04.03.2017, 19:20
Postalische Zustellung für Petitionsunterstützer ohne E-Mail-Adresse
Neue Begründung: Aus Lärmschutzgründen werden im Bodenseekreis vermehrt 50 km/h innerorts auf Bundes- und Hauptdurchgangsstraßen auf 30 km/h reduziert. Um die Einnahmen des Landkreises Bodensee zu maximieren wurden jetzt 8 neue Blitzeranlagen installiert. Die Einnahmen 2016 betrugen 2,8 Millionen Euro. Für Straßen des überörtlichen Verkehrs ist innerorts die Regelgeschwindigkeit auf 50km/h festgelegt. Anliegern dieser Straßen ist wegen der entsprechenden Verkehrsbedeutung mehr Verkehrslärm zuzumuten als Anliegern reiner Wohngebiete. Dennoch stellen die Behörden den Lärmschutz der Anwohner über die Leichtigkeit des Verkehrs und den Verkehrsfluss. Von Baumaßnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit (z.B. Flüsterasphalt, Fahrbahnteiler, Kreisverkehr etc.) wird kaum Gebrauch gemacht. Die Forderung lautet Aufhebung der 30 km/h und Rückkehr zu 50 km/h .
Pressemedien (Südkurier, Schwäbische Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Bild, Spiegel) wurden über die laufende Petition unterrichtet. Des weiteren Wahlkreisabgeordnete, CDU-Fraktion Landtag Baden-Württemberg
www.schwaebische.de/region_artikel,-Sigmaringer-kaempft-gegen-Tempo-30-_arid,10621227_toid,482.html
www.facebook.com/Aufhebung-Tempo-30-innerorts-Bodenseekreis-1848339868788041/
Zuschriften zur Unterstützung der Petition können auch an den Petitionssprecher Siegfried Wanke, Weidenweg 18/1 , 72488 Sigmaringen-Laiz erfolgen. Der Text sollte lauten:
Ich unterstütze die Petition mit meiner Unterschrift: Aufhebung Tempo 30 innerorts Bodenseekreis.( Bitte Name, Vorname, Straße, PLZ Wohnort, Datum, Unterschrift)..
(Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke dieser Petition verwendet. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig).
Hinweis: Eintragung nur persönlich und handschriftlich. Nur einmal (entweder online oder handschriftlich) unterschrieben.
03.03.2017, 18:51
Erstellung einer Facebookseite
Neue Begründung: Aus Lärmschutzgründen werden im Bodenseekreis vermehrt 50 km/h innerorts auf Bundes- und Hauptdurchgangsstraßen auf 30 km/h reduziert. Um die Einnahmen des Landkreises Bodensee zu maximieren wurden jetzt 8 neue Blitzeranlagen installiert. Die Einnahmen 2016 betrugen 2,8 Millionen Euro. Für Straßen des überörtlichen Verkehrs ist innerorts die Regelgeschwindigkeit auf 50km/h festgelegt. Anliegern dieser Straßen ist wegen der entsprechenden Verkehrsbedeutung mehr Verkehrslärm zuzumuten als Anliegern reiner Wohngebiete. Dennoch stellen die Behörden den Lärmschutz der Anwohner über die Leichtigkeit des Verkehrs und den Verkehrsfluss. Von Baumaßnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit (z.B. Flüsterasphalt, Fahrbahnteiler, Kreisverkehr etc.) wird kaum Gebrauch gemacht. Die Forderung lautet Aufhebung der 30 km/h und Rückkehr zu 50 km/h .
Pressemedien (Südkurier, Schwäbische Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Bild, Spiegel) wurden über die laufende Petition unterrichtet. Des weiteren Wahlkreisabgeordnete, CDU-Fraktion Landtag Baden-Württemberg
www.schwaebische.de/region_artikel,-Sigmaringer-kaempft-gegen-Tempo-30-_arid,10621227_toid,482.html
www.facebook.com/Aufhebung-Tempo-30-innerorts-Bodenseekreis-1848339868788041/
28.02.2017, 20:27
Pressebericht hinzugefügt
Neue Begründung: Aus Lärmschutzgründen werden im Bodenseekreis vermehrt 50 km/h innerorts auf Bundes- und Hauptdurchgangsstraßen auf 30 km/h reduziert. Um die Einnahmen des Landkreises Bodensee zu maximieren wurden jetzt 8 neue Blitzeranlagen installiert. Die Einnahmen 2016 betrugen 2,8 Millionen Euro. Für Straßen des überörtlichen Verkehrs ist innerorts die Regelgeschwindigkeit auf 50km/h festgelegt. Anliegern dieser Straßen ist wegen der entsprechenden Verkehrsbedeutung mehr Verkehrslärm zuzumuten als Anliegern reiner Wohngebiete. Dennoch stellen die Behörden den Lärmschutz der Anwohner über die Leichtigkeit des Verkehrs und den Verkehrsfluss. Von Baumaßnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit (z.B. Flüsterasphalt, Fahrbahnteiler, Kreisverkehr etc.) wird kaum Gebrauch gemacht. Die Forderung lautet Aufhebung der 30 km/h und Rückkehr zu 50 km/h .
Pressemedien (Südkurier, Schwäbische Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Bild, Spiegel) wurden über die laufende Petition unterrichtet. Des weiteren Wahlkreisabgeordnete, CDU-Fraktion Landtag Baden-Württemberg
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23.02.2017, 15:03
Begleitung der Petition durch Öffentlichkeitsarbeit
Neue Begründung: Aus Lärmschutzgründen werden im Bodenseekreis vermehrt 50 km/h innerorts auf Bundes- und Hauptdurchgangsstraßen auf 30 km/h reduziert. Um die Einnahmen des Landkreises Bodensee zu maximieren wurden jetzt 8 neue Blitzeranlagen installiert. Die Einnahmen 2016 betrugen 2,8 Millionen Euro. Für Straßen des überörtlichen Verkehrs ist innerorts die Regelgeschwindigkeit auf 50km/h festgelegt. Anliegern dieser Straßen ist wegen der entsprechenden Verkehrsbedeutung mehr Verkehrslärm zuzumuten als Anliegern reiner Wohngebiete. Dennoch stellen die Behörden den Lärmschutz der Anwohner über die Leichtigkeit des Verkehrs und den Verkehrsfluss. Von Baumaßnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit (z.B. Flüsterasphalt, Fahrbahnteiler, Kreisverkehr etc.) wird kaum Gebrauch gemacht. Die Forderung lautet Aufhebung der 30 km/h und Rückkehr zu 50 km/h .
Pressemedien (Südkurier, Schwäbische Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Bild, Spiegel) wurden über die laufende Petition unterrichtet. Des weiteren Wahlkreisabgeordnete, CDU-Fraktion Landtag Baden-Württemberg
18.02.2017, 19:42
weitere Ortschaften mit Blitzeranlagen wurden ergänzt
Neuer Petitionstext: Aufhebung Tempo 30 auf Durchgangsstraßen, Bundesstraßen innerorts im Bodenseekreis wie Hagnau, Markdorf, Friedrichshafen, Bermatingen, Altheim, Heiligenberg.
Frickingen-Altheim, Heiligenberg, Tettnang, Kressbronn-Gohren, Stetten
Neue Begründung: Aus Lärmschutzgründen werden im Bodenseekreis vermehrt 50 km/h innerorts auf Bundes- und Hauptdurchgangsstraßen auf 30 km/h reduziert. Um die Einnahmen des Landkreises Bodensee zu maximieren wurden jetzt 8 neue Blitzeranlagen installiert. Die Einnahmen 2016 betrugen 2,8 Millionen Euro. Für Straßen des überörtlichen Verkehrs ist innerorts die Regelgeschwindigkeit auf 50km/h festgelegt. Anliegern dieser Straßen ist wegen der entsprechenden Verkehrsbedeutung mehr Verkehrslärm zuzumuten als Anliegern reiner Wohngebiete. Dennoch stellen die Behörden den Lärmschutz der Anwohner über die Leichtigkeit des Verkehrs und den Verkehrsfluss. Auf Von Baumaßnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit (z.B. Flüsterasphalt, Fahrbahnteiler, Kreisverkehr etc.) wird kaum Gebrauch gemacht. Die Forderung lautet Aufhebung der 30 km/h und Rückkehr zu 50 km/h .