20.02.2024, 17:17
Liebe Baumfreunde,
Zitat unseres Anwalts (BUND Naturschutz):
👉„Die Stadtverwaltung ist als Teil der Exekutive an das Rechtsstaatsgebot nach Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz gebunden. Dies beinhaltet auch, das Gebot effektiven Rechtsschutzes der Anwohnerinnen und Anwohner sowie des BUND Naturschutz in Bayern nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz nicht zu unterlaufen.."✊ ..!!!
"
hier währe eine Steilvorlage unser GG zurückzufordern:
www.facebook.com/story.php/?id=100063934320934&story_fbid=831598102314660
Vielen lieben baumstärkenden Dank for any post!!
(ps vielen 💚Dank für den Tip von hier:) )