Verwaltung

Aussetzung der Abschiebung des jungen Sudanesen A. nach Ungarn

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aussenstelle Oldenburg

1.543 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.543 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

24.05.2014, 03:32

Der Name des Betroffenen wurde anonymisiert.
Neuer Titel: Aussetzung der Abschiebung des jungen Sudanesen Ashraf Y. A. nach Ungarn Neuer Petitionstext: Ashraf A. ist ein junger Sudanese, 24 34 Jahre alt. Aus seinem Heimatort ist er wegen politischer Verfolgung geflüchtet und über Ungarn nach Deutschland gekommen.
Gemäss der Dublin II und Dublin III Verordnung soll er nach Ungarn abgeschoben werden. Ungarn ist das EU Land, in dem er erstmals registriert wurde.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg haben die angeordnete Abschiebung als rechtlich zulässig bestätigt. Hiergegen wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, zusätzlich ein Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung bis zum Entscheid des Verfassungsgerichtes. Beide Rechtsmittel hemmen nicht die in Kürze vorgesehene Abschiebung.
Die BRD letztlich vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aussenstelle Oldenburg wird aufgefordert aus Gründen der Menschlichkeit die bevorstehende Abschiebung auszusetzen. Neue Begründung: Die Verwaltungsgerichte in Lüneburg bewerten Ungarn als sicheres Land, in das Schutz suchende abgeschoben werden können. Andere Gerichte in der BRD sehen das nicht so und bezeichnen Ungarn als ein Land, in dem Asylsuchende nicht die Behandlung erhalten, die in der Genfer Flüchtlingskonvention und internationalen Übereinkommen, Veträgen und Richtlinen vereinbart sind.
Ashraf ersuchte A.ersuchte in Ungarn als einem Land der EU um Asyl nach. Es wurde ihm keine Hilfe zuteil, im Gegenteil: er wurde in ein Gefängnis gesteckt und nach einiger Zeit an die Grenze gefahren und aufgefordert nach Norden zu gehen, dort sei Europa. So kam er nach Deutschland.
Zur Zeit wohnt er mit weiteren Asylsuchenden in einer privaten Unterkunft. Ashraf A. ist ein begabter Handwerker. Er ist Tischler. Er arbeitet seit etwa 4 Wochen ehrenamtlich mit Genehmigung des Landkreises. Ashraf A. ist mein Freund, er ist unser Freund. Jugendliche aus der Region betreuen die hier untergebrachten Sudanesen; sie helfen bei Arzt- und Behördenbesuchen, beim Einkaufen, sie geben Deutschunterricht, sie spielen mit ihnen; es finden Besuche in den Familien statt.
Ashraf A. will nicht vom Staat oder anderen Menschen bahängig sein. Er möchte regulär in seinem Beruf arbeiten und für seinen Lebensunterhalt sorgen.
Hierzu muss er jedoch erst einmal in der BRD ein faires Verfaahren erhalten und nicht in ein Land abgeschoben werden, das heute als faschistisch bezeichnet werden kann. Zur Situattioen in Ungarn ein Link zeu einem Bericht von Pro Asyl: www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/q_PUBLIKATIONEN/2013/Ungarn_Update_Okober_2013.pdf

Auf der juristischen Seite muss hier auf ein Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtes München, das am 10.01.2014 zu dem Schluss kommt, dass eine Abschiebung nach Ungarn wegen der dortigen systemischen Mängel nicht möglich ist.

Ashraf A. ist durch seinen Aufenthalt im ungarischen Knast traumatisiert; er wird nicht dorthin zurückgehen, leiber zurück in den Sudan, aus dem er flüchten musste. Eine Reise dorthin wird ihm nicht finanziert.

Helft Ashraf A. durch Eure Unterzeichnung ein würdiges Leben führen zu können, das zur Zeit durch die unmenschliche Auslegung von Vorschriften durch deutsche Behörden unmöglich gemacht wird. Seine Duldungserlaubnis gilt bis zum 23.06.2014, aber: täglich kann die Abschiebung vollzogen werden.


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