Steuern

Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Niedersachsen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages

28.105 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

28.105 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

27.03.2017, 16:00

Korrekturen


Neuer Petitionstext: Änderung des § 6 NKAG, sodass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen in Niedersachen abgeschafft wird und somit generell die Kommunen keine Ausbaubeiträge von den Anliegern fordern dürfen.
Die Kommunen sollen über das allgemeine Steueraufkommen die eigene Infrastruktur nicht nur instand halten, wie es das NdsStrG vorsieht, sondern auch bei einer eventuellen Sanierung die Kosten nicht auf die anliegenden Eigentümer/-innen abwälzen können.
Der Nds. Landtag hat die Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen beschlossen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bieten soll. Dazu sollen sog. Abrechnungsgebiete in den Kommunen eingeführt werden. Viele Kommunen werden dieses Mittel nicht wählen, da die Schaffung der Abrechnungsgebiete rechtliche strittig ist und der Aufwand zur für die Verwaltung so groß ist, dass die Einnahmen kaum die Ausgaben decken würden. Zudem würden die Eigentümer auf lange Sicht noch mehr belastet werden, als sie mit den einmaligen Beiträgen ohnehin belastet sind.


Neue Begründung: Straßenausbaubeiträge belasten einseitig nur die Eigentümer von Grundstücken, die als Anlieger an sanierten Straßen liegen. Die Nutzer werden nicht herangezogen. Das führt zu teilweise grotesken Ergebnissen, wenn Eigentümer mit 30.000 Euro, 40.000 Euro oder sogar mehr für den Ausbau der Straße belastet werden, obwohl die Kommune gesetzlich verpflichtet ist ist, die kommunalen Straßen laufen zu unterhalten, aber dieser Pflicht seit Jahrzehnten nicht nachkommen. Das Instrument der Straßenausbaubeiträge ist ein Relikt aus den dem 19.Jahrhundert, dass nicht in die moderne Gesellschaft gehört. Eigentum verpflichtet auch die Kommunen, so dass der Unterhalt und ggf. die Sanierung der kommunalen Infrastruktur aus dem Steueraufkommen getragen werden muss.



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