11.08.2017, 20:17
Neuester Stand der Dinge: Abschiebungen nach Afghanistan bleiben „vorerst“ ausgesetzt. Grundlage dieser Entscheidung sei ein „Zwischenbericht“ zur Lage. Auch sei die deutsche Botschaft nach dem verheerenden Anschlag nicht wieder arbeitsfähig. Das Personal ist in das sichere Gebiet Deutschland entschwebt.
Im Klartext: Für afghanische Flüchtlinge gibt es außer längere Wartezeiten weiterhin keine sichere Perspektive. Traumatisierende Ungewissheit bleibt ihr täglicher Wegbegleiter. Und „Straftäter“, „Gefährder“ oder Asylbewerber, die – man kann es im Einzelfall verstehen – bei der Feststellung ihrer Identität nicht eifrig genug sind. Wer sind eigentlich diese „Straftäter“ und „Gefährder“? Was ist ihr Vergehen? Haben sie im Supermarkt eine Tafel Schokolade oder gar ein Paar Jogging-Schuhe im Sportshop mitgehen lassen? Normalerweise wäre da eine Geldbuße oder ein Monat gemeinnützige Arbeit fällig. Stattdessen sollen sie im schlimmsten Fall in den Tod abgeschoben werden. Es wäre nicht der erste Fall. Selbst die sogenannten „Gefährder“ sollten ein rechtsstaatliches Verfahren haben und nicht einer korrupten Gerichtsbarkeit in einem bankrotten Staatswesen ausgeliefert werden. Das zu verhindern, wäre die Pflicht eines Rechtsstaats.
Ein Herr Harbarth mit dem Titel eines CDU-Unionsfraktionsvizevorstzenden hat der Passauer Neuen Presse verraten, dass Afghanistan „nicht in allen Teilen unsicher“ ist, und auch der Experte in Sachen Innenpolitik Bosbach wusste: „Alleine die Pflicht, als afghanischer Bürger in der afghanischen Armee Dienst tun zu müssen, dürfte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf Asyl begründen.“
Man sieht: Entgegen allen Feststellungen des UNHCR, dessen Lageberichte von Jahr zu Jahr, von Quartal zu Quartal alarmierender sind, ist die deutsche Innenpolitik auf Abschiebung und Abschottung gebürstet. Der momentane Abschiebestopp ist brüchig! Wirklich faire Asylverfahren sind nicht gewährleistet. Wenigstens das muss gesichert sein.