Steuern

Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Niedersachsen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages

28.105 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

28.105 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

28.03.2020, 01:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team




03.07.2018, 13:08


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Niedersachsen eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Für die Zukunft wünschen wir uns, dass alle Petitionen, die auf unserer Plattform gestartet werden, einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.

Damit wir auch anderen Petitions-Startern und Unterstützern helfen können, würden wir uns als gemeinnützige Organisation über eine Spende von Ihnen sehr freuen.

Jetzt Bürgerbeteiligung fördern unter www.openpetition.de/spenden

Schön, dass Sie sich beteiligen.

Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition


26.06.2018, 08:00

openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Niedersächsischer Landtag eine persönliche Stellungnahme angefordert.

Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/abschaffung-von-strassenausbaubeitraegen-in-niedersachsen

Warum fragen wir das Parlament?

Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.

Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.


Was können Sie tun?

Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.

Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.

Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich überwiegend aus Kleinspenden unserer Nutzer.


18.07.2017, 18:27

Die Dauer der Petition wurde verlängert, da die Sommerferienzeit genau in der Mitte liegt und die Kommunikation der Petition doch etwas länger dauert.


Neuer Sammlungszeitraum: 1 Jahr


27.03.2017, 17:13

Korrektur


Neuer Petitionstext: Änderung des § 6 NKAG, sodass so dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen in Niedersachen abgeschafft wird und somit generell die Kommunen keine Ausbaubeiträge von den Anliegern fordern dürfen.
Die Kommunen sollen über das allgemeine Steueraufkommen die eigene Infrastruktur nicht nur instand halten, wie es das NdsStrG vorsieht, sondern auch bei einer eventuellen Sanierung die Kosten nicht auf die anliegenden Eigentümer/-innen abwälzen können.
Der Nds. Landtag hat die Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen beschlossen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bieten soll. Dazu sollen sog. Abrechnungsgebiete in den Kommunen eingeführt werden. Viele Kommunen werden dieses Mittel nicht wählen, wählen da die Schaffung der Abrechnungsgebiete rechtliche rechtlich strittig ist und der Aufwand für die Verwaltung so groß ist, dass die Einnahmen kaum die Ausgaben decken würden. Zudem würden die Eigentümer auf lange Sicht noch mehr belastet werden, als sie mit den einmaligen Beiträgen ohnehin belastet sind.
werden.


Neue Begründung: Straßenausbaubeiträge belasten einseitig nur die Eigentümer von Grundstücken, die als Anlieger an sanierten Straßen liegen. Die Nutzer werden nicht herangezogen. Das führt zu teilweise grotesken Ergebnissen, wenn Eigentümer mit 30.000 Euro, 40.000 Euro oder sogar mehr für den Ausbau der Straße belastet werden, obwohl die Kommune gesetzlich verpflichtet ist, ist die kommunalen Straßen laufen laufend zu unterhalten, aber dieser Pflicht seit Jahrzehnten nicht nachkommen. Das Instrument der Straßenausbaubeiträge ist ein Relikt aus dem 19.Jahrhundert, dass das nicht in die moderne Gesellschaft gehört. Eigentum verpflichtet auch die Kommunen, so dass der Unterhalt und ggf. die Sanierung der kommunalen Infrastruktur aus dem Steueraufkommen getragen werden muss.



27.03.2017, 16:00

Korrekturen


Neuer Petitionstext: Änderung des § 6 NKAG, sodass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen in Niedersachen abgeschafft wird und somit generell die Kommunen keine Ausbaubeiträge von den Anliegern fordern dürfen.
Die Kommunen sollen über das allgemeine Steueraufkommen die eigene Infrastruktur nicht nur instand halten, wie es das NdsStrG vorsieht, sondern auch bei einer eventuellen Sanierung die Kosten nicht auf die anliegenden Eigentümer/-innen abwälzen können.
Der Nds. Landtag hat die Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen beschlossen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bieten soll. Dazu sollen sog. Abrechnungsgebiete in den Kommunen eingeführt werden. Viele Kommunen werden dieses Mittel nicht wählen, da die Schaffung der Abrechnungsgebiete rechtliche strittig ist und der Aufwand zur für die Verwaltung so groß ist, dass die Einnahmen kaum die Ausgaben decken würden. Zudem würden die Eigentümer auf lange Sicht noch mehr belastet werden, als sie mit den einmaligen Beiträgen ohnehin belastet sind.


Neue Begründung: Straßenausbaubeiträge belasten einseitig nur die Eigentümer von Grundstücken, die als Anlieger an sanierten Straßen liegen. Die Nutzer werden nicht herangezogen. Das führt zu teilweise grotesken Ergebnissen, wenn Eigentümer mit 30.000 Euro, 40.000 Euro oder sogar mehr für den Ausbau der Straße belastet werden, obwohl die Kommune gesetzlich verpflichtet ist ist, die kommunalen Straßen laufen zu unterhalten, aber dieser Pflicht seit Jahrzehnten nicht nachkommen. Das Instrument der Straßenausbaubeiträge ist ein Relikt aus den dem 19.Jahrhundert, dass nicht in die moderne Gesellschaft gehört. Eigentum verpflichtet auch die Kommunen, so dass der Unterhalt und ggf. die Sanierung der kommunalen Infrastruktur aus dem Steueraufkommen getragen werden muss.



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