Migration

Alassa Alarm! Abschiebung droht!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
BAMF & Petitionsausschuss Baden-Württemberg

3.908 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.908 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

20.11.2019, 21:31

Im Kampf um das Bleiberecht von Alassa Mfouapon können wir einen wichtigen
Erfolg feiern: Seit über 10 Monaten kämpft Alassa M. mit seinen Freunden im Freundeskreis nach seiner legalen Wiedereinreise nun um sein Bleiberecht. Dafür musste er durch eine üble Hetzkampagne der BILD Zeitung durch, sich anhören wie AfD Politiker seinen Tod fordern, durfte über Monate Karlsruhe nicht verlassen, erlebte Schikane um Schikane. Schon seit Monaten hat er ein Ausbildungsangebot zum Mediengestalter, das er bisher nicht antreten durfte aufgrund des Arbeitsverbots und der Residenzpflicht. Sich in Deutschland frei zu bewegen und endlich eine Ausbildung anzufangen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, aber es wurde ihm monatelang verweigert. Endlich ist es ihm möglich - das ist ein Riesen Erfolg der Solidaritätsbewegung!

Liebe Freunde, dieser Erfolg zeigt: Wer seine Stimme erhebt und um sein Recht kämpft, erhält Solidarität und kann gewinnen! In diesem Sinne ist die Vorbereitung unseres 1. Flüchtlingspolitischen Kongresses in vollem Gange. Er findet am 30.11. in Stuttgart statt – Anmeldungen, auch mit Übernachtungswünschen für die Bettenbörse - bitte bis 27.11. über freundeskreis-alassa@gmx.de

Es gibt noch mehr gute Nachrichten: In einem Urteil stellt das Verwaltungsgericht Karlsruhe fest, dass eine Abschiebung nach Italien nach Dublin nicht erfolgen darf, weil nicht konkret sichergestellt ist, dass eine dringend erforderliche, lebenserhaltende medizinische Behandlung in Italien weitergeführt wird. Konkret begründet das Gericht: „Die grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen deutscher Behörden umfassen im Falle einer Abschiebung deren Durchführung einschließlich einer – in Einzelfällen – erforderlichen Übergabe an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat der Abschiebung.“ Ein wichtiges Urteil für alle, die nach ihrer Flucht schwer traumatisiert sind und z.B. therapeutische Hilfe brauchen.

Diese mutmachenden Erfolge widerlegen die Auffassung, dass es für Flüchtlinge besser sei, stillzuhalten, nicht die Stimme zu erheben und Forderungen zu stellen. Im Gegenteil: nur wer kämpft, kann gewinnen! Wer nicht kämpft, hat schon verloren: das zeigte der Fall der Abschiebung einer Familie in Stuttgart-Wangen: da wurden Menschen mit Duldung, die jahrelang in Deutschland gelebt, gearbeitet und deren Kinder die Schule besucht haben, plötzlich aus ihrem gewohnten Leben gerissen und mitten in der Nacht abgeschoben in ein Land, das die Kinder noch nicht mal mit eigenen Augen gesehen haben!

Wir möchten jeden ermutigen, am Kongress teilzunehmen, mit seinen Ängsten und Sorgen nicht allein zu bleiben, sich nicht den Mund verbieten zu lassen, seine Rechte einzufordern und sich einzureihen in unser Erfolgsmodell der Verbrüderung und des Schulterschlusses gegen die gesamte reaktionäre Flüchtlingspolitik der Regierung:
Kommt zum Flüchtlingspolitischen Kongress am Samstag, 30. November nach Stuttgart! Anmeldungen bitte bis 27.11. über freundeskreis-alassa@gmx.de


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