21.11.2021, 01:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
13.11.2020, 00:06
Guten Abend meine Lieben,
Ich wollte euch ein kurzes Feedback zur laufenden Petition geben.
Vorab erst einmal vielen Dank für die Zahlreichen Unterstützer. Wir sind aktuell bei 81%. Insgesamt haben wir in den knapp 2 Wochen schon über 2000 Unterschriften gesammelt. Uns fehlen noch knapp 400 Schleswig-Holsteiner für das Erreichen des Quorum.
Wenn wir das schaffen, wird unsere Petition mit der Unterstützung von openpetition.de eingereicht und begleitet. Daher noch einmal der Appell, bitte teilt und verbreitet unseren Link, damit wir unser Zeil erreichen. Ich werden die Petition dafür nochmals um eine Woche verlängern.
Wie vielleicht einige von Euch schon gelesen haben, wurde ein Artikel über diese Petition in den Lübecker Nachrichten veröffentlicht. Den Link findet Ihr auch hier in den Neuigkeiten.
Zu diesem Artikel wurde ich weder kontaktiert und noch befragt.
Ich bedanke mich für eure Aufmerksamkeit und verbleibe,
Viele liebe Grüße
Beatrice
12.11.2020, 23:57
Wir brauchen noch etwas mehr Zeit für die Stimmensammlung
Neues Zeichnungsende: 20.11.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2007 (1618 in Schleswig-Holstein)
11.11.2020, 01:00
Presseschau von openPetition
08.11.2020, 18:19
Liebe Unterstützer*innen,
wir wollten Euch gern auf dem Laufenden unserer Petition halten. Vielen Dank für Eure großartige Unterstützung! Zusammen haben wir es geschafft nun 64% des Quorum zu erreichen.
Nun startet der Endspurt, ich habe unser Frist bis zum 13.11.20 verlängert, um einfach die erforderlichen 2000 Fürstimmen zu erreichen.
Daher wollen wir Euch nochmals Bitten zu schauen, wen wir in Schleswig-Holstein noch mit unserer Petition erreichen können. Natürlich zählt jede Stimme(unabhängig vom Wohnort)!
Da die Petition jedoch auf das Land Schledwig-Holstein ausgerichtet ist (da wir das einzige Bundesland neben Bayern sind mit Maskenpflicht im Unterricht in der Grundschule) sind diese Stimmen natürlich deutlich aussagekräftiger.
Deswegen wäre es sehr hilfreich, wenn jeder nochmal schauen könnte, ob es noch mögliche Ressourcen gibt (Partner, Verwandte, Freunde, Arbeitskollegen ect.), die Ihr noch nicht ausgeschöpft habt und an diese den Link der Petition weiterleiten würdet, damit wir die 100 Prozent bis Freitag Abend erreichen und die Petition mit voller Aussagekraft einreichen können.
Natürlich mit der großen Hoffnung politisch etwas bewegen zu können.
Wir wären Euch sehr dankbar, wenn Ihr alle Eure Möglichkeiten weiterhin ausschöpfen würdet. den Link z.B über Facebook oder über euren Whats App Status teil oder direkt an Leute weiterleitet,die das Thema ebenso interessieren könnte.
Ein großes Dankeschön an Euch alle dafür schonmal!
Es gibt noch eine 2. Petition hier in Schleswig-Holstein, welche ebenfalls und zu 100%, dass gleich Ziel erfolgt, wie wir.
Die Petition des Herrn Büttner ist auf den Landkreis Pinneberg beschränkt, der 1. Landkreis in SH mit Maskenpflicht im Unterricht für die Kleinsten. Auch er möchte gerne seine Petition zum Ziel bringen und benötigt weiter viele Unterstützer.
Bitte, liebe Schleswig-Holsteiner, liebe Pinneberger und Liebe Leute aus dem Rest von Deutschland, gebt auch dort euer Stimmchen ab. Je mehr Petitionen zu diesem Thema, desto mehr Druck auf die Entscheider.
Herr Büttner seine Petition findet ihr hier:
www.openpetition.de/petition/online/keine-maskenpflicht-im-unterricht-fuer-grundschueler
Noch eine kleine Info am Rande.
Ich habe gerade noch einmal unserer Petitionsabschluss überarbeitet und habe festgestellt, dass der Mini-Lockdown hier in SH erste Wirkung zeigt. Das ist nicht der Maskenpflicht geschuldet, sondern eher den Menschen in SH, die Rücksicht nehmen, Kontakte minimieren und Abstand halten. Danke auch dafür.
Der Inzidenzwert lag am 02.11 bei 56,7 und liegt heute bei 51,7 landesweit betrachtet, Er ist in allen Landkreisen gleichermaßen gesunken, sodass die Maskenpflicht an Grundschule, als Argument dafür ausfällt.
Denn obwohl Bayern die härtesten Regeln hat, mit landesweiter Maskenpflicht an Grundschulen, hat der Landesinzidenzwert trotzdem zugelegt. Von 130,1 am 02.11 auf 163,4 am 08.11
Vielen Dank für eure Ausmerksamkeit und das fleißige weitere Teilen und Verbreiten unserer Petition.
Alles Liebe und bleibt Gesund,
Eure Beatrice
08.11.2020, 17:47
der untere Teil des Textes wurde aktualisiert und das Datum für die Stimmensammlung wurde verlängert.
Neue Begründung: "Kinder sind keine Infektionsherde, Kinder sind keine Infektionstreiber", sagte die SPD-Politikerin und Familienministerin Giffey erst am 16.10.2020. Sie bezieht sich hier auf die aktuelle "Corona-Kita-Studie", die auch Ausbrüche in Horten und Schulen untersucht hat. ( www.tagesschau.de/inland/coronavirus-kitas-schulen-101.html ) Demnach waren 64% der Infizierten aus dieser Studie Jugendliche über 15 Jahre.
Durch das permanente Tragen eines Mundschutzes, und der nicht korrekten Handhabung kann es zu verschiedenen gesundheitsgefährdenden Szenarien kommen. Dies sind z.B. Kontamination der Innenseite der Maske, Kontamination der Hände, Schimmelbildung und weitere. Unserer Ansicht nach können im allgemeinen Schulbetrieb diese Regelungen nicht kontrolliert werden, sodass die Kinder durch das permanente Tragen einer Maske bereits hier einer unnötigen Gesundheitsgefahr ausgesetzt werden.
Im offenen Brief vom 26.10.2020, des Prof. Dr. Christof Kuhbandner vom Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie der Universität Regensburg, begründete er fundamentale Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit der Verordnung einer Maskenpflicht an Grundschulen.
Auszug:
„Aus der Perspektive einer evidenzbasierten Medizin gibt es bei der Verordnung einer Maßnahme für Tausende von Kindern drei Aspekte evidenzbasiert zu prüfen:
1. Nutzen: Wie groß ist der Nutzen einer Maßnahme? Hier ist anzunehmen, dass bloße Plausibilitätsargumente bei der Verordnung von Maßnahmen für Tausende von Kindern nicht ausreichen, sondern der Nutzen evidenzbasierend nachgewiesen sein muss.
2. Nebenwirkungen: Wie groß sind die Nebenwirkungen einer Maßnahme? Auch hier reichen Plausibilitätsargumente nicht aus, sondern die Nebenwirkungen müssen evidenzbasiert geprüft und ausgeschlossen oder zumindest quantifiziert werden.
3. Verhältnismäßigkeit: Ist eine Maßnahme angesichts des Nutzens und der zu erwartenden Nebenwirkungen verhältnismäßig? Wenn die möglichen Nebenwirkungen den erwartenden Nutzen überschreiten, ist eine Maßnahme als nicht verhältnismäßig einzuschätzen.“
(....)
„Wie die Analysen zeigen werden ist das mehrstündige Tragen einer Maske von Grundschülern an 5 Tagen pro Woche mit zahlreichen – und zum Teil weitereichenden – möglichen negativen Nebenwirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlergehen verbunden. Gleichzeitig gibt es keine überzeugende Evidenz dafür, dass durch solch eine Maßnahme das Infektionsgeschehen an Schulen und das von Schulen ausgehende Risiko für das Infektionsgeschehen in der Bevölkerung reduziert werden könnte.“
( zitiert aus dem offenen Brief vom 26.10.2020 von Prof. Dr. Christof Kuhbandner; www.michaelschiel.de/coronavirus/Offener-Brief-zur-Maskenpflicht-an-Grundschulen.pdf )
Ein Schulunterricht, der in der Klasse 1-4 den Grundstein für die verbale und schriftliche Kommunikationsfähigkeit der Kinder legen soll, kann mit einer Maskentragepflicht im Unterricht (am Sitzplatz) nicht realisiert werden. Die Kinder sind nicht in der Lage Mimik zu lesen und eine korrekte Aussprache zu lernen.
Es entstehen des Weiteren starke Bildungsdifferenzen, aufgrund der aktuellen uneinheitlichen Regelungen in Bezug auf das Tragen von Alltagsmasken für Grundschüler im Unterricht. Bundesländer, die von dieser Verordnung dauerhaft absehen, sind bildungstechnisch im Vorteil.
