01.02.2019, 11:17
Alassa M. kann in seiner Klage gegen BILD einen wichtigen Erfolg verbuchen, wie seine Anwälte mitteilen:
„Mit Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 29.01.2019 (Aktenzeichen: 324 O 11/19) wurde dem Axel Springer-Verlag bzw. der „BILD“-Zeitung gegen Androhung untersagt, weiterhin im Hinblick auf die Protestaktion der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen vom 03.05.2018 wahrheitswidrig zu behaupten: ‚Es kam zu Tumulten. Wieder mittendrin Alassa M.’
Bei einem Verstoß dagegen wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € bzw. Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
Das ist ein wichtiger Erfolg unseres Mandanten Alassa M., der von der „BILD“-Zeitung öffentlich kriminalisiert und diffamiert wurde. Es ist auch ein Erfolg gegen die systematische flüchtlingsfeindliche Meinungsmache der ‚BILD’-Zeitung und wird sicher viele Menschen in Deutschland freuen.
In anderen Punkten ist die Entscheidung fragwürdig.
Das Gericht stellte zudem erfreulicherweise fest, dass es von der ‚Unwahrheit’ der Behauptung, Alassa M. sei trotz Einreiseverbot wieder eingereist, ausgeht. Trotzdem wird der ‚BILD’-Zeitung diese Behauptung nicht untersagt, da sich diese auf eine – ebenso falsche – Auskunft des Innenministeriums Baden-Württemberg von Minister Strobl (CDU) stütze. Die ‚BILD’-Zeitung macht die publizistische Begleitmusik für die reaktionäre Flüchtlingspolitik Strobls – und seine Aussagen rechtfertigen dann die Unwahrheit in eben dieser Berichterstattung. Auch wenn wir nicht in allen Punkten Recht bekamen, zeigt es doch, dass es sich lohnt, für demokratische Rechte zu streiten und sich nicht jede Hetze gefallen zu lassen.“
Die Solidarität gehen die Abschiebeanordnung geht weiter:
Kommt zur täglichen Mahnwache nach Karlsruhe: Waldstr./Ecke Kaiserstr., 16-18 Uhr.
Unterzeichnet den Ellwangen-Appell:
www.change.org/alassa