05.04.2021, 14:09
Klarstellung durch Gemeinderatsmitglied hinsichtlich Entscheidungsgrundlage.
Neue Begründung:
Zu- und Abfahrten wären an dem geplanten Standort im Einsatzfall über lediglich zwei Straßen zu realisieren, die auf Grund ihrer Fahrbahnbreiten und regelmäßig frequentierendem Verkehr (mehrfach täglich dutzende Schulbusse, Eltern schulpflichtiger Kinder, Anwohner) ein enormes Unfallrisiko für die Schulkinder darstellen (u. a. mit einer nicht einsehbaren 90°-Kurve und Fahrbahnverengungen). Gleichfalls werden beide Straßen von Schulkindern für ihre Fußwege zur und von der Grundschule genutzt.
AufNach Grundentsprechender desUnterrichtung erhöhtenmöchte Verkehrsaufkommensich mussteklarstellend bereitsdarauf einhinweisen, Streckenabschnittdass die geplante Einbahnstraßen-Regelung nicht auf Grundlage der potentiellenEltern Zufahrtsstraßeschulpflichtiger alsKinder Einbahnstraßebeschlossen ausgewiesen werdenwurde - hiergleichwohl solltebin ich der Überzeugung, dass mit der bestehenden Verkehrssituation das Unfallrisiko nicht zusätzlich durch an- und abfahrende Einsatzkräfte/Löschfahrzeuge zusätzlich potenziert werden.werden sollte.
Unabhängig der Plattform bitte ich die Netiquette im Rahmen einer sachlichen Diskussion zu wahren.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 116