Sehr geehrter Herr Jan Peter Schröder, sehr geehrter Daniel Günther,
mit dieser Petition bitten wir Sie, als Vertreter des Landkreises Segeberg bzw. des Landes Schleswig-Holstein, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die oben genannte Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an Grundschulen, im Kreis Segeberg und im Land Schleswig-Holstein trotz Inzidenzwerten über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, auszusetzten.
Folgen Sie, als Land Schleswig-Holstein (mit einem Stand 02.11.2020 Länderinzidenzwert von 56,7) dem Beispiel aller anderen deutschen Bundesländer*, welche, bis auf Bayern (diese haben aber Stand 02.11.2020 eine 7 Tage Länderinzidenzwert von 130,1), auf diese Härtefallreglung zur Maskenpflicht, während des gesamten Unterrichts und der Pausezeiten für die Grundschulklassen zu verzichten. Lassen sie unsere Grundschulkinder OHNE MASKE an Ihrem Platz sitzen und Lernen, natürlich weiterhin unter Berücksichtigung des Kohorten-Systems.
*Bundesland - Fälle 7T - Inzidenz - 7T Maskenpflicht
BW - 12913 - 116,3 - Ab 5. Klasse
BY - 17074 - 130,1 - Ab 1. Klasse
BE - 6040 - 164,6 - Ab 10. Klasse
BB - 1495 - 59,3 - Keine maskenpflicht
HB - 1290 - 189,4 - Ab 10. Klasse
HH -1932 - 104,6 - Ab 5. Klasse
HE - 10113 - 160,8 - Ab 5. Klasse
MV - 734 - 45,6 - Keine Maskenpflicht
NI - 6830 - 85,4 - Ab 5. Klasse
NW - 27246 - 151,8 - Ab 5. Klasse
RP - 4047 - 98,9 - Ab 5. Klasse
SL - 1584 -160,5 - Ab 10. Klasse
SN - 4483 - 109,6 - Keine Maskenpflicht
ST - 1156 - 52,7 - Keine Maskenpflicht
Zur Info. In Bayern lag der Landesinzidenz vom 02.11 bei 130,1, trotz Maskenpflicht in der Grundschule liegt er nun 08.11 bei 163,4 . In Schleswig-Holstein in der Izidenzwert im gleichen Zeitraum rückläufig, was eher dem Teil.Lockdown zuzurechnen ist, als der Maskenpflicht in Grundschulen. Da der Inzidenzwert in allen Landkreisen rückläufig ist, auch dort, wo es keine Maskenpflicht für Grundschüler gibt. SH - 1646 - am 02.11 56,7 - Ab 1. Klasse
TH - 1310 - 61,4 - keine Maskenpflicht
und heute am 08.11 51,7.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Beatrice Glüder
Neues Zeichnungsende: 13.11.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.564 (1.272 in Schleswig-Holstein)
04.11.2020, 23:32
Juhu, wir haben schon 25% erreicht! Vielen Dank an euch Alle!
Ich habe so eben noch eine E-Mail an alle mir bekannten Grundschul-Kreis-Elternvertreter mit der Bitte um Linkverteilung an Ihre Schulelternvertretungen der einzelnen Kreis. Ich hoffe, dass viele mit machen!
Anbei mein Text;
Liebe Landeselternvertreter der Grundschulen und Förderschulen in SH,
Mein Name ist Beatrice Glüder. Ich lebe in Norderstedt und meine große Tochter besucht seit August 2020 die Klasse 1C der Grundschule Friedrichsgabe in Norderstedt.
Ich bin Elternvertreterin und habe mich auch dem Schulelternbeirat verpflichtet.
Meine Tochter ist, wie alle Erstklässler, unter Coronamaßnahmen eingeschult worden und macht das auch, wie alle anderen Grundschüler, nach wie vor, vorbildlich mit.
Bis letzte Woche Mittwoch war Schule unter den geltenden Corona—Schutz-Maßnahmen, kein Problem. Seit Donnerstag, als die Härtefall-Reglung in unserem Kreis in Kraft trat und verlangt, dass auch Grundschüler des Landes Schleswig-Holstein bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner ganztägig und durchgängig im Unterricht, an Ihrem Platz, einen Mundschutz tragen müssen. Seitdem ist nichts mehr in Ordnung.
Viele 6/7/8 Jährige haben Kopfschmerzen, kämpfen mit Überkeit und Schwindel, bekommen Ausschläge im Gesicht und von der psychischen Belastung möchte ich gar nicht erst anfangen.
