15.10.2015, 17:39
Die Petition wurde am 14.10.15 im Petitionsausschuss behandelt. Bgm. Peter Högg und Pfr. Hans Fischer waren ebenfalls anwesend und haben noch einmal um Zustimmung geworben. Unterstütz wurden sie dabei von den Mitgliedern der SPD und der Grünen. Mit der Mehrheit der CSU und den Freien Wählern wurde die Petition jedoch abgelehnt.
Begründung:
Es sollen keine Ausnahmen gemacht werden, um nicht weitere dazu zu animieren, es ebenfalls zu versuchen.
Lösungsvorschlag der CSU:
Die Beiden sollen in den Senegal zurückgehen und dann versuchen, über die Botschaft mit einem Visum in Deutschland einzureisen, wenn sie hier arbeiten wollen.
Unsere Bedenken dazu:
Von Beiden ist der Asylantrag noch nicht bearbeitet. Das Ergebnis ist auf jeden Fall abzuwarten. Das kann allerdings noch ein bis zwei Jahre dauern, so hieß es im Ausschuss.
Die Folge:
Sie dürfen nicht arbeiten und müssen wieder vom Staat unterhalten werden. Jetzt haben sie bereits Steuer und Sozialabgaben bezahlt.
Wer kann diese Politik noch verstehen?
15.07.2015, 18:09
Zwei Rechtschreibfehler, die einem der Unterzeichner aufgefallen sind, wurden korrigiert.
Neue Begründung: Herr Oumar Ba ist ein Asylsuchender aus dem Senegal. Er ist ein sehr engagierter und gut integrierter Mann. Herr Ba hätte am 01.06.2015 eine 30 Stunden Stelle als Altenpflegehelfer (die Ausbildung bei den Maltesern bezahlte er selbst) im Diedorfer Haus Vinzenz/Träger Kursana antreten können. Aber durch die neue Verordnung, die den senegalesischen Asylsuchenden eine Arbeitserlaubnis untersagt, kann Herr Ba diese Stelle leider nicht antreten.
06.07.2015, 14:13
Inhaltlich wurde am Petitionstext nichts verändert. Ein Rechtschreibfehler wurde behoben und zwei etwas unsaubere Formulierungen verbessert.
Neuer Petitionstext: Herr Oumar Ba und Herr Modou Cisse sind als Asylsuchende aus dem Senegal im Moment in Diedorf untergebracht. Die beiden jungen Männer engagieren sich in der Gemeinde, haben intensiv Deutsch gelernt und haben die Möglichkeit, regulär in Diedorf zu arbeiten. Durch eine neue Gesetzgebung, Verordnung, die Asylsuchenden aus dem Senegal eine Arbeitsgenehmigung untersagt, können sie ihre Stellen nicht antreten. Diese Petition ist die letzte Chance für die beiden, nachdem mehrere Telefonate und Anträge an das Landratsamt und ein persönliches Gesräch Gespräch mit dem Landrat Herrn Dr. Martin Sailer ohne Erfolg geblieben sind. Neue Begründung: Herr Oumar Ba ist ein Asylsuchender aus dem Senegal. Er ist ein sehr engagierter und gut integrierter Mann. Herr Ba hätte am 01.06.2015 eine 30 Stunden Stelle als Altenpflegehelfer (die Ausbildung bei den Maltesern bezahlte er selbst) im Diedorfer Haus Vinzenz/Träger Kursana antreten können. Aber durch die neue Verordnung, die den senegalesischen Asylsuchenden eine Arbeitserlaubnis untersagt, kann Herr Ba diese Stelle leider nicht antreten.