15.12.2017, 15:24
Liebe Unterstützer,
der 1. Schritt ist getan.
Der Landtag hat gestern per Gesetz die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abgeschafft.
Das hört sich erst mal nicht gut an. Stimmt, das ist keine Abschaffung, wie wir sie gefordert haben. Jedoch ist das besser, als gar nichts.
Die Debatte hat aber auch deutlich gemacht, wer aus unserer Sicht für was steht:
Die CDU will eigentlich keine Abschaffung, sondern nur die Wahlfreiheit.
Die FDP will als einzige die generelle Abschaffung, hat dafür aber keine Mehrheit im Parlament.
Die Grünen wollen die Pflicht trotz sprudelnder Steuereinnahmen beibehalten.
Die AFD ist auch für die Entlastung, aber deren Vorschlag trägt zur Lösung nicht bei.
Die SPD will eine sofortige Änderung des FAG (40 Mio. € für Straßenbau). Das ist heute an die Ausschüsse verwiesen worden. Ein Gesetzesentwurf zur generellen Abschaffung, wie auf ihren Landesparteitag beschlossen, haben sie aber nicht eingebracht.
Dass die Finanzausstattung der Kommunen nicht gleich mit behandelt wurde, wie von der SPD gefordert, ist deren eigenes Versagen während der Zeit der Küstenkoalition geschuldet. Sie haben damals das Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit einem verfassungswidrigen Verteilungsschlüssel verabschiedet, so dass die Kommunen zu wenig Zuwendungen vom Land bekommen haben. Das Urteil vom Landesverfassungsgericht erfordert eine Überarbeitung. Das geht nun mal nicht so schnell, soll aber bis Ende 2020 rechtssicher fertig sein. Deshalb können die Kommunen aber trotzdem schon auf Anliegerbeiträge verzichten, ohne Probleme mit der Kommunalaufsicht zu bekommen. Diese Freigabe ist da.
Viele Kommunen werden das auf öffentlichen Druck und der bevorstehenden Kommunalwahl auch tun. Man kann in den Medien verfolgen, dass täglich immer mehr Gemeindevertretungen ihre Satzung abschaffen wollen. Auch ohne finanzielle Unterstützung vom Land. Auf einmal geht das. Das ist doch eigenartig.
Bisher hieß es immer, dafür haben wir kein Geld. Diese beliebte Ausrede ist aber nur Standard bei schwachen Bürgermeistern und schwachen Gemeindevertretern. Nach preiswerten Alternativen zu suchen, Rücklagen zu bilden, oder generell die Haushaltsplanung anders zu gestalten sind sie nicht gewohnt. Oder was noch schlimmer ist, sie sind dazu überhaupt nicht fähig. Eine Wiederwahl dieser Kandidaten sollte damit bei der Kommunalwahl ausgeschlossen sein.
Eine Kurzform der Plenardebatten sind hier zu finden:
www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp19/07/debatten/04.html
www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp19/07/debatten/05.html
Wir werden weiter berichten.
Viele Grüße
Andreas Gärtner