Verkehr

Anwohnerinitiative zum Erhalt der Parkplätze in der Anton-Saefkow-Str.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bezirksamt Pankow

449 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

449 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

27.10.2016, 03:06

Dokument anzeigen

Liebe Mitbetroffene, liebe Unterstützer!

Heute möchte ich Sie über unseren aktuellen Sachstand informieren.

Zuerst müssen wir leider einräumen, dass wir es aus beruflichen Gründen nicht geschafft haben, die Unterschriftenlisten während seiner Bürgersprechstunde an den Baustadtrat Herrn Kirchner zu übergeben.
Dann möchte ich Sie auf einen Artikel hinweisen, dessen Inhalt mich erschüttert hat. Aber lesen Sie bitte selbst und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung:

www.prenzlauerberg-nachrichten.de/share/agI6JbmDFvyQvlAgHluRzzOZOZUebVUrpB8uobKxiWBZCQ45jxle6jxSnYNlJDAbHk6XNvl93CgrX%2BnXYfR1Rsw%3D%3D/

Und dann möchte ich Ihnen die heute eingegangene Antwort unseres (leider auch von mir wiedergewählten) Stadtrates nicht vorenthalten.
Diese erschüttert mich umso mehr und macht mich wütend, da Herr Kirchner noch im Juli 2016 Pläne zum Umbau des Anton-Saefkow-Parks vorgestellt hat, in denen vom Wegfall der Parkplätze KEINE Rede war.
Unmittelbar nach der Wahl ist dann alles vergessen und alles anders.
Mir jedenfalls stößt das mehr als sauer auf!

Da wir hier nur zur Miete wohnen, können wir noch mit den Füßen abstimmen. Sollten Sie jedoch Eigentümer sein, sind die jetzt umgesetzten Pläne kaum förderlich für den Werterhalt Ihrer Immobilie.

Was können wir jetzt noch tun? Wir sollten GEMEINSAM auf UNSER Anliegen im Bezirksamt hinweisen.
Und jeder von uns hat die Möglichkeit, bei der Straßenverkehrsbehörde Widerspruch gegen die Rückname der Anordnung des Schrägparkens einzulegen. Die Aufstellung von Verkehrszeichen ist eine Allgemeinverfügung, die in Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten beschränken können. Jeder Betroffene das Recht, gegen diese Allgemeinverfügung innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt von Kenntnis über diese Verfügung schriftlich! gegen diese vorzugehen. Der Widerspruch muss selbstverständlich begründet sein.
Beim Hundeauslaufgebiet am Schachtensee war es am Ende genau der Widerspruch von Betroffenen, die am Ende die zuständigen Ämter zum Einlenken gezwungen haben...
In diesem Sinne, lassen Sie uns für den Erhalt unserer Parkplätze und unseres Viertel kämpfen!


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern