15.07.2015, 18:09
Zwei Rechtschreibfehler, die einem der Unterzeichner aufgefallen sind, wurden korrigiert.
Neue Begründung: Herr Oumar Ba ist ein Asylsuchender aus dem Senegal. Er ist ein sehr engagierter und gut integrierter Mann. Herr Ba hätte am 01.06.2015 eine 30 Stunden Stelle als Altenpflegehelfer (die Ausbildung bei den Maltesern bezahlte er selbst) im Diedorfer Haus Vinzenz/Träger Kursana antreten können. Aber durch die neue Verordnung, die den senegalesischen Asylsuchenden eine Arbeitserlaubnis untersagt, kann Herr Ba diese Stelle leider nicht antreten.