18.08.2018, 23:31
Liebe Unterstützer!
Vor gut einem Jahr haben wir den Versuch begonnen, mit Hilfe dieser Petition den Entscheidungsprozess für das neue G9-Schulgesetz dahin-gehend zu beeinflussen, dass mehr Kinder teilhaben dürfen. In einem ersten schnellen Schritt wurde im Juli 2017 die anfängliche Beschränkung auf die Stufe 5 auf eine weitere Jahrgangsstufe ausgeweitet. Dabei ist es dann aber geblieben, wie jetzt am 27.7.2018 im neuen Schulgesetz beschlossen wurde.
Für unsere weitergehende Forderung, bei der Korrektur der G8-Fehl-entscheidung auch die Jahrgänge 7 und 8 mitzunehmen, haben wir mit unseren 14.000 Stimmen leider nicht den notwendigen Druck auf die Entscheidungsträger erzeugen können. Trotz des erheblichen Einsatzes einiger sehr aktiver Multiplikatoren haben wir – optimistisch gerechnet – höchstens 3% der unmittelbar betroffenen Eltern als Unterstützer gewinnen können – warum auch immer.
Wie berichtet, hat Frau Ministerin Gebauer unsere Petition kühl ablehnend zur Kenntnis genommen; ihre Begründungsversuche in Briefen und in den Medien haben wir argumentierend entlarvt und zurückgewiesen, mit zunehmender Frustration.
Auch die Eingabe beim Petitionsausschuss des Landes verlief mit der Weiterleitung an das zuständige Schulministerium im Sande.
Der Versuch war es mir wert. Jetzt ist es aber Zeit, die vollendeten Tatsachen zu akzeptieren und sich auf offene Fragen zum neuen G9 zu konzentrieren. Denn das bekommen wir dank des Einsatzes von Marcus Hohenstein und seinen Mitstreitern der „g9-jetzt.nrw“-Initiative, wie aktuell der Spiegel gewürdigt hat.
www.spiegel.de/plus/g8-warum-das-turbo-abi-gescheitert-ist-a-00000000-0002-0001-0000-000158616266
Was ist jetzt zu tun?
Kümmern Sie sich mit darum, dass engagierte Elternvertreter auch aus den neuen 5er Klassen in der Schulkonferenz vertreten sind, um die Interessen der künftig Betroffenen geltend zu machen.
Falls es am Gymnasium Ihres Kindes zu einem Antrag kommt, bei G8 zu bleiben, kümmern Sie sich um umfassende Information und sorgen Sie mit für einen fairen Prozess transparenter Meinungsbildung. Achten Sie darauf, dass die Argumente von Landeselternschaft, Philologenverband u.a. für einen flächendeckenden Wechsel zu G9 berücksichtigt werden.
Bei einer Entscheidung für G9 erscheint es verfrüht, eine vorausgreifende Entscheidung über die Verwendung der im Gesetz vorgesehenen 8 Ergänzungsstunden zu treffen, bevor nicht die entsprechenden Erlasse vorliegen. Die Problematik dieser Stunden wird in einem Video von Manuela Lindkamp ausführlich erläutert: www.g9-jetzt-nrw.de
Hier eine Kurzinfo:
Im neuen Schulgesetz ist für die Klassen 5 - 10 der G9-Gymnasien eine Stundenzahl von 188 Wochenstun-den beschlossen, von denen 8 als nicht für alle verpflichtende Ergänzungsstunden definiert sind. Genaueres wird erst demnächst in der neuen Ausbildung- und Prüfungsordnung festgelegt (APO SI). Nach allen vorliegenden Informationen wird die bisherige Regelung für den Umgang mit den 8 Ergänzungsstunden in der künftigen APO SI fortgeschrieben mit der Bestimmung, dass sie nicht für alle verpflichtend sind. Man muss davon ausgehen, dass die Schulkonferenz die Aufgabe bekommt, das jeweilige Konzept über die Verwendung und Festlegung zu beschließen. „Echter“ Halbtag mit 180 Std. wäre für viele Schüler möglich in Abhängigkeit vom Beschluss der Schulkonferenz über die Verwendung der 8 Ergänzungsstunden. So wird die Aussage des Koalitionsvertrags, ein Halbtag werde bei G9 wieder möglich, zwar eingehalten, aber die Einschränkung dieser Möglichkeit wird von der politischen Entscheidungsebene in die Verantwortung der einzelnen Schulkonferenzen und somit in hohem Maße dem Einfluss der Schulleitungen übertragen.
Also ist dringend zu empfehlen, erst einmal die genaue Formulierung des Erlasses zu den Ergänzungsstun-den abzuwarten. Und wenn –wie bisher- die Verwendung für individuelle Förderung festgelegt wird, dann wird darauf zu achten sein, dass das tatsächlich ernst genommen wird und die Ergänzungsstunden nicht mit der Gießkanne auf fast alle Schülerinnen und Schüler verteilt werden, sodass für fast alle Nachmittagsunterricht nicht vermeidbar ist.
Der häufig vorgetragene Einwand, in anderen Bundesländern gebe es für alle Schüler auch mehr als 265 Std. (KMK-Mindestvorgabe) und somit auch Nachmittagsunterricht in der Sek I, ist zurückzuweisen, da durch die erhöhte KMK-Verpflichtung in der SII auch in NRW schon 273 Std. anfallen. (180 SI + 93 SII im Durchschnitt)
Ich werde jetzt diese Petition als nicht erfolgreich beenden und möchte mich bei allen Unterstützern herzlich bedanken, besonders bei den hochaktiven Multiplikatoren.
Für Rückfragen stehe ich weiterhin unter der Mailadresse g9jetzt@gornie.de zur Verfügung.
Sommerliche Grüße
Gregor Schmitz