach Ungarn überstellt werden. Das gilt es zu verhindern!
Auf seiner Flucht hat er in Ungarn nur eins kennen gelernt: Das Gefängnis. Ohne Grund. Gegen Zahlung von Geld haben sie ihn an der westlichen Grenze mit den Worten frei gelassen: „Da ist Europa.“ Nun will dieses Land A. wieder haben. Deutschland unterstützt dies, unbeeindruckt davon, dass mehr als 65 % der Ungarn bei der Europawahl Parteien gewählt haben, die eindeutig rassistisch sind.
A. konnte bisher vor keinem deutschen Amt / Gericht seine Gründe für die Unmöglichkeit der Rückkehr nach Ungarn, bzw. in den Sudan erzählen. Auf die Existenz einer Härtefallkommission o. ä.
Neuer Petitionstext: Es wird sehr eng für A.!!!!
A. ist ein junger Sudanese, 34 Jahre alt. Aus seinem Heimatort ist er wegen politischer Verfolgung geflüchtet und über Ungarn nach Deutschland gekommen.
Gemäss der Dublin II und Dublin III Verordnung soll er nach Ungarn abgeschoben werden. Ungarn ist das EU Land, in dem er erstmals registriert wurde.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg haben die angeordnete Abschiebung als rechtlich zulässig bestätigt. Hiergegen wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, zusätzlich ein Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung bis zum Entscheid des Verfassungsgerichtes. Beide Rechtsmittel hemmen nicht die in Kürze vorgesehene Abschiebung.
Die BRD letztlich vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aussenstelle Oldenburg wird aufgefordert aus Gründen der Menschlichkeit die bevorstehende Abschiebung auszusetzen.
11.06.2014, 21:00
Weitere Sammlung von Unterschriften anlässlich einer kommenden Veranstaltung in Berlin.
Neuer Sammlungszeitraum: 6 Wochen
27.05.2014, 13:42
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
über 400 Menschen haben die Pedition bislang unterzeichnet. Herzlichen Dank dafür!
Die Situation hat sich geändert: der Bundesgerichtshof hat die eingereichte Klage auf Aussetzung der Abschiebnung nicht zur Entscheidung angenommen. Deshalb: Zur Vorlage bei der Härtefallkommission benötigen wir eine grosse Zahl von Unterstützern.
Leitet die Pedition dringend weiter an Eure/Ihre Freunde und Netzwerke.
Herzlichen Dank und solidarische Grüsse
Heinz W. Bartels
24.05.2014, 03:32
Der Name des Betroffenen wurde anonymisiert.
Neuer Titel: Aussetzung der Abschiebung des jungen Sudanesen Ashraf Y. A. nach Ungarn Neuer Petitionstext: Ashraf A. ist ein junger Sudanese, 24 34 Jahre alt. Aus seinem Heimatort ist er wegen politischer Verfolgung geflüchtet und über Ungarn nach Deutschland gekommen.
Gemäss der Dublin II und Dublin III Verordnung soll er nach Ungarn abgeschoben werden. Ungarn ist das EU Land, in dem er erstmals registriert wurde.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg haben die angeordnete Abschiebung als rechtlich zulässig bestätigt. Hiergegen wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, zusätzlich ein Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung bis zum Entscheid des Verfassungsgerichtes. Beide Rechtsmittel hemmen nicht die in Kürze vorgesehene Abschiebung.
Die BRD letztlich vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aussenstelle Oldenburg wird aufgefordert aus Gründen der Menschlichkeit die bevorstehende Abschiebung auszusetzen. Neue Begründung: Die Verwaltungsgerichte in Lüneburg bewerten Ungarn als sicheres Land, in das Schutz suchende abgeschoben werden können. Andere Gerichte in der BRD sehen das nicht so und bezeichnen Ungarn als ein Land, in dem Asylsuchende nicht die Behandlung erhalten, die in der Genfer Flüchtlingskonvention und internationalen Übereinkommen, Veträgen und Richtlinen vereinbart sind.
Ashraf ersuchte A.ersuchte in Ungarn als einem Land der EU um Asyl nach. Es wurde ihm keine Hilfe zuteil, im Gegenteil: er wurde in ein Gefängnis gesteckt und nach einiger Zeit an die Grenze gefahren und aufgefordert nach Norden zu gehen, dort sei Europa. So kam er nach Deutschland.
Zur Zeit wohnt er mit weiteren Asylsuchenden in einer privaten Unterkunft. Ashraf A. ist ein begabter Handwerker. Er ist Tischler. Er arbeitet seit etwa 4 Wochen ehrenamtlich mit Genehmigung des Landkreises. Ashraf A. ist mein Freund, er ist unser Freund. Jugendliche aus der Region betreuen die hier untergebrachten Sudanesen; sie helfen bei Arzt- und Behördenbesuchen, beim Einkaufen, sie geben Deutschunterricht, sie spielen mit ihnen; es finden Besuche in den Familien statt.
Ashraf A. will nicht vom Staat oder anderen Menschen bahängig sein. Er möchte regulär in seinem Beruf arbeiten und für seinen Lebensunterhalt sorgen.
Hierzu muss er jedoch erst einmal in der BRD ein faires Verfaahren erhalten und nicht in ein Land abgeschoben werden, das heute als faschistisch bezeichnet werden kann. Zur Situattioen in Ungarn ein Link zeu einem Bericht von Pro Asyl: www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/q_PUBLIKATIONEN/2013/Ungarn_Update_Okober_2013.pdf
Auf der juristischen Seite muss hier auf ein Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtes München, das am 10.01.2014 zu dem Schluss kommt, dass eine Abschiebung nach Ungarn wegen der dortigen systemischen Mängel nicht möglich ist.
Ashraf A. ist durch seinen Aufenthalt im ungarischen Knast traumatisiert; er wird nicht dorthin zurückgehen, leiber zurück in den Sudan, aus dem er flüchten musste. Eine Reise dorthin wird ihm nicht finanziert.
Helft Ashraf A. durch Eure Unterzeichnung ein würdiges Leben führen zu können, das zur Zeit durch die unmenschliche Auslegung von Vorschriften durch deutsche Behörden unmöglich gemacht wird. Seine Duldungserlaubnis gilt bis zum 23.06.2014, aber: täglich kann die Abschiebung vollzogen werden.