Ich kenne die Empfehlung des RKI, die diese Vorgehensweise empfiehlt.
aber außer Bayern mit einem 7 Tage Landesinzidenzwert von aktuell 141,7 und Schleswig-Holstein mit einem 7 Tages Landesinzidenzwert von aktuell 54,4, kommt kein anderes Bundesland dieser Empfehlung nach.
Selbst NRW mit aktuell um die 30.000 infizierten binnen 7 Tagen, hat zum 01.10. die Maskenpflicht für Grundschüler in ihren Klassenverbänden, innerhalb ihrer Klassenräume, wieder abgesetzt.
Der Münchner Oberbürgermeister, hat sich der Maskenpflicht während des Unterrichts an Grundschulen widersetzt,
Warum dürfen Grundschüler in 14 anderen Bundesländern frei Ihr ABC lernen aber die Grundschüler in Schleswig-Holstein, mit gerade einmal knapp 1600 fällen binnen 7 Tagen, müssen sich im Unterricht unter Masken quälen und ihre Buchstaben ohne Mimik lernen. Das ist nicht Chancengleich und diese Maßnahme in Schleswig-Holstein durchzuziehen ist nicht verhältnismäßig und schlicht ungerecht.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Ich habe mit einer weiteren Elternvertreterin eine Petition ins Leben gerufen, welche genau diese Ungerechtigkeit beheben soll.
Es geht uns lediglich um die Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht, an den vorherigen Maßnahmen möchten wir fest halten!
Daher meine Bitte an Sie alle,
Bitte teilt unseren Petitions-Link mit all euren Elternvertreter der Grundschulen, in eurem Kreis. Leider konnte ich auf eurer Homepage nicht alle E-Mail Adresse der Landeselternvertreter finden.
Mit fehlen die Kreise Kiel, Lübeck, Neumünster, Nordfriesland und Plön.
Vielleicht können Sie, als Vorsitzende, Herr Volker Nötzold, unseren Link und meine E-Mail intern weiterleiten.
Es ist eine öffentliche Petition und die Teilnahme ist freiwillig. Ich bin mir bewusst, dass dieses Thema polarisiert aber es wird ja niemand gezwungen mit zumachen.
Ich möchte Sie alle Bitten unserer Petition eine Chance zu geben, damit wir eine Möglichkeit erhalten mit der Politik ins Gespräch zukommen und im besten Fall eine Lockerung, trotz Inzidenz über 50 für unsere Grundschüler zu erreichen.
www.openpetition.de/petition/online/aussetzen-der-maskenpflicht-im-unterricht-fuer-grundschueler-des-landes-schleswig-holstein
Hoffnungsvolle Grüße aus Norderstedt
Beatrice Glüder
04.11.2020, 11:47
Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
03.11.2020, 10:32
Vollständiger Name Iniziator , aufgrund meiner Angst vor Anfeindungen hatte ich meinen Vornamen nur mit B. Angegeben
Neue Begründung: "Kinder sind keine Infektionsherde, Kinder sind keine Infektionstreiber", sagte die SPD-Politikerin und Familienministerin Giffey erst am 16.10.2020. Sie bezieht sich hier auf die aktuelle "Corona-Kita-Studie", die auch Ausbrüche in Horten und Schulen untersucht hat. ( www.tagesschau.de/inland/coronavirus-kitas-schulen-101.html ) Demnach waren 64% der Infizierten aus dieser Studie Jugendliche über 15 Jahre.
Durch das permanente Tragen eines Mundschutzes, und der nicht korrekten Handhabung kann es zu verschiedenen gesundheitsgefährdenden Szenarien kommen. Dies sind z.B. Kontamination der Innenseite der Maske, Kontamination der Hände, Schimmelbildung und weitere. Unserer Ansicht nach können im allgemeinen Schulbetrieb diese Regelungen nicht kontrolliert werden, sodass die Kinder durch das permanente Tragen einer Maske bereits hier einer unnötigen Gesundheitsgefahr ausgesetzt werden.
Im offenen Brief vom 26.10.2020, des Prof. Dr. Christof Kuhbandner vom Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie der Universität Regensburg, begründete er fundamentale Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit der Verordnung einer Maskenpflicht an Grundschulen.
Auszug:
„Aus der Perspektive einer evidenzbasierten Medizin gibt es bei der Verordnung einer Maßnahme für Tausende von Kindern drei Aspekte evidenzbasiert zu prüfen:
1. Nutzen: Wie groß ist der Nutzen einer Maßnahme? Hier ist anzunehmen, dass bloße Plausibilitätsargumente bei der Verordnung von Maßnahmen für Tausende von Kindern nicht ausreichen, sondern der Nutzen evidenzbasierend nachgewiesen sein muss.
