03.11.2020, 10:32
Vollständiger Name Iniziator , aufgrund meiner Angst vor Anfeindungen hatte ich meinen Vornamen nur mit B. Angegeben
Neue Begründung: "Kinder sind keine Infektionsherde, Kinder sind keine Infektionstreiber", sagte die SPD-Politikerin und Familienministerin Giffey erst am 16.10.2020. Sie bezieht sich hier auf die aktuelle "Corona-Kita-Studie", die auch Ausbrüche in Horten und Schulen untersucht hat. ( www.tagesschau.de/inland/coronavirus-kitas-schulen-101.html ) Demnach waren 64% der Infizierten aus dieser Studie Jugendliche über 15 Jahre.
Durch das permanente Tragen eines Mundschutzes, und der nicht korrekten Handhabung kann es zu verschiedenen gesundheitsgefährdenden Szenarien kommen. Dies sind z.B. Kontamination der Innenseite der Maske, Kontamination der Hände, Schimmelbildung und weitere. Unserer Ansicht nach können im allgemeinen Schulbetrieb diese Regelungen nicht kontrolliert werden, sodass die Kinder durch das permanente Tragen einer Maske bereits hier einer unnötigen Gesundheitsgefahr ausgesetzt werden.
Im offenen Brief vom 26.10.2020, des Prof. Dr. Christof Kuhbandner vom Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie der Universität Regensburg, begründete er fundamentale Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit der Verordnung einer Maskenpflicht an Grundschulen.
Auszug:
„Aus der Perspektive einer evidenzbasierten Medizin gibt es bei der Verordnung einer Maßnahme für Tausende von Kindern drei Aspekte evidenzbasiert zu prüfen:
1. Nutzen: Wie groß ist der Nutzen einer Maßnahme? Hier ist anzunehmen, dass bloße Plausibilitätsargumente bei der Verordnung von Maßnahmen für Tausende von Kindern nicht ausreichen, sondern der Nutzen evidenzbasierend nachgewiesen sein muss.
2. Nebenwirkungen: Wie groß sind die Nebenwirkungen einer Maßnahme? Auch hier reichen Plausibilitätsargumente nicht aus, sondern die Nebenwirkungen müssen evidenzbasiert geprüft und ausgeschlossen oder zumindest quantifiziert werden.
3. Verhältnismäßigkeit: Ist eine Maßnahme angesichts des Nutzens und der zu erwartenden Nebenwirkungen verhältnismäßig? Wenn die möglichen Nebenwirkungen den erwartenden Nutzen überschreiten, ist eine Maßnahme als nicht verhältnismäßig einzuschätzen.“
(....)
„Wie die Analysen zeigen werden ist das mehrstündige Tragen einer Maske von Grundschülern an 5 Tagen pro Woche mit zahlreichen – und zum Teil weitereichenden – möglichen negativen Nebenwirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlergehen verbunden. Gleichzeitig gibt es keine überzeugende Evidenz dafür, dass durch solch eine Maßnahme das Infektionsgeschehen an Schulen und das von Schulen ausgehende Risiko für das Infektionsgeschehen in der Bevölkerung reduziert werden könnte.“
( zitiert aus dem offenen Brief vom 26.10.2020 von Prof. Dr. Christof Kuhbandner; www.michaelschiel.de/coronavirus/Offener-Brief-zur-Maskenpflicht-an-Grundschulen.pdf )
Ein Schulunterricht, der in der Klasse 1-4 den Grundstein für die verbale und schriftliche Kommunikationsfähigkeit der Kinder legen soll, kann mit einer Maskentragepflicht im Unterricht (am Sitzplatz) nicht realisiert werden. Die Kinder sind nicht in der Lage Mimik zu lesen und eine korrekte Aussprache zu lernen.
Es entstehen des Weiteren starke Bildungsdifferenzen, aufgrund der aktuellen uneinheitlichen Regelungen in Bezug auf das Tragen von Alltagsmasken für Grundschüler im Unterricht. Bundesländer, die von dieser Verordnung dauerhaft absehen, sind bildungstechnisch im Vorteil.
Sehr geehrter Herr Jan Peter Schröder, sehr geehrter Daniel Günther,
mit dieser Petition bitten wir Sie, als Vertreter des Landkreises Segeberg bzw. des Landes Schleswig-Holstein, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die oben genannte Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an Grundschulen, im Kreis Segeberg und im Land Schleswig-Holstein trotz Inzidenzwerten über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, auszusetzten.
Folgen Sie, als Land Schleswig-Holstein (mit einem Stand 02.11.2020 Länderinzidenzwert von 56,7) dem Beispiel aller anderen deutschen Bundesländer*, welche, bis auf Bayern (diese haben aber Stand 02.11.2020 eine 7 Tage Länderinzidenzwert von 130,1), auf diese Härtefallreglung zur Maskenpflicht, während des gesamten Unterrichts und der Pausezeiten für die Grundschulklassen zu verzichten. Lassen sie unsere Grundschulkinder OHNE MASKE an Ihrem Platz sitzen und Lernen, natürlich weiterhin unter Berücksichtigung des Kohorten-Systems.
*Bundesland - Fälle 7T - Inzidenz - 7T Maskenpflicht
BW - 12913 - 116,3 - Ab 5. Klasse
BY - 17074 - 130,1 - Ab 1. Klasse
BE - 6040 - 164,6 - Ab 10. Klasse
BB - 1495 - 59,3 - Keine maskenpflicht
HB - 1290 - 189,4 - Ab 10. Klasse
HH -1932 - 104,6 - Ab 5. Klasse
HE - 10113 - 160,8 - Ab 5. Klasse
MV - 734 - 45,6 - Keine Maskenpflicht
NI - 6830 - 85,4 - Ab 5. Klasse
NW - 27246 - 151,8 - Ab 5. Klasse
RP - 4047 - 98,9 - Ab 5. Klasse
SL - 1584 -160,5 - Ab 10. Klasse
SN - 4483 - 109,6 - Keine Maskenpflicht
ST - 1156 - 52,7 - Keine Maskenpflicht
SH - 1646 - 56,7 - Ab 1. Klasse
TH - 1310 - 61,4 - keine Maskenpflicht
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Frau Glüder und Frau Schwansee aus Norderstedt Beatrice Glüder
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 160 (131 in Schleswig-Holstein)