10.07.2019, 23:35
Im Januar ging Alassa M. vor Gericht gegen die BILD – unter anderem wegen deren ganzseitig und bundesweit verbreiteter Behauptung, er sei illegal nach Deutschland wiedereingereist. Diese Behauptung, so stellte das Gericht fest, war in der Tat falsch – vielmehr reiste er nach Ablauf der Wiedereinreisesperre legal nach Deutschland ein und stellte umgehend einen Asylfolgeantrag. Dennoch kam BILD ungestraft davon, da der verantwortliche Redakteur im Prozess in Hamburg unter Eid versicherte, er habe diese Information von einem Pressesprecher direkt aus dem Innenministerium Baden-Württemberg erhalten.
Auf Nachfrage der Anwalts-Kanzlei, die Alassa im Prozess vertrat, bestritt das Innenministerium Baden-Württemberg mit Schreiben vom 28.05.2019 jedoch energisch, BILD eine solche Auskunft erteilt zu haben. Zudem habe der Pressesprecher mit dem Redakteur, von dem die eidesstattliche Versicherung stammt, überhaupt nicht gesprochen.
Sollte diese Darstellung des Ministeriums zutreffen, so begründet sie gegen den BILD-Redakteur zumindest den Anfangsverdacht einer falschen Versicherung an Eides statt, strafbar nach § 156 StGB. Die Kanzlei hat daher bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige erstattet!
Dass BILD ein sehr spezielles Verhältnis zur Wahrheit hat – davon konnte man sich in der Vergangenheit schon öfters ein „BILD“ machen – aber Falschaussage unter Eid wäre ein weiterer Skandal, der sich einreiht in die Rolle der BILD bei der Einstimmung der Bevölkerung auf die zunehmende Rechtsentwicklung der Regierung in der Flüchtlings- und Asylpolitik.
Wer sich ein reales Bild machen möchte über die wahren Verhältnisse und Hintergründe dieser Politik, dem empfehlen wir unsere Dokumentation des Tribunals gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik: „Jetzt reden wir!“
Preis 14,- € (Solipreis 20,- €, Preis für Geflüchtete 10,- €) Bestellanfragen über: freundeskreis-alassa@gmx.de