14.10.2021, 23:21
Die Forderungen der Petition sind 1:1 unverändert. Die in der Praxis auftretenden Probleme belegen die Notwendigkeit dieser Forderungen.
Aktualisiert wurden einzelne Abschnitte der Begründung zwecks Anpassung vom Stand Juni 2021 auf den Stand Oktober 2021:
- Klarheit hinsichtlich nicht-AAC-Ertüchtigung eines DVB-Kabelradios,
- Klarheit über AAC-Upgrades einiger UKW-Umsetzer und die Konsequenzen,
- Klarheit über die genutzten Audiobitraten, die maximal erreichbare Audioqualität und die real in bestimmten Endgeräten auftretenden Probleme,
- Klarheit über die Ausgestaltung des Surround-Betriebes bei den einzelnen Anstalten,
- Präzisierung der Finanzierbarkeit von Transcoder-Lösungen: professionelle "turnkey"-Lösungen sind für kleinere Kabelnetze nicht finanzierbar.
Dazu leichte Kürzungen im Text, um zusätzliche Formulierungen unterbringen zu können (Begrenzung auf 5000 Zeichen).
Neue Begründung:
Bislang verbreitet die ARD ihre Hörfunk-Programme über Satellit in exzellenter Qualität. Stereo-Programme werden in 320 kBit/s MPEG 1 Layer II und einige Kulturwellen zusätzlich in 448 kBit/s AC3 ausgestrahlt. Letzteres erlaubt auch Mehrkanalton, was für Hörspiele ebenso genutzt wird wie für die Übertragung von Konzerten.
Durch die Einspeisung in Kabelnetze wird auch den Haushalten mit Kabelanschluss der Zugang zu diesem überregionalen und hochqualitativen Verbreitungsweg möglich. Insgesamt steht dieses Angebot damit knapp 90% aller Haushalte zur Verfügung. [1]
Seit 2018 wird der DVB-Kabelempfang als UKW-Nachfolgesystem beworben. Es werden spezielle Empfangsgeräte dafür angeboten.
Die ARD beabsichtigt nun, Ende 2021 die Verbreitung ihrer Hörfunkprogramme via Satellit auf den Audiocodec AAC umzustellen. [2]
Es droht das Aus für viele Empfangsgeräte.
Die in Deutschland verkauften DVB-Kabelradios unterstützenwerden denteils AAC-Codeckein nicht.AAC-Update erhalten. Es droht einedie massenhafte Entwertung aktueller Technik, die seit 2018 und bis heute als vermeintlich zukunftssicheres System erworben wurde / wird.wurde.
Das gleicheGleiches gilt für viele der Bestandsgeräte,Receiver, die zum Radiohören über Satellit oder KabelanschlussKabel genutzt werden.werden Darunter befinden sich– auch für hochwertige HDTV-Receiver mit besonderer Eignung für Hörfunk durch Programmnamen-Anzeige und teils RDS-Anzeige.
Der UKW-Kabelempfang wirdist weitgehend verstummen.bedroht.
Kleinere Kabelnetze müssen nach Umstellung auf AACoft auf einen Großteil der ARD-HörfunkprogrammeHörfunkprogramme via UKW verzichten. KeinNur DVB-UKW-Umsetzerwenige unterstütztUKW-Umsetzer AACerhalten (Stand(kostenpflichtige) 6/2021).Updates. Dabei sinkt die Zahl der möglichen Umsetzungen teils deutlich – bis auf die Hälfte.
Es droht voraussichtlich eine deutliche Minderung der Audioqualität.
Um die bislang gebotene Audioqualität mit AAC zu erreichen, müsste eine Bitrate von 256 kBit/s LC-AAC genutzt werden. Lässt man noch vertretbare Abstriche an der Qualität zu, wären mindestens 160 kBit/s LC-AAC nötig. [3], [4]
Die ARD plantverwendet künftig meist 128 kBit/s – teils mit „niedrigenbereits Bitraten“.hörbarer [2]Beeinträchtigung. EsEinige istEmpfangsgeräte zudecodieren befürchten,fehlerhaft dass(Pegel, wenigerDynamik) alsund 160ruinieren kBit/sdie verwendetQualität werden.deutlich hörbar.
