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Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag
Bayern geht erneut einen Sonderweg und zeigt sich als Hardliner im Umgang mit Flüchtlingen, diesmal durch Ausbildungs- und Arbeitsverbote.
90 Prozent der aktuell abgelehnten Flüchtlinge sowie eine große Zahl von Flüchtlingen, die schon länger in Bayern leben und sich gut integriert haben, werden nun mit pauschalen Ausbildungs- und Arbeitsverboten belegt. Obwohl sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen könnten und wollten, werden viele Flüchtlinge so zum Sozialleistungsbezug gezwungen. Die Möglichkeit, sich eine Perspektive in einem selbstbestimmten Leben aufzubauen, wird ihnen verwehrt.
Wir fordern das Bayerische Innenministerium dringend auf, seine Politik der Desintegration von Flüchtlingen durch Arbeits- und Ausbildungsverbote zu beenden und vielmehr eine nachhaltige Asylsozialpolitik auf den Weg zu bringen.
Wir appellieren an den Bayerischen Landtag, das Bayerische Innenministerium zur Rücknahme der Dienstanweisung zu den Ausbildungs- und Arbeitsverboten vom 31.03.2015 aufzufordern.
Begründung
Am 31. März 2015 hat das Bayerische Innenministerium per Rundschreiben an die Ausländerbehörden verfügt, Flüchtlinge aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ sowie als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnte Asylsuchende pauschal mit einem Arbeits- und Ausbildungsverbot zu belegen. Dies betrifft nicht allein neu ankommende Flüchtlinge, sondern in vielen Fällen auch Personen, die schon seit mehreren Jahren in Bayern leben, zum Teil in Arbeitsverhältnissen stehen und auch in Privatwohnungen leben.
Während allgemein der politische Wille vorherrscht, Flüchtlinge möglichst schnell in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln, wird diese Politik nun durch das bayerische Innenministerium unterlaufen. Der Erlass betrifft rund 90 Prozent der aktuell abgelehnten Flüchtlinge sowie eine große Zahl von Flüchtlingen, die schon länger in Bayern leben und sich gut integriert haben.
Wir appellieren an den Bayerischen Landtag, das Bayerische Innenministerium zur Rücknahme des Erlasses aufzufordern.
In vielen Fällen führt der Erlass zu nicht hinnehmbaren Härten für Flüchtlinge, die auf dem besten Weg der Integration sind. Ihnen werden legale Arbeits- und Integrationsmöglichkeiten verschlossen. Die Möglichkeit, sich eine Perspektive in einem selbstbestimmten Leben aufzubauen, wird Flüchtlingen so verwehrt.
Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten oder bestreiten könnten, werden in den Bezug von Sozialleistungen gezwungen. Das ist nicht nur sozialpolitischer Unsinn, sondern setzt auch gesellschaftlich ein fatales Zeichen. Das Verbot produziert „Wirtschaftsflüchtlinge“, indem es sie zum Sozialleistungsbezug zwingt, und leistet so Vorurteilen Vorschub.
Arbeitsmarktpolitisch werden Potentiale willkürlich verschleudert. Zusätzlich werden Arbeitgeber verunsichert, wem sie Arbeits- oder Ausbildungsplätze anbieten dürfen.
Zudem werden zahlreiche für Flüchtlinge tätige Ehrenamtliche durch diesen Erlass vor den Kopf gestoßen und zweifeln am Sinn ihres Tuns. Mühsam haben sie vielen Flüchtlingen Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse vermittelt, was nun politisch zunichte gemacht werden soll.
Zusätzlich ist der Erlass juristisch und menschenrechtlich bedenklich, nicht nur gegenüber Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der aus Verwurzelung von Menschen in ihrem sozialen Umfeld Rechte ableitet, sondern auch hinsichtlich des von Deutschland ratifizierten Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt Art. 6; Bundesgesetzblatt (BGBl) 1976 II, S. 428).
Nach vielversprechenden Ansätzen hin zu einer integrativen Sozialpolitik bedeutet dieser Erlass nun einen Rückfall in die migrationspolitische Eiszeit der 1990er-Jahre, alle negativen integrationspolitischen Folgen eingeschlossen.
Wir fordern das Bayerische Innenministerium daher dringend auf, seine Politik der Desintegration von Flüchtlingen durch Arbeits- und Ausbildungsverbote zu beenden und vielmehr eine nachhaltige Asylsozialpolitik auf den Weg zu bringen.
Nähere Informationen:
Beschwerdebrief von 57 ehrenamtlichen Initiativen in Bayern an das Bay. Innenministerium [ PDF: goo.gl/41Yg2p ]
GGUA: Bayern: Innenminister zwingt Ausländerbehörden zur Verhängung flächendeckender Arbeitsverbote [ Link: goo.gl/NnnQ6c ]
Pro Asyl / Bayerischer Flüchtlingsrat: Bayern setzt mit Arbeitsverboten auf eine neue Abschreckungspolitik [ Link: goo.gl/Qrh7nk ]
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Petition gestartet:
24.06.2015
Petition endet:
04.08.2015
Region:
Bayern
Kategorie:
Minderheitenschutz
Neuigkeiten
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Changes to the petition
am 24.06.2015 -
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am 24.06.2015 -
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am 24.06.2015
Debatte
Menschen haben das Recht auf Arbeit und vor allem auf Bildung. Wir zahlen Leuten Geld die selbst arbeiten wollen, während sich Leute beschweren, die wir bezahlen weil sie nicht arbeiten wollen.
Ich möchte meinen Vorredner unterstützen, obwohl ich unterzeichnet habe. Mir geht es dabei darum, dass keine Arbeits-/Ausbildungsverhältnisse nachträglich unterbunden werden dürfen, wenn sie schon bestehen. Im Übrigen finde auch ich: Abgelehnte Flüchtlinge sind keine. Und wenn die Petition meint, es sind doch welche, dann wäre es ehrlicher, gegen die Ablehnungsgründe vorzugehen, als zu fordern, dass abgelehnte Flüchtlinge wie anerkannte behandelt werden. Es gibt nämlich genügend anerkannte Flüchtlinge, die aus keinem "sicheren Herkunftsland" kommen und dringend Arbeit brauchen.