08.12.2014, 19:42
Neue Bekanntmachung des Hochschulrates.
Neuer Petitionstext: Das Problem:
Am 18.6.2014 hat der Senat der Universität Erfurt einstimmig beschlossen, diesen Antidiskriminierungsparagraphen in die Grundordnung der Universität aufzunehmen:
Die Universität Erfurt […]
- wirkt an der Erhaltung des demokratischen und sozialen Rechtsstaats mit und trägt zur Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen, insbesondere des Friedens, des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen sowie einer diskriminierungsfreien, nachhaltigen Entwicklung im Hochschulbereich, bei,
- fördert die Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen und tritt Benachteiligungen aus rassistischen oder ethnisierenden Gründen, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder Erkrankung, des Alters, der sexuellen Identität, der sexuellen Orientierung oder aus anderen Gründen, die den genannten gleichstehen, entgegen.
Dieser Entscheidung gingen 32 Monate Diskussionen voraus. Im November 2014 hat der Hochschulrat der Universität Erfurt einer Aufnahme dieses Paragrafen in die Grundordnung jedoch widersprochen. Der Hochschulrat ist das höchste Gremium der Universität, tagt aber so geheim, dass nicht einmal die Tagesordnung einsehbar ist. Die Mitglieder des Hochschulrates sind der Verschwiegenheit verpflichtet. Das höchste Gremium der Universität, dessen Beschlüsse alle Hochschulangehörigen betreffen, ist somit ein Musterbeispiel der Intransparenz.
Wir prangern an, dass an der Universität Erfurt offensichtlich kein politischer Wille besteht, eine Antidiskriminierungsklausel in die Grundordnung aufzunehmen und dass so relevante Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen werden.
AKTUALISIERUNG:
Inzwischen wurde bekannt gegeben, dass die Antidiskrimierungsklausel aus Formulierungsgründen vom Hochschulrat abgelehnt wurde. Offensichtlich haben knapp 3 Jahre nicht ausgereicht, um einen Konsens bezüglich der Formulierung der Klausel zu finden. Diese Tatsache kann zu Denken geben. Der Hochschulrat hält das Anliegen jedoch trotzdem für "wichtig und nachvollziehbar".