AAC erschwert den Zugang zu den Mehrkanalton-Sendungen.
Für Mehrkanalton-SendungenMehrkanalton ist ebenfallsvia AAC vorgesehen. Dafür gibt es keine breite Endgeräteunterstützung. Auch kann die Stereo-Fassung künftig nichtnur mehrbei BR Klassik separat übertragen werden. DamitBei sindden wederanderen Mehrkanalton-Kulturwellen nochentfällt Stereo-Setupsdie korrektStereo-Fassung bedient.bei Surround-Sendungen.
Es droht vorsätzliche Obsoleszenz vieler Empfangsgeräte.
Eine Entwertung aktueller Empfangsgeräte durch die ARD ist ökologisch und auch hinsichtlich des Umganges mit der Rundfunkbeitrag-entrichtenden Bevölkerung verwerflich. Das betrifft sogar noch unverkaufte Geräte, die sich auf dem Weg zwischen Hersteller und Endkunden befinden.
Keine Anzeige von Zusatzinformationen mehr möglich.
Der Nutzungskomfort sinkt ebenfalls, da keine Anzeige von Zusatzinformationen (Radiotext) mit Bestandsgeräten mehr möglich ist.
Kleinere / regionale Kabelnetze werden benachteiligt.
Eine Umwandlung (Transcoding) von AAC in den kompatiblen Standard MPEG 1 Layer II ist möglich, aber für Betreiber kleinerer und regionaler Netze als professionelle Lösung nicht finanzierbar. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Netzbetreiber keine Einspeiseentgelte von der ARD erhalten, also sämtliche Kosten auf die angeschlossenen Haushalte abwälzen müssen. [5]
Solche Netze müssen den ARD-Hörfunk 1:1 durchleiten, ihn also künftig in AAC anbieten. Kundinnen / Kunden dieser Netze hätten entwertete Empfangsgeräte und könnten auch nicht auf ein Kabel-UKW-Angebot ausweichen, da auch dort der ARD-Hörfunk nicht mehr angeboten werden kann.
Fazit: viel Ärger bei Nutzerinnen / Nutzern, nur minimale Ersparnis auf Seiten der ARD.
Für die Hörfunkverbreitung via Satellit hat die ARD einen Aufwand von ca. 17,6 Mio. EUR je 4 Jahre angemeldet [6]. Legt man dies auf sämtliche Beitragskonten [7] um, ergibt sich ein Betrag von knapp 10 Cent je Jahr und Beitragskonto – also ein Betrag von weniger als 1 Cent je Monat und Beitragskonto.
Zum Vergleich: allein für die Produktion von „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ werden ca. 14 Cent je Monat und Haushalt verwendet, also mehr als das 14-fache. [8]
[1] Digitalisierungsbericht Video 2020, S. 27
www.die-medienanstalten.de/publikationen/digitalisierungsbericht-video/digitalisierungsbericht-2020
[2] www.infosat.de/radio/astra-192-ost-ard-h-rfunkprogramme-ziehen-um
[3] api.semanticscholar.org/CorpusID:49188017
[4] BBC R&D White Paper WHP 061, June 2003, S. 26
downloads.bbc.co.uk/rd/pubs/whp/whp-pdf-files/WHP061.pdf
[5] www.teltarif.de/kabelfernsehen-fernsehen-kabel-frk/news/73118.html
[6] 22. KEF-Bericht, S. 98
kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf
[7] Rundfunkbeitrag - Jahresbericht 2019, S. 12/13
www.rundfunkbeitrag.de/e175/e6373/Jahresbericht_2019.pdf
[8] Ausgaben für den Tatort im Ersten
www.ard.de/die-ard/wie-wir-funktionieren/Ausgaben-fuer-den-Tatort-100
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Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 679