Medien

ARD-Radio via Satellit und Kabel: keine Entwertung der Empfangsgeräte durch Umstellung auf AAC!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Intendantinnen und Intendanten der ARD-Anstalten

1.031 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

05.08.2021, 19:31

Heute bekam ich eine Mail von einem Rundfunk/Fernsehen-Einzelhändler. Er hat einen Newsletter abonniert, mit dem ein Großhandel auf seine aktuellen Angebote hinweist.

Diesmal zielt dieser Großhandel auf Empfangsgeräte, mit denen die nicht AAC-tauglichen DVB-Receiver, die für den Empfang des ARD-Hörfunks ab 14. Dezember unbrauchbar werden, ersetzt werden sollen.

Da wird von einer „Radio SD-Abschaltung“ gesprochen und von „SD-Radio“ und „HD-Radio“. Die Einzelhändler sollen sich entsprechend "beratend profilieren".

Dann werden einige Empfangsgeräte präsentiert: drei Satreceiver mit Ziffernanzeige (Programmnummer) und ein Satreceiver komplett ohne Anzeige, von einer LED auf der Gerätefront abgesehen.

Menschen, die Geräte zum Radiohören benötigen, ist damit natürlich nicht gedient. Verglichen mit vielen der Geräte, die durch die ARD per „Fernabschaltung“ für die Hörfunknutzung entwertet werden, wirken die empfohlenen Geräte nahezu wie eine Provokation.

Bizarr ist auch der Begriff „SD-Radio“. Sollte er auf die Audioqualität anspielen wollen, läge man hier völlig falsch. Das, was seit der Internationalen Funkausstellung 2005 via Transponder 93 an ARD-Hörfunk verbreitet wird, verdient – setzte man die beim Fernsehen üblichen populären Begriffe ein – eher die Bezeichnung „UHD-HDR-Radio“. Das, was nun geplant ist, könnte man für die meisten Programme hingegen technisch korrekt als „Youtube-Audio“ bezeichnen, denn Youtube bietet genau wie der künftige ARD-Hörfunk 128 kBit/s LC-AAC.

Aber solche Begriffe aus der TV-Welt scheiterten schon einmal in der Radio-Welt. Es gibt in den USA tatsächlich ein System, das „HD Radio“ genannt wird: de.wikipedia.org/wiki/HD_Radio . Der technische Name des Systems lautet „IBOC“ und mit „high definition“ hat „HD“ hier nichts zu tun: magere Bitrate auf unterem DAB+-Niveau, Datenreduktion mit Spektralbandreplikation, also mit „gefälschten Höhen“. Dieses System ist meilenweit von „HD“ im TV-Verständnis entfernt.

Nun wird Verwirrung beim „Kunden wider Willen“ gestiftet. Die ARD trägt an solchen Entwicklungen leider derzeit eine Teilschuld durch die beschlossene unnötige Umstellung auf den AAC-Codec.

Es ist höchste Zeit, dass die ARD die weitgehende Inkompatibilität ihres Vorhabens akzeptiert und die Notbremse zieht. Noch kann größerer Schaden bei Kabelnetzbetreibern und Hörfunknutzenden vermieden werden.

Da passt diese Meldung doch ganz gut:

Ebenfalls heute entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent nicht durch den Alleingang eines Bundeslandes gestoppt werden könne. In Kurzfassung: was gemeinsam durch einen Staatsvertrag bestellt wurde, muss dann natürlich auch bezahlt werden. Ab 20. Juli 2021 gilt mit vorläufiger Wirkung demnach der Rundfunkbeitrag von 18,36 EUR monatlich.

Für ARD, ZDF und Deutschlandradio ist also vorerst ein gewisses Aufatmen angesagt. Der Kampf gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird nun von seinen Gegnern auf einer grundlegenderen, komplexeren Ebene geführt werden müssen.

Es bräuchte etwa 1 Prozent dieser 86 Cent, um die unveränderte Weiterführung des ARD-Hörfunks via Transponder 93 zu finanzieren. Ist eine Entscheidung dieser Tragweite tatsächlich nicht finanzierbar?

Falls tatsächlich kein zusätzliches Geld verfügbar wäre: es bräuchte auch gar keines, um eine wenigstens zu allen Empfangsgeräten (Sat und Kabel) außer SD-Satreceivern kompatible und dennoch hochwertige Programmverbreitung zu realisieren. Wie, steht im Blogeintrag

Variante 4 der Kompatibilitätskonzepte – aktualisiert mit den Daten des AAC-„Regelbetriebes“

vom 30.7.2021.

Herzlichen Gruß
Christian Schubert


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