2. Nebenwirkungen: Wie groß sind die Nebenwirkungen einer Maßnahme? Auch hier reichen Plausibilitätsargumente nicht aus, sondern die Nebenwirkungen müssen evidenzbasiert geprüft und ausgeschlossen oder zumindest quantifiziert werden.
3. Verhältnismäßigkeit: Ist eine Maßnahme angesichts des Nutzens und der zu erwartenden Nebenwirkungen verhältnismäßig? Wenn die möglichen Nebenwirkungen den erwartenden Nutzen überschreiten, ist eine Maßnahme als nicht verhältnismäßig einzuschätzen.“
(....)
„Wie die Analysen zeigen werden ist das mehrstündige Tragen einer Maske von Grundschülern an 5 Tagen pro Woche mit zahlreichen – und zum Teil weitereichenden – möglichen negativen Nebenwirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlergehen verbunden. Gleichzeitig gibt es keine überzeugende Evidenz dafür, dass durch solch eine Maßnahme das Infektionsgeschehen an Schulen und das von Schulen ausgehende Risiko für das Infektionsgeschehen in der Bevölkerung reduziert werden könnte.“
( zitiert aus dem offenen Brief vom 26.10.2020 von Prof. Dr. Christof Kuhbandner; www.michaelschiel.de/coronavirus/Offener-Brief-zur-Maskenpflicht-an-Grundschulen.pdf )
Ein Schulunterricht, der in der Klasse 1-4 den Grundstein für die verbale und schriftliche Kommunikationsfähigkeit der Kinder legen soll, kann mit einer Maskentragepflicht im Unterricht (am Sitzplatz) nicht realisiert werden. Die Kinder sind nicht in der Lage Mimik zu lesen und eine korrekte Aussprache zu lernen.
Es entstehen des Weiteren starke Bildungsdifferenzen, aufgrund der aktuellen uneinheitlichen Regelungen in Bezug auf das Tragen von Alltagsmasken für Grundschüler im Unterricht. Bundesländer, die von dieser Verordnung dauerhaft absehen, sind bildungstechnisch im Vorteil.
Sehr geehrter Herr Jan Peter Schröder, sehr geehrter Daniel Günther,
mit dieser Petition bitten wir Sie, als Vertreter des Landkreises Segeberg bzw. des Landes Schleswig-Holstein, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die oben genannte Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an Grundschulen, im Kreis Segeberg und im Land Schleswig-Holstein trotz Inzidenzwerten über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, auszusetzten.
Folgen Sie, als Land Schleswig-Holstein (mit einem Stand 02.11.2020 Länderinzidenzwert von 56,7) dem Beispiel aller anderen deutschen Bundesländer*, welche, bis auf Bayern (diese haben aber Stand 02.11.2020 eine 7 Tage Länderinzidenzwert von 130,1), auf diese Härtefallreglung zur Maskenpflicht, während des gesamten Unterrichts und der Pausezeiten für die Grundschulklassen zu verzichten. Lassen sie unsere Grundschulkinder OHNE MASKE an Ihrem Platz sitzen und Lernen, natürlich weiterhin unter Berücksichtigung des Kohorten-Systems.
*Bundesland - Fälle 7T - Inzidenz - 7T Maskenpflicht
BW - 12913 - 116,3 - Ab 5. Klasse
BY - 17074 - 130,1 - Ab 1. Klasse
BE - 6040 - 164,6 - Ab 10. Klasse
BB - 1495 - 59,3 - Keine maskenpflicht
HB - 1290 - 189,4 - Ab 10. Klasse
HH -1932 - 104,6 - Ab 5. Klasse
HE - 10113 - 160,8 - Ab 5. Klasse
MV - 734 - 45,6 - Keine Maskenpflicht
NI - 6830 - 85,4 - Ab 5. Klasse
NW - 27246 - 151,8 - Ab 5. Klasse
RP - 4047 - 98,9 - Ab 5. Klasse
SL - 1584 -160,5 - Ab 10. Klasse
SN - 4483 - 109,6 - Keine Maskenpflicht
ST - 1156 - 52,7 - Keine Maskenpflicht
SH - 1646 - 56,7 - Ab 1. Klasse
TH - 1310 - 61,4 - keine Maskenpflicht
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Frau Glüder und Frau Schwansee aus Norderstedt
Beatrice Glüder
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 160 (131 in Schleswig-Holstein)